Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 16:04
Aktualisiert
04.10.16, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017
TOP 14
V 243/2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des
Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der
Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden
Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017.
Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden
genannten Einzelfestlegungen umzusetzen:
a) Die
Einführung
des
Telenotarztdienstes
unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am
05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen,
dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller
sicherzustellen.
b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und
Notfallsanitäterinnen
zur
Sicherstellung
künftig
ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des
Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für
2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung
nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW
Kosten des Rettungsdienstes und sind in die
Gebührenkalkulation
des
Rettungsdienstes
(Kreis
Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen.
c) Die
Besetzung
der
neu
einzurichtenden
Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen,
im
Rettungsdienst des Kreises Euskirchen wie folgt
durchzuführen:
-
-
Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch
Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan
2016 bereits berücksichtigt.
Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler
Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal,
hier unter Anrechnung des Einsatzes von
freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K
Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leitungserbringer
Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch
Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder
anderer Leistungserbringer
Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1
Bedarfskrankentransportwagen
durch
Mitwirkung
anerkannter
Hilfsorganisationen
oder
anderer
Leistungserbringer.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig