Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Kreisausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
382 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05

Inhalt der Datei

Euskirchen, 06.10.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 18:55 Uhr Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Ramers, Markus, Blankenheim vertritt Herrn Günter Rosenke b) die Mitglieder CDU Esser, Johannes, Nettersheim Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Nießen, Franz-Josef, Schleiden vertritt Herrn Josef Reidt Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Weber, Günter, Euskirchen SPD Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Herrn Andreas Schulte Häger, Norbert, Euskirchen Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Reiff, Hans, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen vertritt Herrn Jörg Grutke UWV Dürer, Joachim, Weilerswist Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Adams, GBL I Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Frau Wonneberger-Wrede, GBL‘in IV Herr Blindert, GBL V Frau Haas, GB I / 15 als Protokollführerin -2- d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Reidt, Josef, Schleiden SPD Schulte, Andreas, Weilerswist Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Ohne Fraktion Rosenke, Günter, Euskirchen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Frau Ellen Mende (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN). A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 21.09.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet die Tagesordnung im öffentlichen Teil um folgende Tagesordnungspunkte zu erweitern:  Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen (D 39/2017)  Stärkung des Ehrenamtes in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU (A 143/2017)  Planung Erweiterungsbau Kreishaus, hier: Information über die erfolgte Präsentation des ersten Entwurfes in der heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr (mündlicher Bericht). -3Weiter wird seitens der Verwaltung bei TOP 8 „Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle 2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Kreishaus" die Ziffer 2 der Beschlussfassung zurückgezogen. Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Weber (CDU) schlägt vor, den TOP 10 „Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2016, a) Verwendung des Jahresüberschusses, b) Entlastung der Sparkassenorgane“ (V 345/2017) von der Tagesordnung abzusetzen und in den Kreistag zu verschieben, weil der Kreisausschuss voraussichtlich nicht beschlussfähig ist. Daraufhin schlägt der Vorsitzende vor, den bisherigen TOP 10 durch den „Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen“ (D 39/2017) zu ersetzen. Neuer TOP 11 würde dann die „Stärkung des Ehrenamtes in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU“ (A 143/2017). Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte würden sich um jeweils einen Punkt nach hinten verschieben. Der mündliche Bericht zur Planung des Erweiterungsbaus würde dann als TOP 26 behandelt. Der Vorsitzende lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Weiter bittet der Vorsitzende, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um den TOP 5 „Personalangelegenheiten, hier: Bestellung der stellvertretenden Leitung der Rechnungsprüfung zum 01.11.20172“ (V 365/2017) zu erweitern. Auch hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Kreisausschuss erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen der Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. TOP 3 Beschlussfassung zur Anregung an den Naturpark Rheinland betr. Aufstellen von Info-Tafeln hier: Antrag der UWV-Fraktion Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 25.09.2017 u.Konvers.Vogels. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Antrag entsprechend der Z 1 aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang als erledigt betrachtet werde. Dies wird durch den Fraktionsvorsitzenden Troschke (UWV) bestätigt. A 139/2017 Z1 -4TOP 4 Prime SITE Rhine Region hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. A 141/2017 25.09.2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 1 folgende Beschlussfassung: Der Kreistag begrüßt die Initiativen der Verwaltung und der LEPAöR, mit denen die neue Landesregierung gebeten wurde, mit hoher Priorität Änderungen des Landesentwicklungsplanes anzugehen, um bestehende Vermarktungshemmnisse der hiesigen Prime-Site-Fläche zu beseitigen. Er hält es insbesondere für geboten, die Mindestflächenvorgabe von 80 ha sowie die derzeitigen Zweckbindungen, die z.B. die Ansiedlung reiner Logistikbetriebe verhindern, zu verändern. Darüber hinaus sollte nach seiner Auffassung auch die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen der Landesregierung eröffnet werden. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Mit Mehrheit dafür, 1 Gegenstimme (DIE LINKE) Tourismuswerkstatt Eifel - Übernahme eines Kofinanzierungsanteils durch den Kreis Euskirchen Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 25.09.2017 u.Konvers.Vogels. D 37/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Bereitstellung eines Projektkostenanteils zur Umsetzung der Tourismuswerkstatt Eifel in Höhe von rd. 12.500 €, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 an die Nordeifel Tourismus GmbH (2018: 3.100 €, 2019: 4.200 €, 2020: 4.200 €, 2021: 1.000 €). Abstimmungsergebnis: TOP 6 Einstimmig Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Be- V 357/2017 trieb des Startercenter NRW in der GründerRegion Aachen Z1 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 25.09.2017 u.Konvers.Vogels. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: a) die anteilige Mitfinanzierung des STARTERCENTER der Gründerregion Aachen mit einem jährlichen Pauschalzuschuss -5in Höhe von jeweils 3.000 € für den Zeitraum 07/2017 bis 12/2019 und b) ermächtigt die Verwaltung damit zur Unterzeichnung der Dienstleistungsvereinbarung. Abstimmungsergebnis: TOP 7 Einstimmig Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur V 358/2017 und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft Z1 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 25.09.2017 u.Konvers.Vogels. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass der Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sehr ausführlich besprochen wurde und er die Diskussion nicht wiederholen wolle. Das Anliegen der FDP-Fraktion war es, dass die beiden Titel, die in den 1,4 Mio € zusammengefasst sind (500.000 € alter Zuschuss für den laufenden Betrieb und die Finanzierungskosten für die Mehrkosten bei Vogelsang), getrennt werden, damit man einen klaren Überblick über die finanziellen Entwicklungen habe. Werden beide Summen zusammengeworfen, führe dies zwar nicht zu einer Mehrbelastung des Kreises Euskirchen, aber zu einer relativ großen Mehrbelastung insgesamt. Dem Anliegen sei nicht nachgekommen worden; daher werde die FDP-Fraktion dem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) teilt mit, dass nach der Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss und der Vorstellung durch den Geschäftsführer nochmals ausführlich innerhalb der Fraktion diskutiert worden sei. Die UWV-Fraktion halte die Ausweitung des maximalen Zuschussbedarfs auf 1,4 Mio. € für sehr komfortabel und sehr umfassend. Derzeit werde ein Zuschussrahmen von ca. 850.000 € benötigt, so dass die Erweiterung zu Mehrausgaben verleiten könnte, ohne dass deutlich erkennbar wäre, wie sich das in der Folgezeit gegenrechnen sollte. Weiter gibt Herr Troschke zu bedenken, dass das Problem nicht dadurch gelöst sei, dass der LVR seinen Anteil erhöhe und für den Kreis Euskirchen der Zuschussbetrag nicht wesentlich verändert werde. Das Problem zahle der Steuerzahler mit der Landschaftsumlage. Daher werde die UWV-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es sich bei der Einrichtung nicht um ein kostendeckendes Betriebsteil des Kreises handele und er befürchte, dass sich mögliche Einsparungen auf die Bildungsarbeit und damit den eigentlichen Auftrag des Standortes beziehen werden. Dies wolle die Fraktion DIE LINKE nicht und sei daher seinerzeit schon für die Ausweitung des Deckelungsbetrages gewesen. Die Fraktion DIE LINKE sei froh, dass mit der Lösung ein Weg gefunden werde, die hervorragende Arbeit, die auf Vogelsang im Bildungsbereich geleistet werde, fortzuführen. Daher halte die Fraktion DIE LINKE die Ausweitung des Rahmens für absolut wünschenswert und richtig und stimme dem auch zu. -6AV Poth teilt mit, dass er die Wortmeldungen alle nachvollziehen könne. Er macht deutlich, dass es durch die Änderungen nicht intendiert sei, den Deckel bis ins Unendliche nach oben anzuheben. Der Deckel sei von 500.000 € auf 850.000 € pro Jahr erhöht worden, wobei das Erfordernis der Erhöhung ausführlich dargelegt worden sei. Nach Aussage des Geschäftsführers werde der Deckel von 850.000 € in diesem Jahr eingehalten. Es gebe jedoch noch Unsicherheiten in den Betriebsverläufen, die es in nächster Zeit noch zu bewerten gelte. Weiter erklärt AV Poth, dass der Deckel von 1,4 Mio. € rein rechnerisch zustande gekommen sei, weil der LVR seinen Anteil auf 70 % erhöht habe. Würden die übrigen Gesellschafter ihren Anteil entsprechend der Deckelung von 850.000 € beibehalten, erhalte man rechnerisch die 1,4 Mio. €. Der Gesellschaft etwas Luft zu verschaffen habe den Effekt, dass nicht bei jeder Änderung des Deckels neue Gesellschafterbeschlüsse herbeigeführt werden müssten. AV Poth betont, man sei sich einig, dass eine Einschränkung der Bildungsarbeit nicht gewollt sei. Er hoffe zudem auf Einigkeit, dass das Marketing für den Standort in Zukunft beibehalten bzw. angehoben werden müsse, um die gesetzten Ziele zu erreichen, auch, wenn der Standort gut besucht und die Ausstellungen gut angenommen würden. AV Poth erklärt, dass die Aufstellung des Wirtschaftsplanes jährlich von den Gremien zu beschließen sei, so dass es keinen Freifahrtschein für den Geschäftsführer gebe. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und damit 1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH von 28,57 % auf 17,142 %, 1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 € sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die in Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt, sowie 1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit auf 240.000 € festgesetzt. 2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und nicht materieller Art sind, zuzustimmen. -73. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung nach Wegfall des Aufsichtsrates zu und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. _______________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) _______________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. _______________________ _______________________ 3. _______________________ _______________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. Abstimmungsergebnis: TOP 8 Mit Mehrheit dafür, 3 Gegenstimmen (UWV/FDP) und 1 Enthaltung (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle 2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Kreishaus Der Vorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfassung zu Ziffer 2 unter TOP 2 zurückgezogen wurde, so dass sich die Diskussion des Kreisausschusses auf die Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle konzentrieren könne. Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) erklärt, dass der Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Projektstelle nachvollziehbar dargestellt worden sei. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werde aber die Befristung der Stelle hinterfragt. V 359/2017 -8Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) fragt nach, ob die Streichung der Ziffer 2 Auswirkungen auf die Beschlussfassung im Kreistag habe und möglicherweise der Teil, den der Kreistag zu beschließen habe, verändert werden müsse. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erkundigt sich nach dem Sachgrund für die Befristung der Projektstelle, zumal diese auf 5 Jahre beschränkt sei. Es sei verständlich, dass es im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau Mehrbedarf gebe, aber das Gebäudemanagement sei auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überbesetzt. Er hinterfragt die rechtliche Vertretbarkeit der Stellenbefristung. AV Poth führt aus, dass sich die Sachgrundbefristung aus den zeitlich befristeten Projekten ergebe, es aber auch zukünftig weitere Projekte geben werde. Die Verwaltung sei vorsichtig und stelle zunächst befristet ein. Wenn der Kreisausschuss beschließe, die Stelle unbefristet zu besetzen, werde sich die Verwaltung nicht dagegen wehren. Zur Zurückstellung der Ziffer 2 erläutert AV Poth, dass es hinsichtlich der Beauftragung der Projektsteuerung noch Klärungsbedarf gebe. So sei noch nicht klar, ob ein externer Projektsteuerer beauftragt werde oder die Projektsteuerung mit eigenen Kräften sichergestellt werden könne. Das Thema werde im Kreistag wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stellt nochmals klar, dass heute ausschließlich die Einrichtung der befristeten Projektstelle beschlossen werde und die Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung der Projektsteuerung im Kreistag erfolge. Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, spricht sich Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) für eine klare Aufgabendefinition der Projektstelle entsprechend der Seite 2 der Vorlage aus (z.B. umfassende Sanierung im Thomas-Eßer-Berufskolleg, Sanierung der Flach- und Sheddächer Kreishaus, „Gute Schule 2020“…). Der Vorsitzende stellt fest, dass hinsichtlich der Frage der Befristung der Projektstelle noch Diskussionsbedarf bestehe. Damit die Verwaltung agieren kann, empfiehlt Herr Adams, GBL I, dass der Kreisausschuss beschließt, einen Zeitvertrag einzurichten. Er erklärt, dass nicht der Kreisausschuss, sondern der Kreistag entscheidungsbefugt wäre, wenn man aus der Projektstelle eine Planstelle machen möchte. Man verständigt sich darauf, dies im Rahmen der Haushaltsberatungen zu klären. Der Kreisausschuss beschließt, 1. eine zusätzliche, zunächst auf 5 Jahre befristete Zeitvertragsstelle im technischen Immobilienmanagement einzurichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9TOP 9 Erweiterung des Stellenplanes 2017 für das Jobcenter Euaktiv um 4,0 Stellen V 361/2017 Der Vorsitzende führt aus, dass die Stellenerweiterung durch die gestiegenen Zahlen der Asylbewerber der letzten Jahre zustande gekommen sei, die nach ihrer Anerkennung in die Zuständigkeit des Jobcenters fielen. Die Trägerversammlung des Jobcenters habe der Erhöhung bereits zugestimmt. Für den Kreis Euskirchen sei die Erhöhung mit Kosten von 43.200,- € jährlich verbunden. Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) teilt mit, dass er der Vorlage inhaltlich zustimme. Er führt aus, dass sich die Arbeitsmehrung durch die erhöhte Anzahl der anerkannten Asylbewerber ergebe, die Anspruch auf SGB II-Leistungen bekämen. Es handele sich somit um eine klassische Integrationsleistung, die der Kreis erbringe. Er halte die Entscheidung der Landesregierung, schon damals, für falsch, die Integrationsleistungen nicht an die Kommunen weiter zu geben. Herr Waasem wirbt dafür, die guten Kontakte nach Düsseldorf zu nutzen und dafür einzutreten, dass die Integrationsleistungen in die Kommunen gegeben werden. Kreisausschussmitglied Mende (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt aus, dass die Vorlage gut nachvollziehbar sei, weil zum einen die Zahl der Asylbewerber und zum anderen die Arbeitsbelastung gestiegen seien. Sie stellt fest, dass die Relationen immer noch ungünstiger sind, als die gesetzlichen Richtwerte, obwohl absehbar sei, dass die Zahlen weiter steigen werden. Frau Mende bittet um eine Aussage der Verwaltung, warum man die Stellenerweiterung auf 4 Stellen begrenze, obwohl die als verbindlich angesehenen Richtwerte nicht erreicht worden seien. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass man gleichzeitig einen Rückgang im Bereich der Arbeitslosen zu verzeichnen habe und erkundigt sich, ob nicht eine Umschichtung möglich gewesen wäre. AV Poth teilt mit, dass der Geschäftsführer in den Gremien geäußert habe, dass 4 zusätzliche Stellen ausreichend seien. Man werde abwarten müssen, wie sich die Situation entwickeln werde. Zur Umschichtung führt AV Poth aus, dass netto weniger Arbeitslose weggingen, als neue dazukämen. Dies habe mit den Geflüchteten zu tun und sei bei dieser Konstellation berücksichtigt worden. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2017 für das Jobcenter EU-aktiv um weitere 4,0 Stellen auf insgesamt 147,5 Stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) - 10 TOP 10 Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen D 39/2017 Der Vorsitzende führt aus, dass der Kreisausschuss die Dringlichkeit direkt beschließen könne, ohne, dass Unterschriften aus den Fraktionen erforderlich seien. Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 3 KrO NRW im Wege der Dringlichkeit: Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2015 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 11 Einstimmig Stärkung des Ehrenamtes in der nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) erläutert, dass in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehren, Rettungsdienst, Katastrophenschutz etc.) für die Sicherheit der Menschen im Kreis Euskirchen sehr engagierte und aufopferungsvolle Arbeit geleistet werde. Diese ehrenamtliche Leistung entlaste auch die hauptamtlichen Kräfte. Allerdings hätten die Institutionen, wie viele andere ehrenamtlich organisierte Institutionen auch, Probleme mit der Mitgliederbindung und -gewinnung. In der vorgeschlagenen Art und Weise sehe die SPD-Fraktion die Möglichkeit, Unterstützung zu leisten und Netzwerkbildung zu betreiben, um die gute Arbeit für die Zukunft zu sichern. Daher würde sich die SPD-Fraktion freuen, wenn das Anliegen breite Rückendeckung fände, damit die Menschen weiterhin durch gute Arbeit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geschützt werden. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP), stellt fest, dass der demografische Wandel auch die Organisationen treffe und es sicher hilfreich wäre, diese von Verwaltungsaufgaben zu entlasten oder sie anderweitig zu unterstützen. Er gibt allerdings zu bedenken, dass man evt. insbesondere im Personalbereich ein Fass aufmache, was nicht so schnell wieder zu schließen sei. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stimmt zu, dass der demografische Wandel ein Bestandteil des Problems sei. Der andere sei, dass eine der Hauptrekrutierungsquellen für den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr durch die Aussetzung der Wehrpflicht abgeschafft worden sei. Er führt aus, dass das ganze Konzept überdacht werden müsse und die Vernetzung und Unterstützung bei Neumitgliedergewinnung nur ein Aspekt sei. Wichtig sei es, auch über Initiativen nachzudenken, wie man z.B. ehrenamtliches Engagement rückvergüten könnte, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Ehrenamt dem Staat eine ganze Menge an Aufwendungen erspare. A 143/2017 - 11 Der Vorsitzende zeigt sich erfreut, dass im Kreisausschuss bereiter Konsens zur Thematik bestehe, zumal im Kreis Euskirchen 95 % der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von Ehrenamtlichen gestemmt würde. Ehrenamt solle funktionsfähig bleiben und wertgeschätzt werden und der Antrag der SPD- und CDUFraktionen sei vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreisausschuss regt an, mit den Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Gespräche einzutreten mit dem Ziel, den tatsächlichen Bedarf für ein Projekt "hauptamtliche Begleitung und Koordination der Verbandsarbeit" zu eruieren. Dabei soll es primär um die Entwicklung von nachhaltigen Konzepten zur Akquise von Neumitgliedern für die Verbände sowie die Gewinnung und Bindung von jungen Nachwuchskräften für die aktive Arbeit gehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich über mögliche Fördermittel für ein solches Projekt zu informieren und in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses über die Ergebnisse der Gespräche sowie der Recherchen Bericht zu erstatten. Abstimmungsergebnis: TOP 12 Einstimmig Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus Ausschuss für Bildung und Inklusion 13.06.2017 Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Info 232/2017 Z1 Z2 Der Kreisausschuss nimmt die Info 232/2017 zur Kenntnis. TOP 13 Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach Vergleich vor dem VG Aachen Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 V 337/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege rückwirkend ab dem 01.08.2017 in Kraft zu setzen. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig Ambulante Betreuung in Pflegefamilien hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 V 342/2017 Z1 - 12 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU-Fraktion) nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seitens der FDPFraktion im Jugendhilfeausschuss Fragen zur Berechnung der Personalkosten gestellt worden seien, die noch nicht beantwortet wurden. Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Beantwortung der Fragen im Jugendhilfeausschuss erfolgt sei. Die Verwaltung wird Herrn Reiff die Antworten bis zum nächsten Kreistag nochmals zukommen lassen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und Begleitung der Pflegestellen nach § 33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 15 Einstimmig, 1 Enthaltung (FDP) schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere hier: Förderung ab dem 01.01.2018 Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 V 343/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung ab dem 01.01.2018 und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu bezuschussen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gespräche mit dem Erzbistum Köln einzutreten, mit dem Ziel, dass der Zuschuss i.H.v. 7.829 € über das Jahr 2018 hinaus erfolgt. Leistungs- und Zielvereinbarungen sind entsprechend abzuschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 16 Mit Mehrheit dafür, 1 Gegenstimme (FDP) Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz V 355/2017 zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen Z1 Jugendhilfeausschuss 28.09.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, - 13 a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August 2017 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:    Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 30.000 € pro Platz Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 13.000 € pro Platz Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz. Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird vom Kreis übernommen.    Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.: bis zu 8.500,00 € pro Platz Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen.: bis zu 4.250,00 € pro Platz Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen: bis zu 8.500,00 € pro Platz. Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird nicht vom Kreis übernommen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Einstimmig Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion Ausschuss für Bildung und Inklusion 26.09.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft gemäß § 26 KrO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2 SchulG NRW folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied der Stephanusschule, Zülpich-Bürvenich, mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:  Sonderschulrektorin Lorenzen, Edeltraud (ordentl. beratendes Mitglied)  Sonderschulkonrektor Breuer, Alexander (stellv. beratendes Mitglied) Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 360/2017 Z1 - 14 TOP 18 Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für A 142/2017 Bildung und Inklusion hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zur V 360/2017 Z1 Ausschuss für Bildung und Inklusion 26.09.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied des Berufsbildungszentrum Euskirchen mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:  Verbandsvorsteher Kupp, Jochen (ordentl. beratendes Mitglied)  stellv. Verbandsvorsteherin Nadine Esser (stellv. beratendes Mitglied) Abstimmungsergebnis: TOP 19 Einstimmig Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene antibiotikaresistente Gene hier; Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag Euskirchen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.09.2017 F 36/2017 Z1 Der Vorsitzende stellt fest, dass die Anfrage im Fachausschuss entsprechend behandelt wurde und daher erledigt sei. TOP 20 Freizeitverkehr im Kreis Euskirchen V 348/2017 hier: Eifelsteig-Wanderbus - Nachfrage und Fortführung 2018 Z1 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.09.2017 Z2 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 25.09.2017 u.Konvers.Vogels. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt die Nachfragewerte zum Wanderbus zur Kenntnis und beschließt, den Betrieb des Wanderbusses im Jahr 2018 fortzuführen. Bei steigender Nachfrage soll ein größeres Fahrzeug eingesetzt werden. Abstimmungsergebnis: TOP 21 Einstimmig Abschluss von Vereinbarungen mit benachbarten Aufgaben- V 350/2017 trägern zu grenzüberschreitenden Verkehren Z1 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.09.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: - 15 Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer öffentlichen rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Düren. Der Kreistag ermächtigt darüber hinaus die Verwaltung nach Klärung der noch offenen Fragen zum Abschluss eines Verkehrsvertrages zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern Kreis Euskirchen, StädteRegion Aachen und Stadt Aachen. Es soll ein Kündigungsrecht des Kreises Euskirchen aufgenommen werden, sofern der im jeweiligen Verbundetat ausgewiesene Ausgleichsbetrag/km um mehr als 5 % von dem Wert des Vorjahres abweicht. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Einstimmig Änderung des ÖPNVG NRW hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.09.2017 V 351/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden. Abstimmungsergebnis: TOP 23 Einstimmig Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen hier: Sachstand Zülpich Konzept Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr V 353/2017 13.09.2017 Herr Blindert, GBL V, führt aus, dass der Vorlage der Entwurf des Fahrplanes der Linie SB 98 beigefügt sei. Die Stadt Zülpich habe heute den Hinweis gegeben, dass morgens nochmal eine Anpassung wegen des Schülerverkehrs erforderlich sei. Herr Blindert teilt mit, dass im Rahmen der weiteren Beratungen ein Fahrplan erstellt werde, auf dem der Schülerverkehr abgebildet sei. In der Mittagszeit sei schon eine Fahrt eingefügt gewesen. Es könne sein, dass morgens kein reiner Stundentakt möglich sei, weil man sich am Schülerverkehr orientiere. Er weist darauf hin, dass der Fahrplanentwurf sachgerecht angepasst werde. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stellt ausdrücklich fest, dass die Gebietskörperschaft Kreis Euskirchen erneut der Stadt Zülpich entgegenkommen und den Wünschen der Stadt Zülpich hinsichtlich der Fahrplangestaltung nachgekommen sei. Dies sei deshalb wichtig, weil möglicherweise eine strittige Diskussion geführt werden müsse, wenn es um Finanzierungsfragen gehe. Z1 - 16 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt den Sachstand zum Zülpich-Konzept zur Kenntnis und beschließt die Veränderungen auf den Linien SB98 und 811 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen. Abstimmungsergebnis: TOP 24 Einstimmig Veränderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 a) Umsetzung Konzept Mechernich b) Veränderungen weiterer Linien Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.09.2017 V 354/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Veränderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen. Abstimmungsergebnis: TOP 25 Einstimmig Ortsumgehung Roggendorf Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Stellen, darauf Einfluss zu nehmen, dass die Ortsumgehung Roggendorf in der Priorität hoch angesetzt wird und die Kreuzung am Abfallwirtschaftszentrum, aufgrund der Anbindung des Schleidener Tals, planfrei gestaltet wird. Ebenfalls soll die Unterstützung der für den Kreis Euskirchen zuständigen Bundes- und Landespolitikern eingeworben werden. Abstimmungsergebnis: TOP 26 Einstimmig Planung Erweiterungsbau Kreishaus hier: Information über die erfolgte Präsentation des ersten Entwurfes in der heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr AV Poth fasst die Ergebnisse der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr zusammen. Er teilt mit, dass das beauftragte Planungsunternehmen den derzeitigen Gedankenstand sehr sachkundig vorgetragen und einige Vorschläge zu den weiteren Planungsschritten unterbreitet habe. Standort des Anbaus: Hinsichtlich des Standortes des geplanten Anbaus seien zwei Varianten im Gespräch und zwar die Norderweiterung und die Osterweiterung. Bei der Norderweiterung würde ein weiterer paralleler Riegel zum alten Anbau Richtung DRK angebracht; bei der Osterweiterung, auch Campuslösung genannt, würde in den V 364/2017 - 17 Knick des jetzigen Kreishauses ein kompakter Baukörper gesetzt. Beide Varianten würden weiter geprüft; ggfls. werde es eine Kombination aus beiden geben. Parkplatzsituation: Zur Verbesserung der Parkraumsituation schlage das Planungsunternehmen vor, Freiflächenparkplätze einzurichten, verbunden mit dem Verwaltungskonzept zur Flächenbewirtschaftung. Das Planungsbüro rät dazu von Parkhaus- und Tiefgaragenlösungen, insbesondere aus Kostengründen, abzusehen. Bauweise: Es werden sowohl die konventionelle Bauweise als auch die Holzbauweise in weiteren Schritten untersucht. Darüber müsse nach Vorlage der Unterlagen zur nächsten Sitzungsrunde endgültig entschieden werden. Energieversorgung: AV Poth führt aus, dass zwei Varianten vorgeschlagen wurden: zum einen Geothermie plus ein kleines Blockheizkraftwerk und zum anderen Geothermie plus Versorgung aus Bestandsreserven des Kreishauses. AV Poth rät dazu, dem Vorschlag des Planungsbüros zu folgen. Weiter teilt AV Poth mit, dass der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr die Verwaltung gebeten habe, die v.g. Ergebnisse in eine Vorlage zu kleiden, damit über diese Vorlage beraten und ggfls. beschlossen werden könne. Der Vortrag des Planungsbüros werde der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende gez. Ramers (Ramers) 1. stellv. Landrat Der Schriftführer gez. Poth (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 11.10.2017 gez. Haas (Haas) Protokollierende Beamtin