Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
382 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 06.10.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
18:55 Uhr
Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Ramers, Markus, Blankenheim vertritt Herrn Günter Rosenke
b) die Mitglieder
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Nießen, Franz-Josef, Schleiden vertritt Herrn Josef Reidt
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Weber, Günter, Euskirchen
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Herrn Andreas Schulte
Häger, Norbert, Euskirchen
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Reiff, Hans, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mende, Ellen, Euskirchen vertritt Herrn Jörg Grutke
UWV
Dürer, Joachim, Weilerswist
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Adams, GBL I
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Frau Wonneberger-Wrede, GBL‘in IV
Herr Blindert, GBL V
Frau Haas, GB I / 15 als Protokollführerin
-2-
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Reidt, Josef, Schleiden
SPD
Schulte, Andreas, Weilerswist
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Ohne Fraktion
Rosenke, Günter, Euskirchen
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Frau Ellen
Mende (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN).
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreisausschusses mit Einladung vom 21.09.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet die Tagesordnung im öffentlichen Teil um
folgende Tagesordnungspunkte zu erweitern:
Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen (D 39/2017)
Stärkung des Ehrenamtes in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU (A 143/2017)
Planung Erweiterungsbau Kreishaus, hier: Information über die
erfolgte Präsentation des ersten Entwurfes in der heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr
(mündlicher Bericht).
-3Weiter wird seitens der Verwaltung bei TOP 8 „Bewältigung der
Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement
hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle
2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau
Kreishaus"
die Ziffer 2 der Beschlussfassung zurückgezogen.
Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Weber (CDU) schlägt
vor, den TOP 10 „Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen
für das Jahr 2016, a) Verwendung des Jahresüberschusses, b)
Entlastung der Sparkassenorgane“ (V 345/2017) von der Tagesordnung abzusetzen und in den Kreistag zu verschieben, weil der
Kreisausschuss voraussichtlich nicht beschlussfähig ist.
Daraufhin schlägt der Vorsitzende vor, den bisherigen TOP 10
durch den „Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen“ (D
39/2017) zu ersetzen. Neuer TOP 11 würde dann die „Stärkung
des Ehrenamtes in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, hier:
Antrag der Fraktionen SPD und CDU“ (A 143/2017). Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte würden sich um jeweils einen Punkt
nach hinten verschieben. Der mündliche Bericht zur Planung des
Erweiterungsbaus würde dann als TOP 26 behandelt.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Weiter bittet der Vorsitzende, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um den TOP 5 „Personalangelegenheiten, hier:
Bestellung der stellvertretenden Leitung der Rechnungsprüfung
zum 01.11.20172“ (V 365/2017) zu erweitern.
Auch hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Der Kreisausschuss erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen
der Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in
der geänderten Fassung fest.
TOP 3
Beschlussfassung zur Anregung an den Naturpark Rheinland betr. Aufstellen von Info-Tafeln
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Antrag entsprechend der Z 1
aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang als erledigt betrachtet werde. Dies wird
durch den Fraktionsvorsitzenden Troschke (UWV) bestätigt.
A 139/2017
Z1
-4TOP 4
Prime SITE Rhine Region
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
A 141/2017
25.09.2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 1 folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag begrüßt die Initiativen der Verwaltung und der LEPAöR, mit denen die neue Landesregierung gebeten wurde, mit
hoher Priorität Änderungen des Landesentwicklungsplanes anzugehen, um bestehende Vermarktungshemmnisse der hiesigen
Prime-Site-Fläche zu beseitigen.
Er hält es insbesondere für geboten, die Mindestflächenvorgabe
von 80 ha sowie die derzeitigen Zweckbindungen, die z.B. die
Ansiedlung reiner Logistikbetriebe verhindern, zu verändern.
Darüber hinaus sollte nach seiner Auffassung auch die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen der Landesregierung eröffnet
werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Mit Mehrheit dafür,
1 Gegenstimme (DIE LINKE)
Tourismuswerkstatt Eifel - Übernahme eines Kofinanzierungsanteils durch den Kreis Euskirchen
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
D 37/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung eines Projektkostenanteils zur Umsetzung der Tourismuswerkstatt Eifel in Höhe von rd.
12.500 €, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 an die
Nordeifel Tourismus GmbH (2018: 3.100 €, 2019: 4.200 €, 2020:
4.200 €, 2021: 1.000 €).
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
Einstimmig
Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Be- V 357/2017
trieb des Startercenter NRW in der GründerRegion Aachen
Z1
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
a) die anteilige Mitfinanzierung des STARTERCENTER der
Gründerregion Aachen mit einem jährlichen Pauschalzuschuss
-5in Höhe von jeweils 3.000 € für den Zeitraum 07/2017 bis
12/2019 und
b) ermächtigt die Verwaltung damit zur Unterzeichnung der
Dienstleistungsvereinbarung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur V 358/2017
und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen
Ausstattung der Gesellschaft
Z1
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass der Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang sehr ausführlich besprochen wurde und er die
Diskussion nicht wiederholen wolle. Das Anliegen der FDP-Fraktion
war es, dass die beiden Titel, die in den 1,4 Mio € zusammengefasst
sind (500.000 € alter Zuschuss für den laufenden Betrieb und die Finanzierungskosten für die Mehrkosten bei Vogelsang), getrennt werden, damit man einen klaren Überblick über die finanziellen Entwicklungen habe. Werden beide Summen zusammengeworfen, führe dies
zwar nicht zu einer Mehrbelastung des Kreises Euskirchen, aber zu
einer relativ großen Mehrbelastung insgesamt. Dem Anliegen sei
nicht nachgekommen worden; daher werde die FDP-Fraktion dem
Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) teilt mit, dass nach der Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss und der Vorstellung
durch den Geschäftsführer nochmals ausführlich innerhalb der Fraktion diskutiert worden sei. Die UWV-Fraktion halte die Ausweitung des
maximalen Zuschussbedarfs auf 1,4 Mio. € für sehr komfortabel und
sehr umfassend. Derzeit werde ein Zuschussrahmen von ca. 850.000
€ benötigt, so dass die Erweiterung zu Mehrausgaben verleiten könnte, ohne dass deutlich erkennbar wäre, wie sich das in der Folgezeit
gegenrechnen sollte. Weiter gibt Herr Troschke zu bedenken, dass
das Problem nicht dadurch gelöst sei, dass der LVR seinen Anteil
erhöhe und für den Kreis Euskirchen der Zuschussbetrag nicht wesentlich verändert werde. Das Problem zahle der Steuerzahler mit der
Landschaftsumlage. Daher werde die UWV-Fraktion der Vorlage nicht
zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es sich bei der
Einrichtung nicht um ein kostendeckendes Betriebsteil des Kreises
handele und er befürchte, dass sich mögliche Einsparungen auf die
Bildungsarbeit und damit den eigentlichen Auftrag des Standortes
beziehen werden. Dies wolle die Fraktion DIE LINKE nicht und sei
daher seinerzeit schon für die Ausweitung des Deckelungsbetrages
gewesen.
Die Fraktion DIE LINKE sei froh, dass mit der Lösung ein Weg gefunden werde, die hervorragende Arbeit, die auf Vogelsang im Bildungsbereich geleistet werde, fortzuführen. Daher halte die Fraktion DIE
LINKE die Ausweitung des Rahmens für absolut wünschenswert und
richtig und stimme dem auch zu.
-6AV Poth teilt mit, dass er die Wortmeldungen alle nachvollziehen
könne. Er macht deutlich, dass es durch die Änderungen nicht intendiert sei, den Deckel bis ins Unendliche nach oben anzuheben.
Der Deckel sei von 500.000 € auf 850.000 € pro Jahr erhöht worden,
wobei das Erfordernis der Erhöhung ausführlich dargelegt worden sei.
Nach Aussage des Geschäftsführers werde der Deckel von 850.000 €
in diesem Jahr eingehalten. Es gebe jedoch noch Unsicherheiten in
den Betriebsverläufen, die es in nächster Zeit noch zu bewerten gelte.
Weiter erklärt AV Poth, dass der Deckel von 1,4 Mio. € rein rechnerisch zustande gekommen sei, weil der LVR seinen Anteil auf 70 %
erhöht habe. Würden die übrigen Gesellschafter ihren Anteil entsprechend der Deckelung von 850.000 € beibehalten, erhalte man rechnerisch die 1,4 Mio. €.
Der Gesellschaft etwas Luft zu verschaffen habe den Effekt, dass
nicht bei jeder Änderung des Deckels neue Gesellschafterbeschlüsse
herbeigeführt werden müssten.
AV Poth betont, man sei sich einig, dass eine Einschränkung der Bildungsarbeit nicht gewollt sei. Er hoffe zudem auf Einigkeit, dass das
Marketing für den Standort in Zukunft beibehalten bzw. angehoben
werden müsse, um die gesetzten Ziele zu erreichen, auch, wenn der
Standort gut besucht und die Ausstellungen gut angenommen würden.
AV Poth erklärt, dass die Aufstellung des Wirtschaftsplanes jährlich
von den Gremien zu beschließen sei, so dass es keinen Freifahrtschein für den Geschäftsführer gebe.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und
damit
1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH von
28,57 % auf 17,142 %,
1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 € sowie einer
quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die in
Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt, sowie
1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an
die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit auf
240.000 € festgesetzt.
2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien
der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und nicht
materieller Art sind, zuzustimmen.
-73. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die
Gesellschafterversammlung nach Wegfall des Aufsichtsrates zu
und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1. _______________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
_______________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2. _______________________
_______________________
3. _______________________
_______________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________
zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der
Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Mit Mehrheit dafür,
3 Gegenstimmen (UWV/FDP) und
1 Enthaltung (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement
hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle
2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau
Kreishaus
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfassung zu Ziffer 2
unter TOP 2 zurückgezogen wurde, so dass sich die Diskussion
des Kreisausschusses auf die Einrichtung einer zusätzlichen
Zeitvertragsstelle konzentrieren könne.
Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) erklärt, dass der Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Projektstelle nachvollziehbar dargestellt worden sei. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werde aber die Befristung der Stelle hinterfragt.
V 359/2017
-8Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) fragt nach, ob die
Streichung der Ziffer 2 Auswirkungen auf die Beschlussfassung
im Kreistag habe und möglicherweise der Teil, den der Kreistag
zu beschließen habe, verändert werden müsse.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erkundigt sich nach dem
Sachgrund für die Befristung der Projektstelle, zumal diese auf 5
Jahre beschränkt sei. Es sei verständlich, dass es im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau Mehrbedarf gebe, aber das
Gebäudemanagement sei auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht
überbesetzt. Er hinterfragt die rechtliche Vertretbarkeit der Stellenbefristung.
AV Poth führt aus, dass sich die Sachgrundbefristung aus den
zeitlich befristeten Projekten ergebe, es aber auch zukünftig weitere Projekte geben werde. Die Verwaltung sei vorsichtig und
stelle zunächst befristet ein. Wenn der Kreisausschuss beschließe, die Stelle unbefristet zu besetzen, werde sich die Verwaltung
nicht dagegen wehren.
Zur Zurückstellung der Ziffer 2 erläutert AV Poth, dass es hinsichtlich der Beauftragung der Projektsteuerung noch Klärungsbedarf gebe. So sei noch nicht klar, ob ein externer Projektsteuerer beauftragt werde oder die Projektsteuerung mit eigenen Kräften sichergestellt werden könne. Das Thema werde im Kreistag
wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stellt nochmals klar,
dass heute ausschließlich die Einrichtung der befristeten Projektstelle beschlossen werde und die Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung der Projektsteuerung im Kreistag erfolge.
Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, spricht sich Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) für eine klare Aufgabendefinition
der Projektstelle entsprechend der Seite 2 der Vorlage aus (z.B.
umfassende Sanierung im Thomas-Eßer-Berufskolleg, Sanierung
der Flach- und Sheddächer Kreishaus, „Gute Schule 2020“…).
Der Vorsitzende stellt fest, dass hinsichtlich der Frage der Befristung der Projektstelle noch Diskussionsbedarf bestehe. Damit die
Verwaltung agieren kann, empfiehlt Herr Adams, GBL I, dass der
Kreisausschuss beschließt, einen Zeitvertrag einzurichten. Er
erklärt, dass nicht der Kreisausschuss, sondern der Kreistag entscheidungsbefugt wäre, wenn man aus der Projektstelle eine
Planstelle machen möchte. Man verständigt sich darauf, dies im
Rahmen der Haushaltsberatungen zu klären.
Der Kreisausschuss beschließt,
1. eine zusätzliche, zunächst auf 5 Jahre befristete Zeitvertragsstelle im technischen Immobilienmanagement einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
-9TOP 9
Erweiterung des Stellenplanes 2017 für das Jobcenter Euaktiv um 4,0 Stellen
V 361/2017
Der Vorsitzende führt aus, dass die Stellenerweiterung durch die gestiegenen Zahlen der Asylbewerber der letzten Jahre zustande gekommen sei, die nach ihrer Anerkennung in die Zuständigkeit des
Jobcenters fielen. Die Trägerversammlung des Jobcenters habe der
Erhöhung bereits zugestimmt. Für den Kreis Euskirchen sei die Erhöhung mit Kosten von 43.200,- € jährlich verbunden.
Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) teilt mit,
dass er der Vorlage inhaltlich zustimme. Er führt aus, dass sich die
Arbeitsmehrung durch die erhöhte Anzahl der anerkannten Asylbewerber ergebe, die Anspruch auf SGB II-Leistungen bekämen. Es
handele sich somit um eine klassische Integrationsleistung, die der
Kreis erbringe. Er halte die Entscheidung der Landesregierung, schon
damals, für falsch, die Integrationsleistungen nicht an die Kommunen
weiter zu geben. Herr Waasem wirbt dafür, die guten Kontakte nach
Düsseldorf zu nutzen und dafür einzutreten, dass die Integrationsleistungen in die Kommunen gegeben werden.
Kreisausschussmitglied Mende (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt aus,
dass die Vorlage gut nachvollziehbar sei, weil zum einen die Zahl der
Asylbewerber und zum anderen die Arbeitsbelastung gestiegen seien.
Sie stellt fest, dass die Relationen immer noch ungünstiger sind, als
die gesetzlichen Richtwerte, obwohl absehbar sei, dass die Zahlen
weiter steigen werden. Frau Mende bittet um eine Aussage der Verwaltung, warum man die Stellenerweiterung auf 4 Stellen begrenze,
obwohl die als verbindlich angesehenen Richtwerte nicht erreicht
worden seien.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass man gleichzeitig
einen Rückgang im Bereich der Arbeitslosen zu verzeichnen habe
und erkundigt sich, ob nicht eine Umschichtung möglich gewesen
wäre.
AV Poth teilt mit, dass der Geschäftsführer in den Gremien geäußert
habe, dass 4 zusätzliche Stellen ausreichend seien. Man werde abwarten müssen, wie sich die Situation entwickeln werde.
Zur Umschichtung führt AV Poth aus, dass netto weniger Arbeitslose
weggingen, als neue dazukämen. Dies habe mit den Geflüchteten zu
tun und sei bei dieser Konstellation berücksichtigt worden.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2017 für
das Jobcenter EU-aktiv um weitere 4,0 Stellen auf insgesamt 147,5
Stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
1 Enthaltung (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 10 TOP 10
Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen
D 39/2017
Der Vorsitzende führt aus, dass der Kreisausschuss die Dringlichkeit direkt beschließen könne, ohne, dass Unterschriften aus
den Fraktionen erforderlich seien.
Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 3 KrO NRW im
Wege der Dringlichkeit:
Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2015 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis
und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
Einstimmig
Stärkung des Ehrenamtes in der nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) erläutert, dass in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehren, Rettungsdienst, Katastrophenschutz etc.) für die Sicherheit der Menschen im Kreis Euskirchen sehr engagierte und aufopferungsvolle Arbeit geleistet werde. Diese ehrenamtliche Leistung entlaste auch die hauptamtlichen Kräfte.
Allerdings hätten die Institutionen, wie viele andere ehrenamtlich
organisierte Institutionen auch, Probleme mit der Mitgliederbindung und -gewinnung. In der vorgeschlagenen Art und Weise
sehe die SPD-Fraktion die Möglichkeit, Unterstützung zu leisten
und Netzwerkbildung zu betreiben, um die gute Arbeit für die Zukunft zu sichern. Daher würde sich die SPD-Fraktion freuen,
wenn das Anliegen breite Rückendeckung fände, damit die Menschen weiterhin durch gute Arbeit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geschützt werden.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP), stellt fest, dass der demografische Wandel auch die Organisationen treffe und es sicher hilfreich wäre, diese von Verwaltungsaufgaben zu entlasten oder sie
anderweitig zu unterstützen. Er gibt allerdings zu bedenken, dass
man evt. insbesondere im Personalbereich ein Fass aufmache,
was nicht so schnell wieder zu schließen sei.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stimmt zu, dass der demografische Wandel ein Bestandteil des Problems sei. Der andere sei, dass eine der Hauptrekrutierungsquellen für den Bereich
der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr durch die Aussetzung der
Wehrpflicht abgeschafft worden sei. Er führt aus, dass das ganze
Konzept überdacht werden müsse und die Vernetzung und Unterstützung bei Neumitgliedergewinnung nur ein Aspekt sei.
Wichtig sei es, auch über Initiativen nachzudenken, wie man z.B.
ehrenamtliches Engagement rückvergüten könnte, vor allem vor
dem Hintergrund, dass das Ehrenamt dem Staat eine ganze
Menge an Aufwendungen erspare.
A 143/2017
- 11 Der Vorsitzende zeigt sich erfreut, dass im Kreisausschuss bereiter Konsens zur Thematik bestehe, zumal im Kreis Euskirchen 95
% der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von Ehrenamtlichen
gestemmt würde. Ehrenamt solle funktionsfähig bleiben und
wertgeschätzt werden und der Antrag der SPD- und CDUFraktionen sei vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1.
Der Kreisausschuss regt an, mit den Organisationen der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Gespräche einzutreten mit dem Ziel, den tatsächlichen Bedarf für ein Projekt
"hauptamtliche Begleitung und Koordination der Verbandsarbeit" zu eruieren. Dabei soll es primär um die
Entwicklung von nachhaltigen Konzepten zur Akquise von
Neumitgliedern für die Verbände sowie die Gewinnung
und Bindung von jungen Nachwuchskräften für die aktive
Arbeit gehen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich über mögliche Fördermittel für ein solches Projekt zu informieren und in der
nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses über
die Ergebnisse der Gespräche sowie der Recherchen Bericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12
Einstimmig
Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Ausschuss für Bildung und Inklusion
13.06.2017
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Info
232/2017
Z1
Z2
Der Kreisausschuss nimmt die Info 232/2017 zur Kenntnis.
TOP 13
Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach Vergleich vor dem VG Aachen
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
V 337/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege rückwirkend ab dem 01.08.2017 in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
Ambulante Betreuung in Pflegefamilien
hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund
Euskirchen
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
V 342/2017
Z1
- 12 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU-Fraktion) nimmt an der
Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seitens der FDPFraktion im Jugendhilfeausschuss Fragen zur Berechnung der
Personalkosten gestellt worden seien, die noch nicht beantwortet
wurden. Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Beantwortung der
Fragen im Jugendhilfeausschuss erfolgt sei. Die Verwaltung wird
Herrn Reiff die Antworten bis zum nächsten Kreistag nochmals
zukommen lassen.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband
Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und Begleitung der Pflegestellen nach §
33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15
Einstimmig,
1 Enthaltung (FDP)
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
hier: Förderung ab dem 01.01.2018
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
V 343/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das Weiterbildungsangebot für Schwangere
„schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung ab dem 01.01.2018
und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu bezuschussen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Gespräche mit dem Erzbistum
Köln einzutreten, mit dem Ziel, dass der Zuschuss i.H.v. 7.829 €
über das Jahr 2018 hinaus erfolgt. Leistungs- und Zielvereinbarungen sind entsprechend abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Mit Mehrheit dafür,
1 Gegenstimme (FDP)
Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz
V 355/2017
zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen
Z1
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses,
- 13 a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe
der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August 2017
anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 30.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 13.000 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird
vom Kreis übernommen.
Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne
diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.:
bis zu 8.500,00 € pro Platz
Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen,
die ohne diese Maßnahme wegfallen.:
bis zu 4.250,00 € pro Platz
Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die
ohne diese Maßnahme wegfallen:
bis zu 8.500,00 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird
nicht vom Kreis übernommen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im
Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Einstimmig
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für
Bildung und Inklusion
Ausschuss für Bildung und Inklusion
26.09.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beruft gemäß § 26 KrO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2
SchulG NRW folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied der Stephanusschule, Zülpich-Bürvenich, mit beratender
Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Sonderschulrektorin Lorenzen, Edeltraud
(ordentl. beratendes Mitglied)
Sonderschulkonrektor Breuer, Alexander
(stellv. beratendes Mitglied)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 360/2017
Z1
- 14 TOP 18
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für
A 142/2017
Bildung und Inklusion
hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zur V 360/2017
Z1
Ausschuss für Bildung und Inklusion
26.09.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beruft folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes
Mitglied des Berufsbildungszentrum Euskirchen mit beratender
Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Verbandsvorsteher Kupp, Jochen
(ordentl. beratendes Mitglied)
stellv. Verbandsvorsteherin Nadine Esser
(stellv. beratendes Mitglied)
Abstimmungsergebnis:
TOP 19
Einstimmig
Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene antibiotikaresistente Gene
hier; Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag
Euskirchen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
F 36/2017
Z1
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Anfrage im Fachausschuss
entsprechend behandelt wurde und daher erledigt sei.
TOP 20
Freizeitverkehr im Kreis Euskirchen
V 348/2017
hier: Eifelsteig-Wanderbus - Nachfrage und Fortführung 2018
Z1
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Z2
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt die Nachfragewerte zum Wanderbus zur
Kenntnis und beschließt, den Betrieb des Wanderbusses im Jahr
2018 fortzuführen. Bei steigender Nachfrage soll ein größeres
Fahrzeug eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Einstimmig
Abschluss von Vereinbarungen mit benachbarten Aufgaben- V 350/2017
trägern zu grenzüberschreitenden Verkehren
Z1
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- 15 Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer öffentlichen rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Düren.
Der Kreistag ermächtigt darüber hinaus die Verwaltung nach Klärung der noch offenen Fragen zum Abschluss eines Verkehrsvertrages zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern Kreis Euskirchen,
StädteRegion Aachen und Stadt Aachen. Es soll ein Kündigungsrecht des Kreises Euskirchen aufgenommen werden, sofern der
im jeweiligen Verbundetat ausgewiesene Ausgleichsbetrag/km
um mehr als 5 % von dem Wert des Vorjahres abweicht.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Einstimmig
Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
V 351/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die
Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit
denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über
die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen
abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der
Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 23
Einstimmig
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Sachstand Zülpich Konzept
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
V 353/2017
13.09.2017
Herr Blindert, GBL V, führt aus, dass der Vorlage der Entwurf des
Fahrplanes der Linie SB 98 beigefügt sei. Die Stadt Zülpich habe
heute den Hinweis gegeben, dass morgens nochmal eine Anpassung wegen des Schülerverkehrs erforderlich sei. Herr Blindert
teilt mit, dass im Rahmen der weiteren Beratungen ein Fahrplan
erstellt werde, auf dem der Schülerverkehr abgebildet sei. In der
Mittagszeit sei schon eine Fahrt eingefügt gewesen. Es könne
sein, dass morgens kein reiner Stundentakt möglich sei, weil man
sich am Schülerverkehr orientiere. Er weist darauf hin, dass der
Fahrplanentwurf sachgerecht angepasst werde.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stellt ausdrücklich
fest, dass die Gebietskörperschaft Kreis Euskirchen erneut der
Stadt Zülpich entgegenkommen und den Wünschen der Stadt
Zülpich hinsichtlich der Fahrplangestaltung nachgekommen sei.
Dies sei deshalb wichtig, weil möglicherweise eine strittige Diskussion geführt werden müsse, wenn es um Finanzierungsfragen
gehe.
Z1
- 16 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt den Sachstand zum Zülpich-Konzept zur
Kenntnis und beschließt die Veränderungen auf den Linien SB98
und 811 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 24
Einstimmig
Veränderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017
a) Umsetzung Konzept Mechernich
b) Veränderungen weiterer Linien
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
V 354/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Veränderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 25
Einstimmig
Ortsumgehung Roggendorf
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Stellen, darauf Einfluss zu nehmen, dass die Ortsumgehung Roggendorf in der Priorität hoch angesetzt wird und die Kreuzung am
Abfallwirtschaftszentrum, aufgrund der Anbindung des Schleidener Tals, planfrei gestaltet wird. Ebenfalls soll die Unterstützung
der für den Kreis Euskirchen zuständigen Bundes- und Landespolitikern eingeworben werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 26
Einstimmig
Planung Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Information über die erfolgte Präsentation des ersten
Entwurfes in der heutigen Sondersitzung des Ausschusses
für Planung, Umwelt und Verkehr
AV Poth fasst die Ergebnisse der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr zusammen. Er teilt mit,
dass das beauftragte Planungsunternehmen den derzeitigen Gedankenstand sehr sachkundig vorgetragen und einige Vorschläge
zu den weiteren Planungsschritten unterbreitet habe.
Standort des Anbaus:
Hinsichtlich des Standortes des geplanten Anbaus seien zwei
Varianten im Gespräch und zwar die Norderweiterung und die
Osterweiterung. Bei der Norderweiterung würde ein weiterer paralleler Riegel zum alten Anbau Richtung DRK angebracht; bei
der Osterweiterung, auch Campuslösung genannt, würde in den
V 364/2017
- 17 Knick des jetzigen Kreishauses ein kompakter Baukörper gesetzt.
Beide Varianten würden weiter geprüft; ggfls. werde es eine
Kombination aus beiden geben.
Parkplatzsituation:
Zur Verbesserung der Parkraumsituation schlage das Planungsunternehmen vor, Freiflächenparkplätze einzurichten, verbunden
mit dem Verwaltungskonzept zur Flächenbewirtschaftung.
Das Planungsbüro rät dazu von Parkhaus- und Tiefgaragenlösungen, insbesondere aus Kostengründen, abzusehen.
Bauweise:
Es werden sowohl die konventionelle Bauweise als auch die
Holzbauweise in weiteren Schritten untersucht. Darüber müsse
nach Vorlage der Unterlagen zur nächsten Sitzungsrunde endgültig entschieden werden.
Energieversorgung:
AV Poth führt aus, dass zwei Varianten vorgeschlagen wurden:
zum einen Geothermie plus ein kleines Blockheizkraftwerk und
zum anderen Geothermie plus Versorgung aus Bestandsreserven
des Kreishauses. AV Poth rät dazu, dem Vorschlag des Planungsbüros zu folgen.
Weiter teilt AV Poth mit, dass der Ausschuss für Planung, Umwelt
und Verkehr die Verwaltung gebeten habe, die v.g. Ergebnisse in
eine Vorlage zu kleiden, damit über diese Vorlage beraten und
ggfls. beschlossen werden könne. Der Vortrag des Planungsbüros werde der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
gez. Ramers
(Ramers)
1. stellv. Landrat
Der Schriftführer
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 11.10.2017
gez. Haas
(Haas)
Protokollierende Beamtin