Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 22
Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die
Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit
denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über
die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen
abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen
gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der
Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 351/2017