Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung des ÖPNVG NRW hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Beschlusstext (Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Änderung des ÖPNVG NRW hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 351/2017