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Beschlusstext (Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle 2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Kreishaus)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Beschlusstext (Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement
hier:	1.	Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle
	2.	Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Kreishaus) Beschlusstext (Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement
hier:	1.	Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle
	2.	Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Kreishaus)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle 2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Kreishaus Der Vorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfassung zu Ziffer 2 unter TOP 2 zurückgezogen wurde, so dass sich die Diskussion des Kreisausschusses auf die Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle konzentrieren könne. Der 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Waasem (SPD) erklärt, dass der Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Projektstelle nachvollziehbar dargestellt worden sei. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werde aber die Befristung der Stelle hinterfragt. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) fragt nach, ob die Streichung der Ziffer 2 Auswirkungen auf die Beschlussfassung im Kreistag habe und möglicherweise der Teil, den der Kreistag zu beschließen habe, verändert werden müsse. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erkundigt sich nach dem Sachgrund für die Befristung der Projektstelle, zumal diese auf 5 Jahre beschränkt sei. Es sei verständlich, dass es im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau Mehrbedarf gebe, aber das Gebäudemanagement sei auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überbesetzt. Er hinterfragt die rechtliche Vertretbarkeit der Stellenbefristung. AV Poth führt aus, dass sich die Sachgrundbefristung aus den zeitlich befristeten Projekten ergebe, es aber auch zukünftig weitere Projekte geben werde. Die Verwaltung sei vorsichtig und stelle zunächst befristet ein. Wenn der Kreisausschuss beschließe, die Stelle unbefristet zu besetzen, werde sich die Verwaltung nicht dagegen wehren. Zur Zurückstellung der Ziffer 2 erläutert AV Poth, dass es hinsichtlich der Beauftragung der Projektsteuerung noch Klärungsbedarf gebe. So sei noch nicht klar, ob ein externer Projektsteuerer beauftragt werde oder die Projektsteuerung mit eigenen Kräften sichergestellt werden könne. Das Thema werde im Kreistag wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stellt nochmals klar, dass heute ausschließlich die Einrichtung der befristeten Projektstelle beschlossen werde und die Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung der Projektsteuerung im Kreistag erfolge. V 359/2017 Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, spricht sich Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) für eine klare Aufgabendefinition der Projektstelle entsprechend der Seite 2 der Vorlage aus (z.B. umfassende Sanierung im Thomas-EßerBerufskolleg, Sanierung der Flach- und Sheddächer Kreishaus, „Gute Schule 2020“…). Der Vorsitzende stellt fest, dass hinsichtlich der Frage der Befristung der Projektstelle noch Diskussionsbedarf bestehe. Damit die Verwaltung agieren kann, empfiehlt Herr Adams, GBL I, dass der Kreisausschuss beschließt, einen Zeitvertrag einzurichten. Er erklärt, dass nicht der Kreisausschuss, sondern der Kreistag entscheidungsbefugt wäre, wenn man aus der Projektstelle eine Planstelle machen möchte. Man verständigt sich darauf, dies im Rahmen der Haushaltsberatungen zu klären. Der Kreisausschuss beschließt, 1. eine zusätzliche, zunächst auf 5 Jahre befristete Zeitvertragsstelle im technischen Immobilienmanagement einzurichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig