Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
24.05.16, 13:01
Aktualisiert
24.05.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 24.05.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 10.05.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/114 „Westringquartier"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Vorlagennummer: 48/2016
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Beschlussvorlage 151/2015- Listen 1 und 2, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Beschlussvorlage 48/2016- Listen 1 und 2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/114
„Westringquartier" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10
BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert, in der
zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666
ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der
zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung (einschließlich
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4)
BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
38 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen