Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen
TOP 10
D 39/2017
Der Vorsitzende führt aus, dass der Kreisausschuss die
Dringlichkeit direkt beschließen könne, ohne, dass Unterschriften
aus den Fraktionen erforderlich seien.
Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 50 Abs. 3 KrO NRW im
Wege der Dringlichkeit:
Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2015 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis
und verweist ihn zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig