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Beschlusstext (56. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Westringquartier" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
24.05.16, 13:01
Aktualisiert
24.05.16, 13:01
Beschlusstext (56. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Westringquartier"
hier: Feststellungsbeschluss)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.05.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.05.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Westringquartier" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 47/2016 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 150/2015- Listen 1 und 2, Abwägungsvorschläge) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 47/2016- Listen 1 und 2, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westringquartier" wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 (5) BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 (5) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westringquartier" wird der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 (1) BauGB zur Genehmigung vorgelegt. 38 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen