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Beschlusstext (Ambulante Betreuung in Pflegefamilien hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Beschlusstext (Ambulante Betreuung in Pflegefamilien
hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Ambulante Betreuung in Pflegefamilien hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen V 342/2017 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU-Fraktion) nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seitens der FDPFraktion im Jugendhilfeausschuss Fragen zur Berechnung der Personalkosten gestellt worden seien, die noch nicht beantwortet wurden. Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Beantwortung der Fragen im Jugendhilfeausschuss erfolgt sei. Die Verwaltung wird Herrn Reiff die Antworten bis zum nächsten Kreistag nochmals zukommen lassen. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und Begleitung der Pflegestellen nach § 33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung (FDP)