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Beschlusstext (Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
03.07.17, 13:03
Aktualisiert
03.07.17, 13:03
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Stadt Wesseling Wesseling, den 03.07.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 30.05.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6.2. Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2017 Zu Beginn ruft Herr Bürgermeister Esser den mit Schreiben vom 26.05.2017 vorgelegten 2. Veränderungsnachweis auf. Da kein Beratungsbedarf besteht, wird über den 2. Veränderungsnachweis en bloc wie folgt abgestimmt: 31 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Hiernach wird über folgenden Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt: Reservierung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000 Euro für eine mögliche Klage gegen die Stadt Bornheim wegen deren Absicht, den Wasserbezug vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel von derzeit 75 % auf 60 % zu reduzieren. Gegen den Antrag sowie den Vorschlag von Herrn Beigeordneten und Kämmerer Hummelsheim, die benötigten Haushaltsmittel aus dem Vorsorgeansatz „Gutachten, Planung, Vermessung“ im Budget 11 „Innere Verwaltung“ zu entnehmen, ergibt sich kein Widerspruch. Anschließend wird über die Leitentscheidungen zur Haushaltswirtschaft abgestimmt. Nach den Beratungen im Hauptausschuss und unter Einbeziehung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungsnachweise 1 und 2 sowie des Antrags der CDU-Fraktion wird beschlossen: Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2017 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende Leitentscheidungen getroffen: A I. Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das mit dem Haushalt 2014 vorgelegte HSK wurde durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.04.2014 genehmigt. Die Einhaltung der Vorgaben im genehmigten Haushaltssicherungskonzept, und insbesondere die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs im Jahr 2024 hat oberste Priorität. Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts wird deshalb fortgesetzt. II. Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen: 1. Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden. 2. In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden. 3. Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung). III. Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine Finanzwirtschaft. B. I. Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 (Anlage 7 der Niederschrift) dargestellt.) Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Baumaßnahmen von zusammen 3.094.60 0€ und für bauliche Investitionen im Finanzplan von 3.211.10 bereitgestellt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.05.2017 0€ Seite 2 (Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden im Wesentlichen aus den Abschreibungen finanziert.) II. Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan 275.066 und im Finanzplan für weitere Investitionen zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahmen sind in den Anlagen 2 a) und 2 b) (Anlagen 8 und 9 der Niederschrift) dargestellt. € 534.100 € (Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden im Wesentlichen aus den Abschreibungen finanziert.) III. a) Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den Gesamtergebnisplan 2017 ein Überschuss von 81.600 €, -Fachausschuss: Hauptausschussb) Der Gesamtfinanzplan 2017 beinhaltet investive Einzahlungen in Höhe von 5.304.259 € und investive Auszahlungen in Höhe von 7.996.000 €. Der Fehlbedarf in Höhe von wird aus dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.944.600 € gedeckt. 2.691.741 € -Fachausschuss: Hauptausschuss31 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.05.2017 Seite 3