Daten
Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
03.07.17, 13:03
Aktualisiert
03.07.17, 13:03
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Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 03.07.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 30.05.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.2.
Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für das Haushaltsjahr 2017
Zu Beginn ruft Herr Bürgermeister Esser den mit Schreiben vom 26.05.2017 vorgelegten 2.
Veränderungsnachweis auf. Da kein Beratungsbedarf besteht, wird über den 2.
Veränderungsnachweis en bloc wie folgt abgestimmt:
31 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Hiernach wird über folgenden Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt:
Reservierung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000 Euro für eine mögliche Klage gegen die
Stadt Bornheim wegen deren Absicht, den Wasserbezug vom Wasserbeschaffungsverband
Wesseling-Hersel von derzeit 75 % auf 60 % zu reduzieren.
Gegen den Antrag sowie den Vorschlag von Herrn Beigeordneten und Kämmerer Hummelsheim,
die benötigten Haushaltsmittel aus dem Vorsorgeansatz „Gutachten, Planung, Vermessung“ im
Budget 11 „Innere Verwaltung“ zu entnehmen, ergibt sich kein Widerspruch.
Anschließend wird über die Leitentscheidungen zur Haushaltswirtschaft abgestimmt.
Nach den Beratungen im Hauptausschuss und unter Einbeziehung der von der Verwaltung
vorgelegten Veränderungsnachweise 1 und 2 sowie des Antrags der CDU-Fraktion wird
beschlossen:
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2017 und die Ausrichtung des finanzpolitischen
Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
A
I.
Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge ist die Stadt kraft
Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO
NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen.
Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer
geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf
der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Das mit dem Haushalt 2014 vorgelegte HSK wurde durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom
30.04.2014 genehmigt.
Die Einhaltung der Vorgaben im genehmigten Haushaltssicherungskonzept, und insbesondere die
Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs im Jahr 2024 hat oberste Priorität.
Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts wird deshalb fortgesetzt.
II.
Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen:
1.
Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit
sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden.
2.
In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden,
nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über
begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden.
3.
Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder
nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der
Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist
(Zielvereinbarung).
III.
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget
Allgemeine Finanzwirtschaft.
B.
I.
Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen
Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit,
der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur
Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig
sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden
Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 (Anlage 7 der
Niederschrift) dargestellt.)
Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Baumaßnahmen
von zusammen
3.094.60
0€
und für bauliche Investitionen im Finanzplan von
3.211.10
bereitgestellt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.05.2017
0€
Seite 2
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine
Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese
Investitionen werden im Wesentlichen aus den Abschreibungen finanziert.)
II.
Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere
Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan
275.066
und im Finanzplan für weitere Investitionen
zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahmen sind in den Anlagen 2 a)
und 2 b) (Anlagen 8 und 9 der Niederschrift) dargestellt.
€
534.100 €
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine
Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese
Investitionen werden im Wesentlichen aus den Abschreibungen finanziert.)
III.
a)
Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den
Gesamtergebnisplan 2017 ein Überschuss von
81.600 €,
-Fachausschuss: Hauptausschussb)
Der Gesamtfinanzplan 2017 beinhaltet investive Einzahlungen in
Höhe von 5.304.259 € und investive Auszahlungen in Höhe von
7.996.000 €.
Der Fehlbedarf in Höhe von
wird aus dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.944.600 € gedeckt.
2.691.741 €
-Fachausschuss: Hauptausschuss31 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.05.2017
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