Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
150 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der
Beteiligungsstruktur und Sicherstellung der langfristigen
finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass der
Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang sehr ausführlich
besprochen wurde und er die Diskussion nicht wiederholen wolle.
Das Anliegen der FDP-Fraktion war es, dass die beiden Titel, die
in den 1,4 Mio € zusammengefasst sind (500.000 € alter
Zuschuss für den laufenden Betrieb und die Finanzierungskosten
für die Mehrkosten bei Vogelsang), getrennt werden, damit man
einen klaren Überblick über die finanziellen Entwicklungen habe.
Werden beide Summen zusammengeworfen, führe dies zwar
nicht zu einer Mehrbelastung des Kreises Euskirchen, aber zu
einer relativ großen Mehrbelastung insgesamt. Dem Anliegen sei
nicht nachgekommen worden; daher werde die FDP-Fraktion
dem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) teilt mit, dass nach der
Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss und der
Vorstellung durch den Geschäftsführer nochmals ausführlich
innerhalb der Fraktion diskutiert worden sei. Die UWV-Fraktion
halte die Ausweitung des maximalen Zuschussbedarfs auf 1,4
Mio. € für sehr komfortabel und sehr umfassend. Derzeit werde
ein Zuschussrahmen von ca. 850.000 € benötigt, so dass die
Erweiterung zu Mehrausgaben verleiten könnte, ohne dass
deutlich erkennbar wäre, wie sich das in der Folgezeit
gegenrechnen sollte. Weiter gibt Herr Troschke zu bedenken,
dass das Problem nicht dadurch gelöst sei, dass der LVR seinen
Anteil erhöhe und für den Kreis Euskirchen der Zuschussbetrag
nicht wesentlich verändert werde. Das Problem zahle der
Steuerzahler mit der Landschaftsumlage. Daher werde die UWVFraktion der Vorlage nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass es sich
bei der Einrichtung nicht um ein kostendeckendes Betriebsteil
des Kreises handele und er befürchte, dass sich mögliche
Einsparungen auf die Bildungsarbeit und damit den eigentlichen
Auftrag des Standortes beziehen werden. Dies wolle die Fraktion
DIE LINKE nicht und sei daher seinerzeit schon für die
Ausweitung des Deckelungsbetrages gewesen.
Die Fraktion DIE LINKE sei froh, dass mit der Lösung ein Weg
gefunden werde, die hervorragende Arbeit, die auf Vogelsang im
Bildungsbereich geleistet werde, fortzuführen. Daher halte die
Fraktion DIE LINKE die Ausweitung des Rahmens für absolut
wünschenswert und richtig und stimme dem auch zu.
AV Poth teilt mit, dass er die Wortmeldungen alle nachvollziehen
könne. Er macht deutlich, dass es durch die Änderungen nicht
V 358/2017
intendiert sei, den Deckel bis ins Unendliche nach oben
anzuheben.
Der Deckel sei von 500.000 € auf 850.000 € pro Jahr erhöht
worden, wobei das Erfordernis der Erhöhung ausführlich
dargelegt worden sei. Nach Aussage des Geschäftsführers werde
der Deckel von 850.000 € in diesem Jahr eingehalten. Es gebe
jedoch noch Unsicherheiten in den Betriebsverläufen, die es in
nächster Zeit noch zu bewerten gelte.
Weiter erklärt AV Poth, dass der Deckel von 1,4 Mio. € rein
rechnerisch zustande gekommen sei, weil der LVR seinen Anteil
auf 70 % erhöht habe. Würden die übrigen Gesellschafter ihren
Anteil entsprechend der Deckelung von 850.000 € beibehalten,
erhalte man rechnerisch die 1,4 Mio. €.
Der Gesellschaft etwas Luft zu verschaffen habe den Effekt, dass
nicht bei jeder Änderung des Deckels neue
Gesellschafterbeschlüsse herbeigeführt werden müssten.
AV Poth betont, man sei sich einig, dass eine Einschränkung der
Bildungsarbeit nicht gewollt sei. Er hoffe zudem auf Einigkeit,
dass das Marketing für den Standort in Zukunft beibehalten bzw.
angehoben werden müsse, um die gesetzten Ziele zu erreichen,
auch, wenn der Standort gut besucht und die Ausstellungen gut
angenommen würden.
AV Poth erklärt, dass die Aufstellung des Wirtschaftsplanes
jährlich von den Gremien zu beschließen sei, so dass es keinen
Freifahrtschein für den Geschäftsführer gebe.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages
der Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten
Fassung und damit
1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf
insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der
Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP
gGmbH von 28,57 % auf 17,142 %,
1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises
Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 €
sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von
68.571 €, die in Summe zu einer investiven Auszahlung in
Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt,
sowie
1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses
an die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000
€ jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der
maximale
Betriebskostenzuschuss
des
Kreises
Euskirchen wird damit auf 240.000 € festgesetzt.
2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den
Gremien der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen
an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung
notwendig und nicht materieller Art sind, zuzustimmen.
3. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für
die
Gesellschafterversammlung
nach
Wegfall
des
Aufsichtsrates zu und entsendet für die verbleibende
Wahlperiode
folgende
Vertreter/innen
und
deren
Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene
Vertretung)
1. _______________________
_______________________
KrO)
KrO)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5
(Zugriff LR § 26 Abs. 5
2. _______________________
_______________________
3. _______________________
_______________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen
Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen
Vertreter/innen weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________
zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für
den
Fall
der
Verhinderung
des/der
Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur
stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
Abstimmungsergebnis:
GRÜNEN)
Mit Mehrheit dafür,
3 Gegenstimmen (UWV/FDP) und
1 Enthaltung (Bündnis 90/DIE