Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene antibiotikaresistente Gene hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:05
Aktualisiert
13.10.17, 11:05
Beschlusstext (Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene antibiotikaresistente Gene
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag Euskirchen) Beschlusstext (Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene antibiotikaresistente Gene
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.10.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene antibiotikaresistente Gene hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag Euskirchen Die Fragestellungen werden wie folgt beantwortet: 1. Wurden im Kreis Euskirchen Gülle und Gärreste auf das Vorhandensein antibiotikaresistenter und für die menschliche Gesundheit bedeutsamer Keime analysiert? Eine Umweltanalytik (hier: mikrobiologische Untersuchung von Gülle und Gärresten) würde durch die Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen im Falle des gehäuften Auftretens übertragbaren Krankheiten bzw. im Falle des Auftretens einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit unklarer Ursache erwogen werden. Hinweise auf solche Erkrankungsfälle kommen zumeist aus dem medizinischen Versorgungssystem. Die §§ 6,7 und 8 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) regeln die Meldepflicht für medizinisches Personal, Ärzte, Tierärzte, wie auch für Institutionen wie Krankenhäuser und Labore. So sind bei rund 23 Infektionen der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod meldepflichtig, weitere 56 Erreger müssen durch Labore gemeldet werden, wenn sie in Patientenproben nachgewiesen werden. Zum 1. Mai 2016 trat zudem die Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung) in Kraft. Diese führt neue Meldepflichten ein und fügt bereits bestehende Meldepflichten aus anderen Verordnungen zusammen. Mit dem Erlassen der Verordnung stellt sich das Bundesgesundheitsministerium im Wesentlichen den immer größer werdenden Herausforderungen durch das Auftreten von neuen Multiresistenzen bei einer Reihe von Erregern. Der Abteilung Gesundheit sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine gehäuften Krankheits- oder Besiedelungsfälle im ursächlichen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen im Kreis Euskirchen bekannt geworden. Gleichfalls wurde durch die Ärzteschaft und die Krankenhäuser bisher kein Fall einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit unklarer Ursache gemeldet, bei dem der Verdacht eines ursächlichen Zusammenhangs mit landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen bestand. F 36/2017 1. Ergänzun g Daher wurde durch die Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen bisher keine fallbezogene Umweltanalytik beauftragt. 2. Falls Ergebnisse vorliegen, welche Erkenntnisse ergaben sich? Es liegen keine Ergebnisse vor. 3. Sollten solche Untersuchungen bisher nicht durchgeführt worden sein, bitten wir die Verwaltung künftig geeignete und aussagekräftige Analysetechniken zu beauftragen und den KT über die erzielten Ergebnisse zu informieren. Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ist auf Folgendes hinzuweisen: Das Robert Koch Institut (RKI) stellt in seiner Stellungnahme zu Tier-assoziierten MRSA (LA-MRSA) Besiedelungen und Infektionen (1) folgendes fest: Die Übertragung von Staphylokokken (hier: LA-MRSA) erfolgt primär über körperlichen Kontakt zu besiedelten Tieren. Eine Verbreitung über diesen Personenkreis hinausgehend ist offenbar sehr selten. Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte Untersuchung in Altenheimen in der gleichen Region mit hoher Dichte an Schweinemastanlagen erbrachte bei den Heimbewohnern keinen Nachweis von LA-MRSA (2). Unter dem Titel „Bedeutung von LA-MRSA und ESBL-bildenden Enterobacteriaceae bei Masttieren für den Menschen“ (3) stellt das RKI im Mai 2016 fest, dass die Notwendigkeit besteht, im Rahmen interdisziplinär angelegter Studien zu untersuchen, ob eine weitere Anpassung an den Menschen erfolgt. Eine konkrete Gesundheitsgefahr durch in Gülle nachweisbare resistente Keime ist aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht belegbar. Eine präventive Analytik von Gülle und Gärresten auf Kreisebene ist daher weder aus wissenschaftlicher, umweltmedizinischer oder infektiologischer Sicht unter Abwägung der Kosten und der zu erwartenden Ergebnisse sinnvoll. gez. i.V. Poth