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Beschlusstext (64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
03.07.17, 13:03
Aktualisiert
03.07.17, 13:03
Beschlusstext (64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Feststellungsbeschluss)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 03.07.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 30.05.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. 64. Änderung des Flächennutzungsplanes "Flach-Fengler-Straße Nord" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 84/2017 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 236/2016 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 17.11.2016) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 84/2017 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 04./06.04.2017) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-FenglerStraße Nord“ wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 (5) BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 (5) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flach-Fengler-Straße Nord“ wird der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 (1) BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Einstimmig, 0 Enthaltungen