Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.10.16, 13:01
Aktualisiert
14.10.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 14.10.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Schulausschusses
vom Mittwoch, den 28.09.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften
Vorlagennummer: 166/2016
Der Schulausschuss nimmt das im Folgenden beschriebene Vorgehen inkl. der genannten
Kriterien im Fall einer Ausschreibung einer oder mehrerer Trägerschaften des Offenen Ganztages
an Wesselinger Schulen zur Kenntnis:
Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften
Der Kooperationsvertrag, der mit den OGS-Trägern abgeschlossen wird, ist Teil der
Vergabeunterlagen. Dieser enthält die finanziellen Rahmenbedingungen, d.h. die pro Platz zu
zahlenden Zuschüsse von Land und Kommune sowie die Rahmenbedingungen bzgl.
Betreuungszeiten, Ferienbetreuung, Gruppengrößen etc. Der Kooperationsvertrag wird Teil des
Beschlusses für eine etwaige Ausschreibung sein und für alle Schulen gelten.
Damit soll verhindert werden, dass ein Unterbietungswettstreit über den Preis entsteht, der zu
Lasten der Qualität der Betreuung geht.
Durch die festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen soll ein Wettbewerb um die höchsten
Qualitätsstandards aufgrund festgelegter Kriterien für die Betreuung entstehen. Damit ist
sichergestellt, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält und gleichzeitig die
höchstmögliche pädagogische Qualität der Betreuung erreicht wird.
1. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es werden folgende Zuschlagskriterien
festgelegt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung in %
Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung: Wie aussagefähig ist das
Konzept bzgl. der Identifikation mit dem Leitgedanken der Schule?
Wie fachlich qualifiziert, umfassend, bedarfsgerecht und plausibel ist
das Konzept bzgl. des Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangebotes sowie dem OGS-Konzept der Schule?
Rahmenbedingungen: Wie werden die Fachkräfte/ Betreuungskräfte
den spezifischen schulischen Bedürfen gerecht?
Wie hoch ist der im Personalschlüssel - auch differenziert nach
Ergänzungs-, Fach und Leitungskräften. In welchem Umfang ist die
20
20
Leitung freigestellt?
Wird eine verbindliche Quote festgelegt?
Tagesablauf: Wie aussagefähig, umfassend, flexibel und
bedarfsgerecht ist das Konzept?
Teamarbeit: Welche konkreten Angaben zur Teamarbeit der OGS
MA weist das Konzept aus? (z.B. Zeiten für Teamsitzungen,
Fallbesprechungen, Konzepttage, Konzeptarbeit)
Zusammenarbeit: Welche Angaben weist das Konzept zur
strukturierten Zusammenarbeit aus? (Schulleitung, Lehrerkollegium,
Eltern, Schulsozialarbeit, Schulbegleiter, außerschulische
Kooperationspartner, gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und
Gremienarbeit)
Inklusion: Wie wird Inklusion als gemeinsame Aufgabe der
Schulentwicklung dargestellt?
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Wie gestaltet sich die
Vernetzung mit Wesselinger, bzw. benachbarter oder übergeordneter
Institutionen? (z.B. Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen)
Qualitätssicherung: Wie sichert der Träger die Weiterentwicklung der
päd. Arbeit ? (z.B. lfd. Fortbildung aller MA, Evaluation, Entwicklung
von Standards)
Förder- und Freizeitangebote: Welche Qualität und Vielseitigkeit der
Arbeitsgruppen, Förder- und Freizeitangebote wird angeboten?
Gesundes Mittagessen: In welcher Qualität wird das Mittagessen
angeboten. Wird das Mittagessen in die pädagogische Arbeit
eingebunden?
10
5
10
10
5
10
5
5
2. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der eingereichten Angebotsunterlagen.
Jedes Angebot kann eine Gesamtwertungspunktzahl von maximal 1000 Wertungspunkten
(WP) erreichen. Für die Kriterien „Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung“ sowie
„Rahmenbedingungen“ können maximal 200 WP, für das Kriterium „Tagesablauf“ können
maximal 100 WP, für das Kriterium „Teamarbeit“ können max. 50 WP usw. erreicht werden.
Die Summe der WP aller Kriterien ergibt die Gesamtwertungspunktzahl. Den Zuschlag erhält
der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtwertungspunktzahl erreicht.
Die Punkteverteilung wird im Einzelnen wie folgt vorgenommen:
Den Bewertungsmaßstab für die qualitativen Kriterien bildet ein Notensystem von sehr gut bis
ungenügend. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet:
Note
Punkte
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
5 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkte
0 Punkte
Prozentanteil der
möglichen
Wertungspunkte
100
80
60
40
20
0
Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe:
sehr gut:
Die Umsetzung überzeugt in besonderem Maße.
gut:
Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 28.09.2016
Seite 2
Die Umsetzung überzeugt uneingeschränkt ohne in besonderem Maße herauszuragen.
befriedigend:
Die Umsetzung überzeugt im Wesentlichen.
ausreichend:
Die Umsetzung überzeugt nur bedingt bzw. eingeschränkt.
mangelhaft:
Die Umsetzung überzeugt in entscheidenden Punkten nicht.
ungenügend:
Die Umsetzung entspricht in keiner Weise den Anforderungen.
Frau Tanja Florin dankt der Verwaltung für die Vorlage, die allerdings nicht konkret genug sei.
Sie vermisse bspw. Aussagen über Personalschlüssel und Gruppenstärke und bittet um
Vorlage eines Kooperationsvertrages.
Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim bemerkt, dass die Vorlage ein
erster Aufschlag der Verwaltung sei und dass auch noch mit den Schulleitungen gesprochen
werden müsse.
Die Sprecherin der Grundschulen, Frau Angela Fink, bestätigt dies und teilt mit, dass die
Schulleitungen der Grundschulen mit den Trägern der OGS und der Verwaltung
Qualitätsstandards erarbeiten wollen.
Der Schulausschuss beschließt eine Vertagung dieser Angelegenheit.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 28.09.2016
Seite 3