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Beschlusstext (siehe Vorlage 128/2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
14.10.16, 13:01
Aktualisiert
14.10.16, 13:01
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Stadt Wesseling Wesseling, den 14.10.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Schulausschusses vom Mittwoch, den 28.09.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften Vorlagennummer: 166/2016 Der Schulausschuss nimmt das im Folgenden beschriebene Vorgehen inkl. der genannten Kriterien im Fall einer Ausschreibung einer oder mehrerer Trägerschaften des Offenen Ganztages an Wesselinger Schulen zur Kenntnis: Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften Der Kooperationsvertrag, der mit den OGS-Trägern abgeschlossen wird, ist Teil der Vergabeunterlagen. Dieser enthält die finanziellen Rahmenbedingungen, d.h. die pro Platz zu zahlenden Zuschüsse von Land und Kommune sowie die Rahmenbedingungen bzgl. Betreuungszeiten, Ferienbetreuung, Gruppengrößen etc. Der Kooperationsvertrag wird Teil des Beschlusses für eine etwaige Ausschreibung sein und für alle Schulen gelten. Damit soll verhindert werden, dass ein Unterbietungswettstreit über den Preis entsteht, der zu Lasten der Qualität der Betreuung geht. Durch die festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen soll ein Wettbewerb um die höchsten Qualitätsstandards aufgrund festgelegter Kriterien für die Betreuung entstehen. Damit ist sichergestellt, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält und gleichzeitig die höchstmögliche pädagogische Qualität der Betreuung erreicht wird. 1. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt. Zuschlagskriterien Gewichtung in % Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung: Wie aussagefähig ist das Konzept bzgl. der Identifikation mit dem Leitgedanken der Schule? Wie fachlich qualifiziert, umfassend, bedarfsgerecht und plausibel ist das Konzept bzgl. des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes sowie dem OGS-Konzept der Schule? Rahmenbedingungen: Wie werden die Fachkräfte/ Betreuungskräfte den spezifischen schulischen Bedürfen gerecht? Wie hoch ist der im Personalschlüssel - auch differenziert nach Ergänzungs-, Fach und Leitungskräften. In welchem Umfang ist die 20 20 Leitung freigestellt? Wird eine verbindliche Quote festgelegt? Tagesablauf: Wie aussagefähig, umfassend, flexibel und bedarfsgerecht ist das Konzept? Teamarbeit: Welche konkreten Angaben zur Teamarbeit der OGS MA weist das Konzept aus? (z.B. Zeiten für Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Konzepttage, Konzeptarbeit) Zusammenarbeit: Welche Angaben weist das Konzept zur strukturierten Zusammenarbeit aus? (Schulleitung, Lehrerkollegium, Eltern, Schulsozialarbeit, Schulbegleiter, außerschulische Kooperationspartner, gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und Gremienarbeit) Inklusion: Wie wird Inklusion als gemeinsame Aufgabe der Schulentwicklung dargestellt? Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Wie gestaltet sich die Vernetzung mit Wesselinger, bzw. benachbarter oder übergeordneter Institutionen? (z.B. Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen) Qualitätssicherung: Wie sichert der Träger die Weiterentwicklung der päd. Arbeit ? (z.B. lfd. Fortbildung aller MA, Evaluation, Entwicklung von Standards) Förder- und Freizeitangebote: Welche Qualität und Vielseitigkeit der Arbeitsgruppen, Förder- und Freizeitangebote wird angeboten? Gesundes Mittagessen: In welcher Qualität wird das Mittagessen angeboten. Wird das Mittagessen in die pädagogische Arbeit eingebunden? 10 5 10 10 5 10 5 5 2. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der eingereichten Angebotsunterlagen. Jedes Angebot kann eine Gesamtwertungspunktzahl von maximal 1000 Wertungspunkten (WP) erreichen. Für die Kriterien „Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung“ sowie „Rahmenbedingungen“ können maximal 200 WP, für das Kriterium „Tagesablauf“ können maximal 100 WP, für das Kriterium „Teamarbeit“ können max. 50 WP usw. erreicht werden. Die Summe der WP aller Kriterien ergibt die Gesamtwertungspunktzahl. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtwertungspunktzahl erreicht. Die Punkteverteilung wird im Einzelnen wie folgt vorgenommen: Den Bewertungsmaßstab für die qualitativen Kriterien bildet ein Notensystem von sehr gut bis ungenügend. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet: Note Punkte sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkte 0 Punkte Prozentanteil der möglichen Wertungspunkte 100 80 60 40 20 0 Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe: sehr gut: Die Umsetzung überzeugt in besonderem Maße. gut: Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 28.09.2016 Seite 2 Die Umsetzung überzeugt uneingeschränkt ohne in besonderem Maße herauszuragen. befriedigend: Die Umsetzung überzeugt im Wesentlichen. ausreichend: Die Umsetzung überzeugt nur bedingt bzw. eingeschränkt. mangelhaft: Die Umsetzung überzeugt in entscheidenden Punkten nicht. ungenügend: Die Umsetzung entspricht in keiner Weise den Anforderungen. Frau Tanja Florin dankt der Verwaltung für die Vorlage, die allerdings nicht konkret genug sei. Sie vermisse bspw. Aussagen über Personalschlüssel und Gruppenstärke und bittet um Vorlage eines Kooperationsvertrages. Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim bemerkt, dass die Vorlage ein erster Aufschlag der Verwaltung sei und dass auch noch mit den Schulleitungen gesprochen werden müsse. Die Sprecherin der Grundschulen, Frau Angela Fink, bestätigt dies und teilt mit, dass die Schulleitungen der Grundschulen mit den Trägern der OGS und der Verwaltung Qualitätsstandards erarbeiten wollen. Der Schulausschuss beschließt eine Vertagung dieser Angelegenheit. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 28.09.2016 Seite 3