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Öffentliche Niederschrift (Kreisausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
429 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 11:56
Aktualisiert
18.07.17, 12:13

Inhalt der Datei

Euskirchen, 23.03.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:40 Uhr Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Engels, Hans-Josef, Weilerswist vertritt Herrn Johannes Esser Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Weber, Günter, Euskirchen SPD Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden vertritt Herrn Markus Ramers Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Herrn Thilo Waasem Schulte, Andreas, Weilerswist FDP Reiff, Hans, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich UWV Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel BüFo Dürer, Joachim, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I -2Herr Andres, Stabsstelle 12 Herr Kämmerer Hessenius, GB I / Abt. 20 Herr Rosell, GBL II Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Herr Klein, AbL 50 Herr Blindert, GBL V Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Frau Haas, GB I / Abt. 13 als Protokollführerin Entschuldigt fehlen: CDU Esser, Johannes, Nettersheim SPD Ramers, Markus, Blankenheim Waasem, Thilo, Bad Münstereifel Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Herrn Hans-Josef Engels (CDU). A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 13.03.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet, den Tagesordnungspunkt 18 abzusetzen, da dieser in der entsprechenden Fachausschusssitzung abschließend behandelt wurde und den TOP 24 abzusetzen, weil dieser gemäß Beschluss des Fachausschusses (Z 1) in den Kreistag verschoben wurde. Weiter bittet der Vorsitzende die nachfolgenden Tagesordnungspunkte mit Verwaltungsergänzungen und Zusatzvorlagen zu versehen: TOP 9: Verwaltungsergänzung Z 2 zur V 298/2017, TOP 17: Verwaltungsergänzung Z 1 zur V 318/2017, TOP 29: Verwaltungsergänzung Z 1 zum F 34/2017, TOP 31: Zusatzvorlagen Z 3, Z 4, Z 5, Z 6, Z 7 zur V 292/2017. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt, die Tagesordnungspunkte 11.1, 11.2, 30 und 31 in den Kreistag zu verschieben. -3Fraktionsvorsitzendem Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) wird eine Verständnisfrage an die Verwaltung zur Z 5 V 292/2017 gestattet. Er bittet um Erläuterung der Begründung, warum in der Veränderungsliste ein investiver Ansatz gewählt wurde, um ggfls. mit anderen Gesellschaftern eine Kapitalerhöhung der Vogelsang ip GmbH zu erzielen. AV Poth teilt mit, dass im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang darüber informiert wurde, dass zur nachhaltigen Sicherstellung der Liquidität der Vogelsang ip GmbH eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde. Die Aufstockung des Eigenkapitals der Gesellschaft wäre eine Möglichkeit, um die Liquidität sicherzustellen. AV Poth erklärt, dass es sich bei der Einstellung des investiven Ansatzes in den Haushalt um eine reine Vorsorgemaßnahme handele, um in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe und den darauf folgenden Beratungen in den Gremien, Fachausschüssen und dem Kreistag handlungsfähig zu sein. Die Anfrage von Herrn Grutke ist damit beantwortet. Der Kreisausschuss erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen der Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 3 Umbesetzung; hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN A 131/2017 Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag A 131/2017 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Umbesetzung: Zweckverband Region Aachen: ordentl. Mitglied bisher: Angela Kalnins ordentl. Mitglied neu: Dorothee Kroll Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 4 Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung eines Gesellschafteranteils an die Gemeinde Dahlem Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Veräußerung eines Gesellschafteranteils an der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von 1.200 € (zum Nennwert) an die Gemeinde Dahlem. Abstimmungsergebnis: einstimmig D 29/2017 Z1 -4TOP 5 Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Ver- D 31/2017 treterentsendung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 Z1 u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Z2 Der Vorsitzende ruft die D 31/ 2017 auf und teilt mit, dass es dazu eine einstimmige Empfehlung aus dem Fachausschuss (Z 2) gab. Er macht darauf aufmerksam, dass es gut wäre, wenn ein einstimmiger Beschluss zur Z 1 gefasst werden könnte, da ansonsten ein Wahlverfahren eingeleitet werden müsste. Der Vorsitzende lässt über die Z 1 neu abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltung (DIE LINKE) Der Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich bei Herrn Bell. TOP 6 DemografieInitiative Kreis Euskirchen – Projekt- und Mittelplanung 2017 Arbeitsgruppe "Demografie Politik-Verwaltung" 13.02.2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. V 288/2017 Z1 Z2 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte des aktualisierten Handlungskonzeptes (Stand: Januar 2017) umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 7 Wirtschaftliches Entwicklungskonzept - WEK 2025 - Beschlussfassung über das Gesamtkonzept und Mittelbereitstellung zur Umsetzung erster Maßnahmen (2017) Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) betont die große Programm- und Aktionsvielfalt, die hinter dem Wirtschaftlichen Entwicklungskonzept stecke und wünscht der Umsetzung dieses anspruchsvollen Projektes viel Erfolg. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt a) das auf der Grundlage der Info 199/2016 eingebrachte „Wirtschaftliche Entwicklungskonzept - WEK 2025“ und b) den Mitteleinsatz zur Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen aus den Übertragungsmitteln des Sachkontos „Projekte Strukturentwicklung“, Produkt 571 04, Zeile 13 in einer Höhe von bis zu 20.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 307/2017 Z1 -5TOP 8 "Gute Schule 2020" Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21" 01.03.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 V 296/2017 Z1 Z2 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer ersten Stufe des Verwendungskonzeptes wie folgt einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern noch nicht enthalten, in den Haushalt 2017 aufzunehmen:  Erstellung eines Medienentwicklungsplans (15.000 €),  Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDVVerkabelung (1.600.000 €),  Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €)  Umsetzung der im Haushaltsentwurf 2017 und in der Veränderungsliste genannten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €). Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das Verwendungskonzept fortzuschreiben und anlässlich der jährlichen Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Beschlussfassungen einzuholen. Abstimmungsergebnis: TOP 9 Einstimmig Stellenplan 2017 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" Verwaltungsergänzung 06.03.2017 13.03.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 2 folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses. 2. Hinsichtlich der zusätzlich eingerichteten 2 Stellen im Bereich Ausländerwesen und der 0,5-Stelle in der Krankenhilfe für Flüchtlinge erfolgt in Vorbereitung des Stellenplanes 2020 eine erneute Personalbedarfsermittlung. Aufgrund dieser entscheidet der Kreistag, ob die Stellen über das Jahr 2019 hinaus erhalten bleiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltung (DIE LINKE) V 298/2017 Z1 Z2 -6- TOP 10 Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2017 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 V 310/2017 Z1 Der Kreisausschuss beschließt die vorgeschlagenen Personalmaßnahmen im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 11 Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung TOP 11.1 Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 06.07.2016 V 319/2017 Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt. TOP 11.2 Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE A 129/2017 Verwaltungsergänzung Z2 13.03.2017 Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt. TOP 12 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier: Verkauf der restlichen Anteile an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Mitglieder, stv. Mitglieder und Mitglieder der Gesellschafterversammlung der ene einschließlich ihm selbst an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen. Da Herr Ramers als stellvertretender Sitzungsleiter nicht anwesend ist, empfiehlt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt in den Kreistag zu verschieben. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) merkt an, dass es kein Akt der Solidarität sei, wie sich die Gemeinden Dahlem und Nettersheim verhalten haben. Er finde es persönlich sehr ärgerlich, dass die symbolischen Anteile nicht abgerufen sind. Dies sei nicht das, was man sich als gemeinsamen kreisweiten Aufschlag vorgestellt habe. Der Vorsitzende stimmt den Ausführungen von Herrn Grutke zu und bestätigt, dass das Vorgehen der Gemeinden Dahlem und Nettersheim zu Unverständnis geführt habe. Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Tagesordnungspunktes in den Kreistag abstimmen. Der Kreisausschuss beschließt einstimmig die Vertagung in den Kreistag. V 290/2017 Z1 -7- TOP 13 Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung V 308/2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag entsendet für die Dauer der restlichen Wahlperiode an Stelle der Herren  Manfred Poth (AV) als ordentliches Mitglied und  Achim Blindert (GBL V) als stellvertretendes Mitglied (jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW) die Herren  Achim Blindert (GBL V) als ordentliches Mitglied und  Frank Fritze (AbtL. 60) als stellvertretendes Mitglied (jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bittet um Aufklärung, warum die beiden ersten Positionen in Höhe 5.000 € und 9.000 € bei der Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter reduziert werden konnten und warum dies bei der letzten Maßnahme nicht möglich war. AV Poth führt aus, dass man sich im Fachausschuss darauf verständigt habe, zunächst nur für das Jahr 2017 zu beschließen. Der Finanzbedarf betrage 13.000 € und um diesen Finanzbedarf zu decken, sei das Einsparpotenzial bei den ersten beiden Positionen ausreichend. Deswegen sei die 3. Position nicht mehr notwendig. Weiter habe man sich darauf verständigt, vor den im Herbst stattfinden Beratungen zur Fortsetzung nach dem Jahr 2017, auf Basis der dann vorliegenden Daten und Erkenntnisse zu beschließen. Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 1 folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeaus- V 302/2017 Z1 -8schusses: 1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ wird im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 € bezuschusst. 2. Im Rahmen der Veränderungsliste werden zur Deckung die Ansätze des PSK 362 01 5331405 um 5.000 € sowie des PSK 362 02 5318018 um 9.000 € abgesenkt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut an das Jobcenter mit dem Ziel heranzutreten, eine anteilige Kostenübernahme zu erwirken. Abstimmungsergebnis: TOP 15 Einstimmig Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen an den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 V 303/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Umsetzung des beigefügten Konzeptes „Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen an den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen“ zu. Abstimmungsergebnis: TOP 16 Einstimmig Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen Ausschuss für Bildung und Inklusion Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Jugendhilfeausschuss 07.03.2017 09.03.2017 13.03.2017 V 311/2017 Z1 Z2 Z3 14.03.2017 Z4 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt dem Entwurf des Handlungskonzepts „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ in der fortlaufend durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und dem zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der Fachabteilungen des Kreises und Externer weiter entwickelten Fassung zu. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Einstimmig Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Euskirchen Verwaltungsergänzung 16.03.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: V 318/2017 Z1 -9Der Kreistag beschließt: - eine Zuwendung für drei weitere Personalstellen in Höhe von bis zu 50.000,00 € je Stelle - 1,5 durch das Land NRW abgeordnete Lehrkräfte - eine Zuwendung von bis zu 50.000,00 € Sachkosten zu beantragen. Abstimmungsergebnis: TOP 18 Einstimmig Überprüfung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hier: Anfrage der UWV-Fraktion Verwaltungsergänzung 16.02.2017 Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 F 33/2017 Z1 Z2 Die Anfrage wurde unter TOP 2 der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt, weil sie in der entsprechenden Fachausschusssitzung abschließend behandelt wurde. TOP 19 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 32/2017 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018 Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Z1 Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) bemerkt, dass immer wieder Klage darüber geführt werde, dass die Öffnungszeiten nicht dem Bedarf entsprächen und die Eltern längere Öffnungszeiten wünschen. Er erkundigt sich, ob dies in der Planung berücksichtigt worden sei. Kreisausschussmitglied Kolvenbach führt aus, dass das Thema Öffnungszeiten losgelöst von der Thematik der D 32/2017 zu sehen sei. Die Klagen seien ihm bekannt. Nach seiner Kenntnis sei die Frage der Öffnungszeiten Gegenstand der Beratung der Mitbestimmungsgremien des KiBiZ. Die Frage der Öffnungszeiten stehe zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres auf der Tagesordnung der Elternratssitzungen, der Sitzungen des Rates der Tagesstätten und werde dort in der Regel im großen Einvernehmen besprochen und entschieden. Es sei ein Auftrag des JHA an Verwaltung, dass Klagen nachgegangen werde und ihm sei kein Fall bekannt, in dem keine Lösung gefunden wurde. In der Regel handele es sich um das Problem einiger weniger. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass Träger bei Anfragen gerne bereit wären, ihre Öffnungszeiten anzupassen, wenn sie diese mit dem durch die Kindspauschalen finanzierten vorhandenen Personal sicherstellen könnten. Außer der Frage nach den Wünschen der Eltern, müsse das Korrektiv der Finanzplanung der Träger berücksichtig werden. Es sei nicht nur das Problem einiger weniger, dass die Öffnungszeiten beruflich bedingt nicht passen würden. Herr Bell würde sich wünschen, dass die Einrichtungsübersicht um eine Spalte „Öffnungszeiten“ ergänzt werde, auch wenn die - 10 Tabelle eigentlich für einen anderen Zweck erstellt worden sei. AV Poth führt aus, dass man sich bisher bewusst für einen anderen Weg entschieden habe. Man habe in Abstimmung mit dem JHA die Regelung getroffen, für auftretende Einzelfälle Lösungen zu finden, was nach seinem Wissen bisher immer gelungen sei. Auch habe sich der Abteilungsleiter „Jugend und Familie“ persönlich dazu erklärt, in Einzelfällen insbesondere zur Berufsausübung, zur Verfügung zu stehen, um Regelungen zu treffen. Es sei nicht ausgeschlossen, sich Gedanken über alternative Strategien zu machen, derzeit sei man aber in der Lage, die Einzelfälle zu regeln. Daher wirbt AV Poth dafür, es zunächst bei dieser Einzelfallregelung zu belassen. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) bestätigt, dass die weitaus größte Anzahl der Eltern mit den bestehenden Öffnungszeiten und Angeboten zufrieden sei. Addiere man jedoch die Einzelfälle auf, auf die dies nicht zutreffe, könnte es auf Kreisebene durchaus den ein oder anderen Kindergarten geben, für den es sinnvoll sei, andere Öffnungszeiten für die Berufstätigen anzubieten. Darüber sollte man sich zukünftig Gedanken machen. Kreisausschussmitglied Kolvenbach stellt fest, dass es derzeit Notsituationen in einzelnen oder regional zu benennenden Bereichen im Kreis Euskirchen nicht gebe. Das KiBiZ beinhalte zwei Versorgungsformen - die Versorgung in der Kindertagesstätte und die Versorgung über die Tagespflege. Insbesondere das Angebot der Tagespflege werde zunehmend in Anspruch genommen, wenn es um die sog. Randzeiten gehe. In weiten Teilen des Kreises Euskirchen sei man in der Lage, die Randzeiten abzudecken, wobei nicht wegzudiskutieren sei, dass der Bedarf an Randzeiten zunehmen werde. Dies habe zur Folge, dass man sich über die Frage des Betreuungsangebotes insgesamt Gedanken machen müsse. Herr Kolvenbach erklärt nochmals, dass dies zunächst unabhängig von der Frage der Öffnungszeiten zu sehen sei. Vielmehr gehe es um die Frage, ob das Tagespflegestellenangebot so organisiert werden könne, dass in frühen Morgenund späten Abendstunden ein adäquates Angebot vorgehalten werden kann. Mittlerweile gebe es Tagespflegestellen, die ein Übernachtangebot vorhalten. Daher sei eine saubere Analyse erforderlich, die Auskunft über Sitz der Angebote, die Angebotsbereiche und den tatsächlichen Bedarf gebe. Außerdem seien im Zuge des Rechtsanspruches unter 3 Jahren Betriebskindergärten dazugekommen, die dem speziellen Bedarf im jeweiligen Betrieb entgegenkommen sollen. Es stehe auf dem Prüfstand, wie man ein bedarfsgerechtes Angebot organisieren könne. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. - 11 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2017 zu. Abstimmungsergebnis: TOP 20 Einstimmig Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 V 313/2017 Z1 Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass es nach der Z 1 im Südkreis Kommunen ohne Tagespflegekräfte gebe. Er erkundigt sich, ob es in diesen Kommunen keine Personen gebe, die Tagespflege beantragen können oder ob es nur in der Kommune keine Tagespflege gebe, Tagespflegekräfte aber bei Bedarf aus einer anderen Kommune in Anspruch genommen werden können. AV Poth teilt mit, dass die Variante 2 zutreffend sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017. Abstimmungsergebnis: TOP 21 Einstimmig Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bemerkt, dass man zur Komplettierung der Schulförderlandschaft aus einer Hand auf dem richtigen Weg sei. Dazu passe auch die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule „Stephanusschule“ durch den Kreis Euskirchen., Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt,  die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.  in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren. V 297/2017 Z1 - 12  den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.  die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Einstimmig Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 V 299/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich. Abstimmungsergebnis: TOP 23 Einstimmig Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes für den Kreis Euskirchen hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Verwaltungsergänzung 01.03.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Die Fraktionen benennen für die Auswahlkommission unter Punkt b) ihre Vertreter/innen und deren Stellvertretung. Für die CDU-Fraktion benennt Herr Reidt als ordentliches Mitglied Herrn Günter Weber und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die SPD-Fraktion benennt Herr Schulte als ordentliches Mitglied Herrn Wolfgang Heller und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die FDP-Fraktion benennt Herr Reiff als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN benennt Herr Grutke als ordentliches Mitglied Frau Dorothee Kroll und als Stellvertreterin Frau Angela Kalnins. A 127/2016 Z1 Z2 - 13 Für die UWV-Fraktion benennt Herr Troschke als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die Fraktion DIE LINKE benennt Herr Bell als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die BüFo-Fraktion benennt Herr Dürer als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass die FDP grundsätzlich dazu stehe, dass die Erarbeitung eines Kreisentwicklungsplanes eine sinnvolle Aufgabe sei. Wichtig sei es, die Gemeinden zu beteiligen und mitzunehmen. Es habe bereits 1977 einen Kreisentwicklungsplan gegeben, auf den kein Bezug mehr genommen wurde. Dies solle vermieden werden. Der Vorsitzende formuliert an die zu installierende Auswahlkommission die Bitte, den Verfahrensvorschlag von Herrn Reiff zu berücksichtigen und die Gemeinden zu beteiligen. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) erklärt, dass es bei dem Kreisentwicklungskonzept darum gehe, was man für die einzelnen Regionen erreichen könne. Daher sei es Grundvoraussetzung, die Städte und Gemeinden in den Prozess einzubinden. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) betont auch nochmals, dass es wichtig sei, die Städte und Gemeinden mitzunehmen. Im Vergleich zu 1977 hätten sich die Rahmenbedingungen geändert. Damals habe es sich um eine Bestandsaufnahme und die Feststellung der Schwächen gehandelt und an dieser Stelle sei man dann stehengeblieben. Dies solle heute anders laufen. Heute sei der Druck zum gemeinsamen Denken und Handeln wesentlich höher als damals. Insbesondere rücke bei den Förderkulissen der regionale Gedanke immer mehr in den Vordergrund. Herr Kolvenbach erklärt, dass die Kreisentwicklungsplanung auch Auswirkungen auf die Frage haben werde, wie sich der Kreis Euskirchen im Rahmen der Regionalplanung und in den überregionalen Gremien, wie z.B. Zweckverband Aachen, Regionalrat Köln oder Metropolregion Rheinland aufstelle und welche Rolle er dort einnehme. Er erhoffe sich mehr inneren Druck, wie in diesem Punkte kooperiert werde. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) stimmt seinen Vorrednern zu, dass es sehr wichtig sei, die Kommunen mit ihren unterschiedlichen Zielrichtungen einzubeziehen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Stellung in den überregionalen Gremien, hier besonders der Metropolregion. Dies sollte als Zielrichtung bei der Auftragsvergabe mit einbezogen werden. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) unterstreicht die Aussage von Herrn Reiff, dass die Mitnahme der Kommunen eine Grundvoraussetzung sei. Zu den kurzfristigen Arbeitsschritten müsste zunächst die Information und Bereitschaftsabfrage bei den Kommunen stehen. Herr Schulte weist darauf hin, dass in der nächs- - 14 ten Ratssitzung der Gemeinde Weilerswist der Beschluss eines eigenen Entwicklungskonzeptes geplant sei. Er rät, die Bürgermeister schnell an einen Tisch zu bringen und das Serviceangebot des Kreises Euskirchen aufzuzeigen. Nur, wenn man sich als Gesamtheit nach außen präsentiere, könne es funktionieren. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass es um die Strukturfrage gehe und Gemeinsamkeiten, Synergien sowie Unterschiedlichkeiten bis hin zum Alleinstellungsmerkmal herausgearbeitet werden müssen. Es solle eine Bündelung von Fördermaßnahmen stattfinden und es sollten ausschließlich Dinge angepackt werden, die zukunftsfähig seien. Weiter sei es erforderlich, Überschneidungen/Schnittmengen in den Förderkulissen auszuarbeiten. Davon könnten alle partizipieren, aber nur im gemeinsamen Verbund. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) merkt an, dass bereits in vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Entwicklungskonzepte vorhanden seien. Er fände es problematisch, die Kommunen, die sich in der Umsetzung befänden, zu bremsen. Je nachdem, welche Vorarbeit für Entwicklungskonzepte vor Ort schon stattgefunden hätte, bestünde aber die Bereitschaft, diese mit dem Kreisentwicklungskonzept abzustimmen. Sollte es jedoch Spannungsfelder geben, die nicht ausgeräumt werden können, laufe das Kreisentwicklungskonzept Gefahr, nicht umgesetzt zu werden. Herr Bell führt aus, dass man zuerst die Kommunen mit ins Boot nehmen und diese sich zumindest mit einer Willenserklärung an dem Prozess beteiligen sollten. Dann sollte der Auftrag für ein Kreisentwicklungskonzept vergeben werden. Kreisausschussmitglied Weber (CDU) stellt fest, dass sich alle Fraktionen einig seien, mit dem Prozess zu beginnen. In der Vergangenheit seien schon viele gute Dinge entwickelt worden. Beispielhaft führt er die Gründung der Net GmbH, die Erstellung des Wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes, das sehr kontrovers diskutiert und schließlich als Leitlinie umgesetzt wurde und die DemografieInitiative, aus der heute noch viele Maßnahmen umgesetzt werden, auf. Bei dem Kreisentwicklungskonzept handele es sich um eine Art Masterplan. Selbst, wenn sich nicht alle Kommunen daran beteiligen würden, sollte dies kein Hinderungsgrund sein, mit dem Prozess zu starten. Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich im Laufe der Jahre auch die Kommunen beteiligen, die zunächst gezögert haben. Der Weg der Zukunft gehe über die Kooperation, was auch die Arbeitsgruppe „Überregionale Gremien“ gezeigt habe. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in der Fassung der Z 2 folgende Beschlussfassung: Die CDU-Fraktion erläutert den Antrag zur Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes für den Kreis Euskirchen und beantragt, a) die erforderlichen Haushaltsmittel im Produkt Kreisentwicklung in Höhe von 100.000,00 € bereit zu stellen und - 15 b) für die Auswahl des Büros eine Auswahlkommission, die aus Vertretern der Verwaltung und jeweils 1 Vertreter aus jeder Fraktion bestehen soll, zu bilden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE, BüFo) TOP 24 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 V 314/2017 Z1 Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt. TOP 25 Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 V 316/2017 Z1 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) erkundigt sich, ob der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 81.000 € kreisumlagerelevant sei. Dies wird seitens der Verwaltung dahingehend bestätigt, dass die Mittel aus der Position Projekte zur Verfügung gestellt werden. Herr Grutke fasst zusammen, dass die Quartiersbetrachtung für Euskirchen durchgeführt und der Eigenanateil durch 11 Kommunen geteilt werde. AV Poth teilt mit, dass vor einiger Zeit ein ähnliches Projekt für die Orte Scheven und Sistig beschlossen wurde. Die Gemeinde Kall habe sich seinerzeit für das Projekt beworben und das Projekt laufe sehr gut. Jetzt liege die Bewerbung der Stadt Euskirchen vor und man habe, wie im Eifelprojekt, Fördermittel für Euskirchen erwirken können. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bemerkt, dass diese Vorgehensweise zum Aufleben des Solidaritätsgedankens führen könnte. Der Weg sei richtig. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Einreichung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechter Quartiere NRW" für den Bereich der Stadt Euskirchen. Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von insgesamt 81.784,16 € für die Jahre 2017 bis 2020 zu. Abstimmungsergebnis: TOP 26 Einstimmig Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, eingeplanten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaß- V 294/2017 Z1 - 16 nahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach den vorherigen Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: TOP 27 Einstimmig K 39, Erftbrücke bei Schönau V 300/2017 Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Z1 Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Bau der Erftbrücke bei Schönau zu und beauftragt die Verwaltung den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und die Maßnahme nach Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns umzusetzen. Abstimmungsergebnis: TOP 28 Einstimmig Neubau einer Biomasseheizanlage auf dem Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 V 301/2017 Z1 Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Bau einer Biomasseheizanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Abstimmungsergebnis: TOP 29 Einstimmig Erkenntnisse über Aktivität von Reichsbürgern im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE Verwaltungsergänzung 17.03.2017 F 34/2017 Z1 Der Vorsitzende stellt fest, dass eine Antwort zur Anfrage vorliege. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass die Verwaltungsergänzung sehr kurzfristig vorgelegt wurde und er sich noch nicht intensiv damit beschäftigen konnte. Er behalte sich Nachfragen vor. TOP 30 Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 Verwaltungsergänzung 07.03.2017 Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt. V 291/2017 Z1 Z2 - 17 TOP 31 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 Verwaltungsergänzung 09.02.2017 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.03.2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 V 292/2017 Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 Z7 Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt. TOP 32 Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017 V 317/2017 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt aus, dass die Maßnahme in der AG Finanzen, Personal, Controlling besprochen wurde und die Vorgehensweise der richtige Weg sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende gez. Rosenke (Rosenke) Landrat Der Schriftführer gez. Poth (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 29.03.2017 gez. Haas (Haas) Protokollierende Beamtin