Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
429 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 11:56
Aktualisiert
18.07.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 23.03.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:40 Uhr
Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Engels, Hans-Josef, Weilerswist vertritt Herrn Johannes Esser
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Weber, Günter, Euskirchen
SPD
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden vertritt Herrn Markus Ramers
Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Herrn Thilo Waasem
Schulte, Andreas, Weilerswist
FDP
Reiff, Hans, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
UWV
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
BüFo
Dürer, Joachim, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
-2Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / Abt. 20
Herr Rosell, GBL II
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Klein, AbL 50
Herr Blindert, GBL V
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Frau Haas, GB I / Abt. 13 als Protokollführerin
Entschuldigt fehlen:
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
SPD
Ramers, Markus, Blankenheim
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Herrn
Hans-Josef Engels (CDU).
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreisausschusses mit Einladung vom 13.03.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit
beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet, den Tagesordnungspunkt 18 abzusetzen,
da dieser in der entsprechenden Fachausschusssitzung abschließend behandelt wurde und den TOP 24 abzusetzen, weil
dieser gemäß Beschluss des Fachausschusses (Z 1) in den
Kreistag verschoben wurde.
Weiter bittet der Vorsitzende die nachfolgenden Tagesordnungspunkte mit Verwaltungsergänzungen und Zusatzvorlagen zu versehen:
TOP 9: Verwaltungsergänzung Z 2 zur V 298/2017,
TOP 17: Verwaltungsergänzung Z 1 zur V 318/2017,
TOP 29: Verwaltungsergänzung Z 1 zum F 34/2017,
TOP 31: Zusatzvorlagen Z 3, Z 4, Z 5, Z 6, Z 7 zur V 292/2017.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt, die Tagesordnungspunkte 11.1, 11.2, 30 und 31 in den Kreistag zu verschieben.
-3Fraktionsvorsitzendem Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) wird
eine Verständnisfrage an die Verwaltung zur Z 5 V 292/2017 gestattet. Er bittet um Erläuterung der Begründung, warum in der
Veränderungsliste ein investiver Ansatz gewählt wurde, um ggfls.
mit anderen Gesellschaftern eine Kapitalerhöhung der Vogelsang
ip GmbH zu erzielen. AV Poth teilt mit, dass im Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang darüber informiert wurde, dass zur nachhaltigen Sicherstellung der
Liquidität der Vogelsang ip GmbH eine Arbeitsgruppe eingesetzt
werde. Die Aufstockung des Eigenkapitals der Gesellschaft wäre
eine Möglichkeit, um die Liquidität sicherzustellen. AV Poth erklärt, dass es sich bei der Einstellung des investiven Ansatzes in
den Haushalt um eine reine Vorsorgemaßnahme handele, um in
Abhängigkeit von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe und den
darauf folgenden Beratungen in den Gremien, Fachausschüssen
und dem Kreistag handlungsfähig zu sein. Die Anfrage von Herrn
Grutke ist damit beantwortet.
Der Kreisausschuss erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen der Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 3
Umbesetzung;
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
A 131/2017
Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag A 131/2017 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Umbesetzung:
Zweckverband Region Aachen:
ordentl. Mitglied bisher:
Angela Kalnins
ordentl. Mitglied neu:
Dorothee Kroll
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4
Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung eines Gesellschafteranteils an die Gemeinde Dahlem
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Veräußerung eines Gesellschafteranteils an der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von 1.200 € (zum
Nennwert) an die Gemeinde Dahlem.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
D 29/2017
Z1
-4TOP 5
Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Ver- D 31/2017
treterentsendung
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
Z1
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Z2
Der Vorsitzende ruft die D 31/ 2017 auf und teilt mit, dass es dazu eine einstimmige Empfehlung aus dem Fachausschuss (Z 2)
gab. Er macht darauf aufmerksam, dass es gut wäre, wenn ein
einstimmiger Beschluss zur Z 1 gefasst werden könnte, da ansonsten ein Wahlverfahren eingeleitet werden müsste. Der Vorsitzende lässt über die Z 1 neu abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 1 Enthaltung (DIE LINKE)
Der Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich bei Herrn Bell.
TOP 6
DemografieInitiative Kreis Euskirchen – Projekt- und Mittelplanung 2017
Arbeitsgruppe "Demografie Politik-Verwaltung"
13.02.2017
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
V 288/2017
Z1
Z2
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen
Projekte des aktualisierten Handlungskonzeptes (Stand: Januar
2017) umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 7
Wirtschaftliches Entwicklungskonzept - WEK 2025 - Beschlussfassung über das Gesamtkonzept und Mittelbereitstellung zur Umsetzung erster Maßnahmen (2017)
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) betont
die große Programm- und Aktionsvielfalt, die hinter dem Wirtschaftlichen Entwicklungskonzept stecke und wünscht der Umsetzung dieses anspruchsvollen Projektes viel Erfolg.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
a) das auf der Grundlage der Info 199/2016 eingebrachte „Wirtschaftliche Entwicklungskonzept - WEK 2025“ und
b) den Mitteleinsatz zur Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen
aus den Übertragungsmitteln des Sachkontos „Projekte
Strukturentwicklung“, Produkt 571 04, Zeile 13 in einer Höhe
von bis zu 20.000 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
V 307/2017
Z1
-5TOP 8
"Gute Schule 2020"
Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente
Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21"
01.03.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
V 296/2017
Z1
Z2
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer ersten Stufe des
Verwendungskonzeptes wie folgt einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern
noch nicht enthalten, in den Haushalt 2017 aufzunehmen:
Erstellung eines Medienentwicklungsplans (15.000 €),
Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg
Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDVVerkabelung (1.600.000 €),
Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €)
Umsetzung der im Haushaltsentwurf 2017 und in der Veränderungsliste genannten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €).
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das Verwendungskonzept
fortzuschreiben und anlässlich der jährlichen Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Beschlussfassungen einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
Einstimmig
Stellenplan 2017
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
Verwaltungsergänzung
06.03.2017
13.03.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 2 folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der
Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses.
2. Hinsichtlich der zusätzlich eingerichteten 2 Stellen im Bereich
Ausländerwesen und der 0,5-Stelle in der Krankenhilfe für
Flüchtlinge erfolgt in Vorbereitung des Stellenplanes 2020 eine
erneute Personalbedarfsermittlung. Aufgrund dieser entscheidet der Kreistag, ob die Stellen über das Jahr 2019 hinaus erhalten bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 1 Enthaltung (DIE LINKE)
V 298/2017
Z1
Z2
-6-
TOP 10
Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2017
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
V 310/2017
Z1
Der Kreisausschuss beschließt die vorgeschlagenen Personalmaßnahmen im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
TOP 11
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
TOP 11.1
Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen
vom 06.07.2016
V 319/2017
Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt.
TOP 11.2
Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur
Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
A 129/2017
Verwaltungsergänzung
Z2
13.03.2017
Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt.
TOP 12
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Verkauf der restlichen Anteile an der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Mitglieder, stv. Mitglieder
und Mitglieder der Gesellschafterversammlung der ene einschließlich ihm selbst an der Beratung und Beschlussfassung
nicht teilnehmen dürfen. Da Herr Ramers als stellvertretender
Sitzungsleiter nicht anwesend ist, empfiehlt der Vorsitzende, den
Tagesordnungspunkt in den Kreistag zu verschieben.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) merkt
an, dass es kein Akt der Solidarität sei, wie sich die Gemeinden
Dahlem und Nettersheim verhalten haben. Er finde es persönlich
sehr ärgerlich, dass die symbolischen Anteile nicht abgerufen
sind. Dies sei nicht das, was man sich als gemeinsamen kreisweiten Aufschlag vorgestellt habe. Der Vorsitzende stimmt den
Ausführungen von Herrn Grutke zu und bestätigt, dass das Vorgehen der Gemeinden Dahlem und Nettersheim zu Unverständnis geführt habe.
Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Tagesordnungspunktes in den Kreistag abstimmen. Der Kreisausschuss beschließt einstimmig die Vertagung in den Kreistag.
V 290/2017
Z1
-7-
TOP 13
Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung
V 308/2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag entsendet für die Dauer der restlichen Wahlperiode
an Stelle der Herren
Manfred Poth (AV) als ordentliches Mitglied und
Achim Blindert (GBL V) als stellvertretendes Mitglied
(jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW)
die Herren
Achim Blindert (GBL V) als ordentliches Mitglied und
Frank Fritze (AbtL. 60) als stellvertretendes Mitglied
(jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW)
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bittet um Aufklärung, warum die beiden ersten Positionen in Höhe 5.000 € und 9.000 € bei
der Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter reduziert
werden konnten und warum dies bei der letzten Maßnahme nicht
möglich war. AV Poth führt aus, dass man sich im Fachausschuss darauf verständigt habe, zunächst nur für das Jahr 2017
zu beschließen. Der Finanzbedarf betrage 13.000 € und um diesen Finanzbedarf zu decken, sei das Einsparpotenzial bei den
ersten beiden Positionen ausreichend. Deswegen sei die 3. Position nicht mehr notwendig. Weiter habe man sich darauf verständigt, vor den im Herbst stattfinden Beratungen zur Fortsetzung
nach dem Jahr 2017, auf Basis der dann vorliegenden Daten und
Erkenntnisse zu beschließen.
Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 1 folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeaus-
V 302/2017
Z1
-8schusses:
1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ wird
im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 €
bezuschusst.
2. Im Rahmen der Veränderungsliste werden zur Deckung die
Ansätze des PSK 362 01 5331405 um 5.000 € sowie des
PSK 362 02 5318018 um 9.000 € abgesenkt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut an das Jobcenter mit
dem Ziel heranzutreten, eine anteilige Kostenübernahme zu
erwirken.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15
Einstimmig
Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen
an den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
V 303/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Umsetzung des beigefügten Konzeptes
„Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen an
den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen“ zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig
Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Jugendhilfeausschuss
07.03.2017
09.03.2017
13.03.2017
V 311/2017
Z1
Z2
Z3
14.03.2017
Z4
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt dem Entwurf des Handlungskonzepts „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ in der fortlaufend
durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und dem zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der Fachabteilungen
des Kreises und Externer weiter entwickelten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Einstimmig
Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises
Euskirchen
Verwaltungsergänzung
16.03.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
V 318/2017
Z1
-9Der Kreistag beschließt:
- eine Zuwendung für drei weitere Personalstellen in Höhe
von bis zu 50.000,00 € je Stelle
-
1,5 durch das Land NRW abgeordnete Lehrkräfte
-
eine Zuwendung von bis zu 50.000,00 € Sachkosten
zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 18
Einstimmig
Überprüfung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Verwaltungsergänzung
16.02.2017
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
F 33/2017
Z1
Z2
Die Anfrage wurde unter TOP 2 der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt, weil sie in der entsprechenden Fachausschusssitzung abschließend behandelt wurde.
TOP 19
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 32/2017
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Z1
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) bemerkt, dass immer wieder
Klage darüber geführt werde, dass die Öffnungszeiten nicht dem
Bedarf entsprächen und die Eltern längere Öffnungszeiten wünschen. Er erkundigt sich, ob dies in der Planung berücksichtigt
worden sei.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach führt aus, dass das Thema
Öffnungszeiten losgelöst von der Thematik der D 32/2017 zu sehen sei. Die Klagen seien ihm bekannt. Nach seiner Kenntnis sei
die Frage der Öffnungszeiten Gegenstand der Beratung der Mitbestimmungsgremien des KiBiZ. Die Frage der Öffnungszeiten
stehe zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres auf der Tagesordnung der Elternratssitzungen, der Sitzungen des Rates der
Tagesstätten und werde dort in der Regel im großen Einvernehmen besprochen und entschieden. Es sei ein Auftrag des JHA an
Verwaltung, dass Klagen nachgegangen werde und ihm sei kein
Fall bekannt, in dem keine Lösung gefunden wurde. In der Regel
handele es sich um das Problem einiger weniger.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass Träger bei
Anfragen gerne bereit wären, ihre Öffnungszeiten anzupassen,
wenn sie diese mit dem durch die Kindspauschalen finanzierten
vorhandenen Personal sicherstellen könnten. Außer der Frage
nach den Wünschen der Eltern, müsse das Korrektiv der Finanzplanung der Träger berücksichtig werden. Es sei nicht nur das
Problem einiger weniger, dass die Öffnungszeiten beruflich bedingt nicht passen würden.
Herr Bell würde sich wünschen, dass die Einrichtungsübersicht
um eine Spalte „Öffnungszeiten“ ergänzt werde, auch wenn die
- 10 Tabelle eigentlich für einen anderen Zweck erstellt worden sei.
AV Poth führt aus, dass man sich bisher bewusst für einen anderen Weg entschieden habe. Man habe in Abstimmung mit dem
JHA die Regelung getroffen, für auftretende Einzelfälle Lösungen
zu finden, was nach seinem Wissen bisher immer gelungen sei.
Auch habe sich der Abteilungsleiter „Jugend und Familie“ persönlich dazu erklärt, in Einzelfällen insbesondere zur Berufsausübung, zur Verfügung zu stehen, um Regelungen zu treffen. Es
sei nicht ausgeschlossen, sich Gedanken über alternative Strategien zu machen, derzeit sei man aber in der Lage, die Einzelfälle
zu regeln. Daher wirbt AV Poth dafür, es zunächst bei dieser Einzelfallregelung zu belassen.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) bestätigt, dass die weitaus
größte Anzahl der Eltern mit den bestehenden Öffnungszeiten
und Angeboten zufrieden sei. Addiere man jedoch die Einzelfälle
auf, auf die dies nicht zutreffe, könnte es auf Kreisebene durchaus den ein oder anderen Kindergarten geben, für den es sinnvoll
sei, andere Öffnungszeiten für die Berufstätigen anzubieten. Darüber sollte man sich zukünftig Gedanken machen.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach stellt fest, dass es derzeit
Notsituationen in einzelnen oder regional zu benennenden Bereichen im Kreis Euskirchen nicht gebe. Das KiBiZ beinhalte zwei
Versorgungsformen - die Versorgung in der Kindertagesstätte
und die Versorgung über die Tagespflege. Insbesondere das Angebot der Tagespflege werde zunehmend in Anspruch genommen, wenn es um die sog. Randzeiten gehe. In weiten Teilen des
Kreises Euskirchen sei man in der Lage, die Randzeiten abzudecken, wobei nicht wegzudiskutieren sei, dass der Bedarf an
Randzeiten zunehmen werde. Dies habe zur Folge, dass man
sich über die Frage des Betreuungsangebotes insgesamt Gedanken machen müsse. Herr Kolvenbach erklärt nochmals, dass dies
zunächst unabhängig von der Frage der Öffnungszeiten zu sehen
sei. Vielmehr gehe es um die Frage, ob das Tagespflegestellenangebot so organisiert werden könne, dass in frühen Morgenund späten Abendstunden ein adäquates Angebot vorgehalten
werden kann. Mittlerweile gebe es Tagespflegestellen, die ein
Übernachtangebot vorhalten.
Daher sei eine saubere Analyse erforderlich, die Auskunft über
Sitz der Angebote, die Angebotsbereiche und den tatsächlichen
Bedarf gebe. Außerdem seien im Zuge des Rechtsanspruches
unter 3 Jahren Betriebskindergärten dazugekommen, die dem
speziellen Bedarf im jeweiligen Betrieb entgegenkommen sollen.
Es stehe auf dem Prüfstand, wie man ein bedarfsgerechtes Angebot organisieren könne.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und beauftragt die
Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der
Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
- 11 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des
Haushalts 2017 zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
V 313/2017
Z1
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass es nach
der Z 1 im Südkreis Kommunen ohne Tagespflegekräfte gebe.
Er erkundigt sich, ob es in diesen Kommunen keine Personen
gebe, die Tagespflege beantragen können oder ob es nur in der
Kommune keine Tagespflege gebe, Tagespflegekräfte aber bei
Bedarf aus einer anderen Kommune in Anspruch genommen
werden können. AV Poth teilt mit, dass die Variante 2 zutreffend
sei.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Einstimmig
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
"Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum
01.08.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bemerkt, dass man zur Komplettierung der Schulförderlandschaft
aus einer Hand auf dem richtigen Weg sei. Dazu passe auch die
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule „Stephanusschule“ durch den Kreis Euskirchen.,
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung
zum 01.08.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum
Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.
in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels
verbindlich zu vereinbaren.
V 297/2017
Z1
- 12
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von
Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG
NRW beschlussreif vorzubereiten.
die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Einstimmig
Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen
zum 01.08.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
V 299/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich.
Abstimmungsergebnis:
TOP 23
Einstimmig
Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes für den Kreis
Euskirchen
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Verwaltungsergänzung
01.03.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Die Fraktionen benennen für die Auswahlkommission unter Punkt
b) ihre Vertreter/innen und deren Stellvertretung.
Für die CDU-Fraktion benennt Herr Reidt als ordentliches Mitglied Herrn Günter Weber und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
Für die SPD-Fraktion benennt Herr Schulte als ordentliches Mitglied Herrn Wolfgang Heller und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
Für die FDP-Fraktion benennt Herr Reiff als ordentliches Mitglied
seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in
alphabetischer Reihenfolge.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN benennt Herr Grutke
als ordentliches Mitglied Frau Dorothee Kroll und als Stellvertreterin Frau Angela Kalnins.
A 127/2016
Z1
Z2
- 13 Für die UWV-Fraktion benennt Herr Troschke als ordentliches
Mitglied seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
Für die Fraktion DIE LINKE benennt Herr Bell als ordentliches
Mitglied seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
Für die BüFo-Fraktion benennt Herr Dürer als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertretung die Fraktionsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass die FDP grundsätzlich dazu stehe, dass die Erarbeitung eines Kreisentwicklungsplanes eine sinnvolle Aufgabe sei. Wichtig sei es, die Gemeinden zu beteiligen und mitzunehmen. Es habe bereits 1977
einen Kreisentwicklungsplan gegeben, auf den kein Bezug mehr
genommen wurde. Dies solle vermieden werden.
Der Vorsitzende formuliert an die zu installierende Auswahlkommission die Bitte, den Verfahrensvorschlag von Herrn Reiff zu
berücksichtigen und die Gemeinden zu beteiligen.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) erklärt, dass es bei dem Kreisentwicklungskonzept darum gehe, was man für die einzelnen
Regionen erreichen könne. Daher sei es Grundvoraussetzung,
die Städte und Gemeinden in den Prozess einzubinden.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) betont auch nochmals, dass es wichtig sei, die Städte und Gemeinden mitzunehmen. Im Vergleich zu 1977 hätten sich die Rahmenbedingungen
geändert. Damals habe es sich um eine Bestandsaufnahme und
die Feststellung der Schwächen gehandelt und an dieser Stelle
sei man dann stehengeblieben. Dies solle heute anders laufen.
Heute sei der Druck zum gemeinsamen Denken und Handeln
wesentlich höher als damals. Insbesondere rücke bei den Förderkulissen der regionale Gedanke immer mehr in den Vordergrund. Herr Kolvenbach erklärt, dass die Kreisentwicklungsplanung auch Auswirkungen auf die Frage haben werde, wie sich
der Kreis Euskirchen im Rahmen der Regionalplanung und in den
überregionalen Gremien, wie z.B. Zweckverband Aachen, Regionalrat Köln oder Metropolregion Rheinland aufstelle und welche
Rolle er dort einnehme. Er erhoffe sich mehr inneren Druck, wie
in diesem Punkte kooperiert werde.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) stimmt seinen Vorrednern
zu, dass es sehr wichtig sei, die Kommunen mit ihren unterschiedlichen Zielrichtungen einzubeziehen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Stellung in den überregionalen Gremien,
hier besonders der Metropolregion. Dies sollte als Zielrichtung bei
der Auftragsvergabe mit einbezogen werden.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) unterstreicht die Aussage
von Herrn Reiff, dass die Mitnahme der Kommunen eine Grundvoraussetzung sei. Zu den kurzfristigen Arbeitsschritten müsste
zunächst die Information und Bereitschaftsabfrage bei den Kommunen stehen. Herr Schulte weist darauf hin, dass in der nächs-
- 14 ten Ratssitzung der Gemeinde Weilerswist der Beschluss eines
eigenen Entwicklungskonzeptes geplant sei. Er rät, die Bürgermeister schnell an einen Tisch zu bringen und das Serviceangebot des Kreises Euskirchen aufzuzeigen. Nur, wenn man sich als
Gesamtheit nach außen präsentiere, könne es funktionieren.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt,
dass es um die Strukturfrage gehe und Gemeinsamkeiten, Synergien sowie Unterschiedlichkeiten bis hin zum Alleinstellungsmerkmal herausgearbeitet werden müssen. Es solle eine Bündelung von Fördermaßnahmen stattfinden und es sollten ausschließlich Dinge angepackt werden, die zukunftsfähig seien.
Weiter sei es erforderlich, Überschneidungen/Schnittmengen in
den Förderkulissen auszuarbeiten. Davon könnten alle partizipieren, aber nur im gemeinsamen Verbund.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) merkt an, dass bereits in
vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Entwicklungskonzepte vorhanden seien. Er fände es problematisch, die Kommunen, die sich in der Umsetzung befänden, zu bremsen. Je
nachdem, welche Vorarbeit für Entwicklungskonzepte vor Ort
schon stattgefunden hätte, bestünde aber die Bereitschaft, diese
mit dem Kreisentwicklungskonzept abzustimmen. Sollte es jedoch Spannungsfelder geben, die nicht ausgeräumt werden können, laufe das Kreisentwicklungskonzept Gefahr, nicht umgesetzt
zu werden.
Herr Bell führt aus, dass man zuerst die Kommunen mit ins Boot
nehmen und diese sich zumindest mit einer Willenserklärung an
dem Prozess beteiligen sollten. Dann sollte der Auftrag für ein
Kreisentwicklungskonzept vergeben werden.
Kreisausschussmitglied Weber (CDU) stellt fest, dass sich alle
Fraktionen einig seien, mit dem Prozess zu beginnen. In der Vergangenheit seien schon viele gute Dinge entwickelt worden. Beispielhaft führt er die Gründung der Net GmbH, die Erstellung des
Wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes, das sehr kontrovers
diskutiert und schließlich als Leitlinie umgesetzt wurde und die
DemografieInitiative, aus der heute noch viele Maßnahmen umgesetzt werden, auf. Bei dem Kreisentwicklungskonzept handele
es sich um eine Art Masterplan. Selbst, wenn sich nicht alle
Kommunen daran beteiligen würden, sollte dies kein Hinderungsgrund sein, mit dem Prozess zu starten. Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich im Laufe der Jahre auch die Kommunen beteiligen, die zunächst gezögert haben.
Der Weg der Zukunft gehe über die Kooperation, was auch die
Arbeitsgruppe „Überregionale Gremien“ gezeigt habe.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in der Fassung der Z
2 folgende Beschlussfassung:
Die CDU-Fraktion erläutert den Antrag zur Erstellung eines
Kreisentwicklungskonzeptes für den Kreis Euskirchen und
beantragt,
a) die erforderlichen Haushaltsmittel im Produkt Kreisentwicklung in Höhe von 100.000,00 € bereit zu stellen
und
- 15 b) für die Auswahl des Büros eine Auswahlkommission, die aus
Vertretern der Verwaltung und jeweils 1 Vertreter aus jeder
Fraktion bestehen soll, zu bilden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig,
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE, BüFo)
TOP 24
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises
Euskirchen
hier: Beschluss
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
V 314/2017
Z1
Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt.
TOP 25
Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
V 316/2017
Z1
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) erkundigt sich, ob der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von
81.000 € kreisumlagerelevant sei. Dies wird seitens der Verwaltung dahingehend bestätigt, dass die Mittel aus der Position Projekte zur Verfügung gestellt werden. Herr Grutke fasst zusammen, dass die Quartiersbetrachtung für Euskirchen durchgeführt
und der Eigenanateil durch 11 Kommunen geteilt werde.
AV Poth teilt mit, dass vor einiger Zeit ein ähnliches Projekt für
die Orte Scheven und Sistig beschlossen wurde. Die Gemeinde
Kall habe sich seinerzeit für das Projekt beworben und das Projekt laufe sehr gut. Jetzt liege die Bewerbung der Stadt Euskirchen vor und man habe, wie im Eifelprojekt, Fördermittel für Euskirchen erwirken können.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bemerkt, dass diese Vorgehensweise zum Aufleben des Solidaritätsgedankens führen könnte. Der Weg sei richtig.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und
Einreichung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechter
Quartiere NRW" für den Bereich der Stadt Euskirchen.
Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von insgesamt 81.784,16 € für
die Jahre 2017 bis 2020 zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 26
Einstimmig
Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13,
eingeplanten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaß-
V 294/2017
Z1
- 16 nahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen
nach den vorherigen Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten
Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
TOP 27
Einstimmig
K 39, Erftbrücke bei Schönau
V 300/2017
Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Z1
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Bau der
Erftbrücke bei Schönau zu und beauftragt die Verwaltung den
vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und die Maßnahme nach Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 28
Einstimmig
Neubau einer Biomasseheizanlage auf dem Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
V 301/2017
Z1
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Bau einer
Biomasseheizanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 29
Einstimmig
Erkenntnisse über Aktivität von Reichsbürgern im Kreis
Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Verwaltungsergänzung
17.03.2017
F 34/2017
Z1
Der Vorsitzende stellt fest, dass eine Antwort zur Anfrage vorliege. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass die Verwaltungsergänzung sehr kurzfristig vorgelegt wurde und er sich
noch nicht intensiv damit beschäftigen konnte. Er behalte sich
Nachfragen vor.
TOP 30
Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
Verwaltungsergänzung
07.03.2017
Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt.
V 291/2017
Z1
Z2
- 17 TOP 31
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017
Verwaltungsergänzung
09.02.2017
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.03.2017
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
V 292/2017
Z1
Z2
Z3
Z4
Z5
Z6
Z7
Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt.
TOP 32
Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr
2017
V 317/2017
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
aus, dass die Maßnahme in der AG Finanzen, Personal, Controlling besprochen wurde und die Vorgehensweise der richtige Weg
sei.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit
dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017
an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig
ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für
das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend
sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern
sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen
Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
gez. Rosenke
(Rosenke)
Landrat
Der Schriftführer
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 29.03.2017
gez. Haas
(Haas)
Protokollierende Beamtin