Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 13.12.2007
aus der Niederschrift über die 6. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 29.11.2007.
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5.
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die
Biotonne für das
Haushaltsjahr 2008,
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald
128/2007
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2008 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
sind richtig.
2.
Die Jahresgebühren betragen für das Haushaltsjahr 2008 beim
a) Restmüllgefäß
1.
60 l-Gefäß 137,40 €
2. 120 l-Gefäß 228,84 €
3. 240 l-Gefäß 411,60 €
4. 1.100 l-Gefäß 1.671,12 € (14 tägige Entleerung) und
1.100 l-Gefäß 843,24 € (monatliche Leerung).
b) beim Biomüllgefäß
a) 120 l-Gefäß 94,08 €
b) 240 l-Gefäß 152,72 €
3.
Die gebührenrelevanten Entgelte für die Anlieferung von Grünabfällen an gemeindlichen
Containern betragen 3,00 € bzw. 20,00 € bei der Sperrmüllabfuhr.
4.
Die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der
Gemeinde Hürtgenwald laut Anlage.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2007
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