Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
43 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

öffnen download melden Dateigröße: 43 kB

Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 13.12.2007 aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 29.11.2007. Top 6. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 129/2007 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende 2007 noch einen Restbetrag von etwa 5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008. Dadurch können die kalkulierten Gebühren um 6,40 € je cbm gesenkt werden. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 € je cbm bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs anlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu beschließen. Beratungsergebnis: