Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 13.12.2007
aus der Niederschrift über die 6. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 29.11.2007.
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6.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der
Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus
Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20.
Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
129/2007
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende 2007 noch einen Restbetrag
von
etwa 5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008.
Dadurch können die kalkulierten Gebühren um 6,40 € je cbm gesenkt werden.
Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und
37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 € je cbm bei der
Entleerung von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von
Kleinkläranlagen.
3. Die 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungs
anlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu beschließen.
Beratungsergebnis: