Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11.2
Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur
Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag
vertagt.
Sehr geehrter Herr Landrat,
zur nächsten Sitzung des Kreistags am 05.04.2017 stellt die
Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag:
Der Kreistag beschließt, bei der Umsetzung des Landesgesetzes
zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes von der
Ausnahmeregelung nach § 31 KrO, Satz 2 Gebrauch zu machen
und auf die Ausstattung von Vorsitzenden von Ausschüssen mit
einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung komplett zu
verzichten. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine
entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.
Begründung:
Das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts wurde am
10.11.2016 vom Landtag verabschiedet und sieht in Fragen der
Entschädigung für Kommunalpolitiker/innen neben der oben
thematisierten Regelung unter anderem eine Herabsetzung der
notwendigen Fraktionsgrößen zum Erhalt zusätzlicher
Aufwandsentschädigungen für stellvertretende
Fraktionsvorsitzende und die Heraufsetzung des Höchstsatzes
für geltend machbaren Verdienstausfall auf 80 Euro/Stunde
(derzeitiger Höchstsatz im Kreis Euskirchen: 25,50 Euro/Stunde)
vor. Die kommunalen Spitzenverbände schätzen die dadurch
verursachten Mehraufwendungen der Kommunen für den
Sitzungsbetrieb (inklusive der bereits zum 01.01.2016 erfolgten
pauschalen Anhebung der Aufwandsentschädigungen und
Sitzungsgelder) auf bis zu 20 %.
Die Antragsteller sind der Ansicht, dass diese Maßnahmen zur
Stärkung des Ehrenamtes mehr als ausreichen und schlagen
daher vor, als Beitrag der Kommunalpolitik zur
Haushaltskonsolidierung von der vom Land vorgesehenen
Ausnahmemöglichkeit nach § 31 KrO Gebrauch zu machen und
Ausschussvorsitzende nicht mit einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit auszustatten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Bell
gez. F.d.R. Tobias Haßdenteufel
(Fraktionsvorsitzender)
(Fraktionsgeschäftsführer)
A 129/2017