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Beschlusstext (Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlusstext (Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE) Beschlusstext (Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11.2 Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in den Kreistag vertagt. Sehr geehrter Herr Landrat, zur nächsten Sitzung des Kreistags am 05.04.2017 stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag: Der Kreistag beschließt, bei der Umsetzung des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes von der Ausnahmeregelung nach § 31 KrO, Satz 2 Gebrauch zu machen und auf die Ausstattung von Vorsitzenden von Ausschüssen mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung komplett zu verzichten. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten. Begründung: Das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts wurde am 10.11.2016 vom Landtag verabschiedet und sieht in Fragen der Entschädigung für Kommunalpolitiker/innen neben der oben thematisierten Regelung unter anderem eine Herabsetzung der notwendigen Fraktionsgrößen zum Erhalt zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende und die Heraufsetzung des Höchstsatzes für geltend machbaren Verdienstausfall auf 80 Euro/Stunde (derzeitiger Höchstsatz im Kreis Euskirchen: 25,50 Euro/Stunde) vor. Die kommunalen Spitzenverbände schätzen die dadurch verursachten Mehraufwendungen der Kommunen für den Sitzungsbetrieb (inklusive der bereits zum 01.01.2016 erfolgten pauschalen Anhebung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder) auf bis zu 20 %. Die Antragsteller sind der Ansicht, dass diese Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes mehr als ausreichen und schlagen daher vor, als Beitrag der Kommunalpolitik zur Haushaltskonsolidierung von der vom Land vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit nach § 31 KrO Gebrauch zu machen und Ausschussvorsitzende nicht mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit auszustatten. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Bell gez. F.d.R. Tobias Haßdenteufel (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsgeschäftsführer) A 129/2017