Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 32
Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr
V 317/2017
2017
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
aus, dass die Maßnahme in der AG Finanzen, Personal,
Controlling besprochen wurde und die Vorgehensweise der
richtige Weg sei.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene
Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird
mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in
2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und
außerplanmäßig ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen
für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend
sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern
sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der
Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen
Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig