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Beschlusstext (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlusstext (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 32 Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr V 317/2017 2017 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt aus, dass die Maßnahme in der AG Finanzen, Personal, Controlling besprochen wurde und die Vorgehensweise der richtige Weg sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig