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Beschlusstext (Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlusstext (Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 20 Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass es nach der Z 1 im Südkreis Kommunen ohne Tagespflegekräfte gebe. Er erkundigt sich, ob es in diesen Kommunen keine Personen gebe, die Tagespflege beantragen können oder ob es nur in der Kommune keine Tagespflege gebe, Tagespflegekräfte aber bei Bedarf aus einer anderen Kommune in Anspruch genommen werden können. AV Poth teilt mit, dass die Variante 2 zutreffend sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 313/2017