Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 19
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen
für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr
2017/2018
D 32/2017
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) bemerkt, dass immer wieder
Klage darüber geführt werde, dass die Öffnungszeiten nicht dem
Bedarf entsprächen und die Eltern längere Öffnungszeiten
wünschen. Er erkundigt sich, ob dies in der Planung
berücksichtigt worden sei.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach führt aus, dass das Thema
Öffnungszeiten losgelöst von der Thematik der D 32/2017 zu
sehen sei. Die Klagen seien ihm bekannt. Nach seiner Kenntnis
sei die Frage der Öffnungszeiten Gegenstand der Beratung der
Mitbestimmungsgremien des KiBiZ. Die Frage der Öffnungszeiten
stehe zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres auf der
Tagesordnung der Elternratssitzungen, der Sitzungen des Rates
der Tagesstätten und werde dort in der Regel im großen
Einvernehmen besprochen und entschieden. Es sei ein Auftrag
des JHA an Verwaltung, dass Klagen nachgegangen werde und
ihm sei kein Fall bekannt, in dem keine Lösung gefunden wurde.
In der Regel handele es sich um das Problem einiger weniger.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass Träger bei
Anfragen gerne bereit wären, ihre Öffnungszeiten anzupassen,
wenn sie diese mit dem durch die Kindspauschalen finanzierten
vorhandenen Personal sicherstellen könnten. Außer der Frage
nach den Wünschen der Eltern, müsse das Korrektiv der
Finanzplanung der Träger berücksichtig werden. Es sei nicht nur
das Problem einiger weniger, dass die Öffnungszeiten beruflich
bedingt nicht passen würden.
Herr Bell würde sich wünschen, dass die Einrichtungsübersicht
um eine Spalte „Öffnungszeiten“ ergänzt werde, auch wenn die
Tabelle eigentlich für einen anderen Zweck erstellt worden sei.
AV Poth führt aus, dass man sich bisher bewusst für einen
anderen Weg entschieden habe. Man habe in Abstimmung mit
dem JHA die Regelung getroffen, für auftretende Einzelfälle
Lösungen zu finden, was nach seinem Wissen bisher immer
gelungen sei. Auch habe sich der Abteilungsleiter „Jugend und
Familie“ persönlich dazu erklärt, in Einzelfällen insbesondere zur
Berufsausübung, zur Verfügung zu stehen, um Regelungen zu
treffen. Es sei nicht ausgeschlossen, sich Gedanken über
alternative Strategien zu machen, derzeit sei man aber in der
Lage, die Einzelfälle zu regeln. Daher wirbt AV Poth dafür, es
zunächst bei dieser Einzelfallregelung zu belassen.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) bestätigt, dass die weitaus
größte Anzahl der Eltern mit den bestehenden Öffnungszeiten
und Angeboten zufrieden sei. Addiere man jedoch die Einzelfälle
auf, auf die dies nicht zutreffe, könnte es auf Kreisebene
durchaus den ein oder anderen Kindergarten geben, für den es
sinnvoll sei, andere Öffnungszeiten für die Berufstätigen
anzubieten. Darüber sollte man sich zukünftig Gedanken
machen.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach stellt fest, dass es derzeit
Notsituationen in einzelnen oder regional zu benennenden
Bereichen im Kreis Euskirchen nicht gebe. Das KiBiZ beinhalte
zwei Versorgungsformen - die Versorgung in der
Kindertagesstätte und die Versorgung über die Tagespflege.
Insbesondere das Angebot der Tagespflege werde zunehmend in
Anspruch genommen, wenn es um die sog. Randzeiten gehe. In
weiten Teilen des Kreises Euskirchen sei man in der Lage, die
Randzeiten abzudecken, wobei nicht wegzudiskutieren sei, dass
der Bedarf an Randzeiten zunehmen werde. Dies habe zur Folge,
dass man sich über die Frage des Betreuungsangebotes
insgesamt Gedanken machen müsse. Herr Kolvenbach erklärt
nochmals, dass dies zunächst unabhängig von der Frage der
Öffnungszeiten zu sehen sei. Vielmehr gehe es um die Frage, ob
das Tagespflegestellenangebot so organisiert werden könne,
dass in frühen Morgen- und späten Abendstunden ein adäquates
Angebot vorgehalten werden kann. Mittlerweile gebe es
Tagespflegestellen, die ein Übernachtangebot vorhalten.
Daher sei eine saubere Analyse erforderlich, die Auskunft über
Sitz der Angebote, die Angebotsbereiche und den tatsächlichen
Bedarf gebe. Außerdem seien im Zuge des Rechtsanspruches
unter 3 Jahren Betriebskindergärten dazugekommen, die dem
speziellen Bedarf im jeweiligen Betrieb entgegenkommen sollen.
Es stehe auf dem Prüfstand, wie man ein bedarfsgerechtes
Angebot organisieren könne.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden
Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und
beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die
Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen
dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des
Haushalts 2017 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig