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Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018) Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018 D 32/2017 Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) bemerkt, dass immer wieder Klage darüber geführt werde, dass die Öffnungszeiten nicht dem Bedarf entsprächen und die Eltern längere Öffnungszeiten wünschen. Er erkundigt sich, ob dies in der Planung berücksichtigt worden sei. Kreisausschussmitglied Kolvenbach führt aus, dass das Thema Öffnungszeiten losgelöst von der Thematik der D 32/2017 zu sehen sei. Die Klagen seien ihm bekannt. Nach seiner Kenntnis sei die Frage der Öffnungszeiten Gegenstand der Beratung der Mitbestimmungsgremien des KiBiZ. Die Frage der Öffnungszeiten stehe zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres auf der Tagesordnung der Elternratssitzungen, der Sitzungen des Rates der Tagesstätten und werde dort in der Regel im großen Einvernehmen besprochen und entschieden. Es sei ein Auftrag des JHA an Verwaltung, dass Klagen nachgegangen werde und ihm sei kein Fall bekannt, in dem keine Lösung gefunden wurde. In der Regel handele es sich um das Problem einiger weniger. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass Träger bei Anfragen gerne bereit wären, ihre Öffnungszeiten anzupassen, wenn sie diese mit dem durch die Kindspauschalen finanzierten vorhandenen Personal sicherstellen könnten. Außer der Frage nach den Wünschen der Eltern, müsse das Korrektiv der Finanzplanung der Träger berücksichtig werden. Es sei nicht nur das Problem einiger weniger, dass die Öffnungszeiten beruflich bedingt nicht passen würden. Herr Bell würde sich wünschen, dass die Einrichtungsübersicht um eine Spalte „Öffnungszeiten“ ergänzt werde, auch wenn die Tabelle eigentlich für einen anderen Zweck erstellt worden sei. AV Poth führt aus, dass man sich bisher bewusst für einen anderen Weg entschieden habe. Man habe in Abstimmung mit dem JHA die Regelung getroffen, für auftretende Einzelfälle Lösungen zu finden, was nach seinem Wissen bisher immer gelungen sei. Auch habe sich der Abteilungsleiter „Jugend und Familie“ persönlich dazu erklärt, in Einzelfällen insbesondere zur Berufsausübung, zur Verfügung zu stehen, um Regelungen zu treffen. Es sei nicht ausgeschlossen, sich Gedanken über alternative Strategien zu machen, derzeit sei man aber in der Lage, die Einzelfälle zu regeln. Daher wirbt AV Poth dafür, es zunächst bei dieser Einzelfallregelung zu belassen. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) bestätigt, dass die weitaus größte Anzahl der Eltern mit den bestehenden Öffnungszeiten und Angeboten zufrieden sei. Addiere man jedoch die Einzelfälle auf, auf die dies nicht zutreffe, könnte es auf Kreisebene durchaus den ein oder anderen Kindergarten geben, für den es sinnvoll sei, andere Öffnungszeiten für die Berufstätigen anzubieten. Darüber sollte man sich zukünftig Gedanken machen. Kreisausschussmitglied Kolvenbach stellt fest, dass es derzeit Notsituationen in einzelnen oder regional zu benennenden Bereichen im Kreis Euskirchen nicht gebe. Das KiBiZ beinhalte zwei Versorgungsformen - die Versorgung in der Kindertagesstätte und die Versorgung über die Tagespflege. Insbesondere das Angebot der Tagespflege werde zunehmend in Anspruch genommen, wenn es um die sog. Randzeiten gehe. In weiten Teilen des Kreises Euskirchen sei man in der Lage, die Randzeiten abzudecken, wobei nicht wegzudiskutieren sei, dass der Bedarf an Randzeiten zunehmen werde. Dies habe zur Folge, dass man sich über die Frage des Betreuungsangebotes insgesamt Gedanken machen müsse. Herr Kolvenbach erklärt nochmals, dass dies zunächst unabhängig von der Frage der Öffnungszeiten zu sehen sei. Vielmehr gehe es um die Frage, ob das Tagespflegestellenangebot so organisiert werden könne, dass in frühen Morgen- und späten Abendstunden ein adäquates Angebot vorgehalten werden kann. Mittlerweile gebe es Tagespflegestellen, die ein Übernachtangebot vorhalten. Daher sei eine saubere Analyse erforderlich, die Auskunft über Sitz der Angebote, die Angebotsbereiche und den tatsächlichen Bedarf gebe. Außerdem seien im Zuge des Rechtsanspruches unter 3 Jahren Betriebskindergärten dazugekommen, die dem speziellen Bedarf im jeweiligen Betrieb entgegenkommen sollen. Es stehe auf dem Prüfstand, wie man ein bedarfsgerechtes Angebot organisieren könne. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2017 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig