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Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 V 297/2017 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bemerkt, dass man zur Komplettierung der Schulförderlandschaft aus einer Hand auf dem richtigen Weg sei. Dazu passe auch die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule „Stephanusschule“ durch den Kreis Euskirchen., Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt,  die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.  in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.  den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.  die entsprechenden Haushaltsmittel Haushaltsjahr 2017 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig für das