Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Erkenntnisse über Aktivität von Reichsbürgern im Kreis
Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
F 34/2017
1. Ergänzun
g
Zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE vom 06.02.2017 wird wie
folgt Stellung genommen:
1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über Anzahl und
Verbreitung von Reichsbürgern im Kreisgebiet?
Derzeit sind im Kreisgebiet 44 „Reichsbürger“ bekannt.
Diese Personen stellen öffentlich oder bei ihren Kontakten
mit staatlichen oder kommunalen Ämtern und Behörden
die Behauptung auf, dass das Deutsche Reich mit seinen
Grenzen von 1937 weiterhin bestehe und somit die
Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen weder
existierten noch eine rechtliche Legitimation hätten.
Gestützt werden ihre Anträge auf im Internet kursierende
Musterformulare und „Abhandlungen“.
Inhaltlich kann man die sog. "Reichsbürger" in drei
Gruppen unterteilen:
- Verschwörungstheoretiker
- Rechtsextremisten
- Personen, die nach Argumenten suchen, ihre
finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat zu
bestreiten.
Bezeichnend ist u.a., dass dieser Personenkreis die
Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsordnung
immer (und nur) dann ablehnt bzw. negiert, wenn für sie
belastende oder einschränkende Regelungen im Raum
stehen. Begünstigende Regelungen der Rechtsordnung,
wie z.B. die Gewährung öffentlicher Leistungen zur
Sicherung des eigenen Lebensunterhalts, werden
hingegen in Anspruch genommen.
Hier fielen die „Reichsbürger“ z.B. dadurch auf, dass KfzKennzeichen manipuliert wurden (Europaflagge durch die
Reichsflagge schwarz-weiß-rot ersetzt) und selbst erstellte
„Ausweise“ vorgelegt wurden. Auch werden vermehrt
Anträge auf Feststellung der Staatsangehörigkeit gestellt,
die hier regelmäßig dahingehend beschieden werden,
dass nach Prüfung und Vorliegen der deutschen
Staatsangehörigkeit
ein
entsprechender
Ausweis
(Feststellung der Staatsangehörigkeit nach dem
Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom
11.10.2016) beschieden wird. Klagen gegen die
Feststellung der „bundesrepublikanisch“ deutschen
Staatsangehörigkeit wurden bisher nicht erhoben.
Auch im Bereich des Jobcenters sind diese Personen in 5
Fällen durch entsprechende Äußerungen in Erscheinung
getreten. So wurde z.B. in Bewerbungen bei der
Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ angegeben.
Daneben gehen hier vermehrt umfängliche Schreiben ein,
die etwa folgenden Absender tragen:
„Deutsches Reich des seit 1871 existierenden
Staatenbundes
Deutsches
Reich
innerhalb
der
Reichsgrenzen 2 Tage vor Ausbruch des 1. Weltkriegs
und für den Freistaat Preußen im Rechtsstand vom 18.
Juli 1932 wiederhergestellte Handlungsfähigkeit seit 3.
Oktober
2015
gemäß
völkerrechtskonformer
Reorganisation der Gliederstaaten“
2.
Kam es im Umgang mit entsprechenden Personen bereits
zu Problemen bei Polizei oder anderen Behörden?
Probleme, insbesondere verbale oder tätliche Übergriffen,
wurden bisher nicht registriert.
3.
Was ist der Verwaltung über die Vernetzung mit anderen
Gruppierungen und Parteien bekannt?
Hinweise auf eine Vernetzung oder den Aufbau fester
Strukturen liegen hier nicht vor.
4.
Beim Amtsgericht in Euskirchen gelten bei Personen, die
dieser
Gruppe
zugerechnet
werden,
spezielle
Sicherheitsverfahren. Existieren solche Regelungen bei
Stellen des Kreises und dem Jobcenter auch?
Die Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung wie
auch des Jobcenters wurden bezüglich des Umgangs mit
Personen, die dem Kreis der „Reichsbürger“ zugeordnet
werden können, sensibilisiert. Dazu gehört insbesondere,
dass Gespräche mit diesen Personen grundsätzlich nur in
Gegenwart eines weiteren Kollegen bzw. einer weiteren
Kollegin geführt werden. Hierbei steht neben der
Problematik einer möglichen Gefährdung auch die Frage
der Beweisführung über das Gesagte im Vordergrund.
Daneben wurde mit der Polizei ein gegenseitiger
Informationsaustausch
vereinbart,
so
dass
sicherheitsrelevante Erkenntnisse im Sinne einer
wirksamen Prävention ausgetauscht werden können.
Ferner erfolgt eine Information des Ministeriums für
Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK), so
dass durch die Meldung der einzelnen Behörden eine
großräumige Datensammlung aufgebaut werden kann
und nach Analyse der Erkenntnisse entsprechende
Maßnahmen ergriffen werden können.
Weitergehende Maßnahmen wurden bisher noch nicht
ergriffen.