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Beschlusstext (Erkenntnisse über Aktivität von Reichsbürgern im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlusstext (Erkenntnisse über Aktivität von Reichsbürgern im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlusstext (Erkenntnisse über Aktivität von Reichsbürgern im Kreis Euskirchen
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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Erkenntnisse über Aktivität von Reichsbürgern im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE F 34/2017 1. Ergänzun g Zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE vom 06.02.2017 wird wie folgt Stellung genommen: 1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über Anzahl und Verbreitung von Reichsbürgern im Kreisgebiet? Derzeit sind im Kreisgebiet 44 „Reichsbürger“ bekannt. Diese Personen stellen öffentlich oder bei ihren Kontakten mit staatlichen oder kommunalen Ämtern und Behörden die Behauptung auf, dass das Deutsche Reich mit seinen Grenzen von 1937 weiterhin bestehe und somit die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen weder existierten noch eine rechtliche Legitimation hätten. Gestützt werden ihre Anträge auf im Internet kursierende Musterformulare und „Abhandlungen“. Inhaltlich kann man die sog. "Reichsbürger" in drei Gruppen unterteilen: - Verschwörungstheoretiker - Rechtsextremisten - Personen, die nach Argumenten suchen, ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat zu bestreiten. Bezeichnend ist u.a., dass dieser Personenkreis die Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsordnung immer (und nur) dann ablehnt bzw. negiert, wenn für sie belastende oder einschränkende Regelungen im Raum stehen. Begünstigende Regelungen der Rechtsordnung, wie z.B. die Gewährung öffentlicher Leistungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts, werden hingegen in Anspruch genommen. Hier fielen die „Reichsbürger“ z.B. dadurch auf, dass KfzKennzeichen manipuliert wurden (Europaflagge durch die Reichsflagge schwarz-weiß-rot ersetzt) und selbst erstellte „Ausweise“ vorgelegt wurden. Auch werden vermehrt Anträge auf Feststellung der Staatsangehörigkeit gestellt, die hier regelmäßig dahingehend beschieden werden, dass nach Prüfung und Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit ein entsprechender Ausweis (Feststellung der Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 11.10.2016) beschieden wird. Klagen gegen die Feststellung der „bundesrepublikanisch“ deutschen Staatsangehörigkeit wurden bisher nicht erhoben. Auch im Bereich des Jobcenters sind diese Personen in 5 Fällen durch entsprechende Äußerungen in Erscheinung getreten. So wurde z.B. in Bewerbungen bei der Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ angegeben. Daneben gehen hier vermehrt umfängliche Schreiben ein, die etwa folgenden Absender tragen: „Deutsches Reich des seit 1871 existierenden Staatenbundes Deutsches Reich innerhalb der Reichsgrenzen 2 Tage vor Ausbruch des 1. Weltkriegs und für den Freistaat Preußen im Rechtsstand vom 18. Juli 1932 wiederhergestellte Handlungsfähigkeit seit 3. Oktober 2015 gemäß völkerrechtskonformer Reorganisation der Gliederstaaten“ 2. Kam es im Umgang mit entsprechenden Personen bereits zu Problemen bei Polizei oder anderen Behörden? Probleme, insbesondere verbale oder tätliche Übergriffen, wurden bisher nicht registriert. 3. Was ist der Verwaltung über die Vernetzung mit anderen Gruppierungen und Parteien bekannt? Hinweise auf eine Vernetzung oder den Aufbau fester Strukturen liegen hier nicht vor. 4. Beim Amtsgericht in Euskirchen gelten bei Personen, die dieser Gruppe zugerechnet werden, spezielle Sicherheitsverfahren. Existieren solche Regelungen bei Stellen des Kreises und dem Jobcenter auch? Die Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung wie auch des Jobcenters wurden bezüglich des Umgangs mit Personen, die dem Kreis der „Reichsbürger“ zugeordnet werden können, sensibilisiert. Dazu gehört insbesondere, dass Gespräche mit diesen Personen grundsätzlich nur in Gegenwart eines weiteren Kollegen bzw. einer weiteren Kollegin geführt werden. Hierbei steht neben der Problematik einer möglichen Gefährdung auch die Frage der Beweisführung über das Gesagte im Vordergrund. Daneben wurde mit der Polizei ein gegenseitiger Informationsaustausch vereinbart, so dass sicherheitsrelevante Erkenntnisse im Sinne einer wirksamen Prävention ausgetauscht werden können. Ferner erfolgt eine Information des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK), so dass durch die Meldung der einzelnen Behörden eine großräumige Datensammlung aufgebaut werden kann und nach Analyse der Erkenntnisse entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Weitergehende Maßnahmen wurden bisher noch nicht ergriffen.