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Beschlusstext (Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlusstext (Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Nach Rechtsauffassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es rechtswidrig, pauschal alle Ausschüsse des Kreistages von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden auszunehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher, von dem beantragten kompletten Verzicht der Ausstattung von Vorsitzenden von Ausschüssen mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung abzusehen und entsprechend der Rechtsauffassung des Landes NRW zu verfahren. Zur Begründung wird auf die V 319/2017 verwiesen. A 129/2017 1. Ergänzun g