Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Stellenplan 2017
TOP
V 298/2017
1. Ergänzun
g
1. kw-Vermerke
In der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling am
06.03.2017 wurde die künftige Fallzahlenentwicklung in den
Bereichen Ausländerwesen und Krankenhilfe für Flüchtlinge
kontrovers diskutiert. Es muss deshalb eine Möglichkeit
geschaffen werden, dass der Kreistag die diesbezügliche
dauerhafte Stellenplanung beeinflussen kann. Dies wird durch die
eingefügte Ziffer 2 des nachstehenden Beschlussentwurfs
gesichert.
Beschlussentwurf:
1. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem
vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der
Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal,
Controlling und des Kreisausschusses.
2. Hinsichtlich der zusätzlich eingerichteten 2 Stellen im
Bereich Ausländerwesen und der 0,5-Stelle in der
Krankenhilfe für Flüchtlinge erfolgt in Vorbereitung des
Stellenplanes 2020 eine erneute
Personalbedarfsermittlung. Aufgrund dieser entscheidet
der Kreistag, ob die Stellen über das Jahr 2019 hinaus
erhalten bleiben.
2. Bearbeitungszeiten von Regelinspektionen nach
Chemikaliengesetz
In der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling am
06.03.2017 wurde die Einrichtung eines 0,5 Stellenanteils für die
neuen Aufgaben zur Durchführung von Regelinspektionen
hinterfragt. Zusätzlich zu den festgelegten 19,1
Regelinspektionen sind im Rahmen des Chemikaliengesetzes
Nachinspektionen sowie anlassbezogene Inspektionen
durchzuführen. Im Rahmen der Inspektionen erfolgen vor-OrtPrüfungen mit evt. Probenahmen. Es schließt sich eine
aufwändige Aufbereitung der Prüfung mit anschließender
Dokumentation, Bescheiderteilung, Meldung an die
Bezirksregierung und evt. Nachprüfung an. In einigen Fällen wird
bei fehlender Umsetzung der Mängelbeseitigung die Einleitung
eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie evt. eine
Klageerhebung erforderlich werden. Ferner ist ein
Qualitätsmanagement für die Durchführung amtlicher
Inspektionen zu erstellen. Darüber hinaus besteht eine
verpflichtende Teilnahme an Landesprojekten, z. B. Prüfung von
Inhaltsstoffen. Der Zeitaufwand für die neu durchzuführenden
Aufgaben wurde auf Grund fehlender Erfahrungswerte auf der
Basis von Schätzwerten erhoben. Diese wurden mit der
Datenbasis eines vergleichbaren Flächenkreises abgeglichen.
Das rechnerische Ergebnis beläuft sich auf einen 0,5
Stellenanteil. In einer interkommunalen Umfrage wird dieser
Stellenumfang auch in anderen Kreisen angesetzt. Da die
Aufgaben durch eine Person mit entsprechender Sachkunde
durchzuführen sind (pharmazeutisch-technische Assistent/in),
wäre eine Besetzung mit einem niedrigeren Stellenanteil nur
schwierig zu realisieren.
3. Erweiterung des Stellenplanes Jobcenter um 1,0 Stellen
Am 08.03.2017 hat die Trägerversammlung der Erweiterung des
Stellenplanes um 1,0 Stelle wegen der Aufstockung des ESFBundesprogramms für Langzeitarbeitslose auf insgesamt 143,5
Stellen zugestimmt. Die Stelle wird aus zusätzlichen
Fördermitteln finanziert.