Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
10.04.15, 21:16
Aktualisiert
10.04.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 4. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 19.03.2015:
7.
Ortsrecht
7.2 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung)
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Biotopverhier:
netzung in Leopoldshöhe
Eingangs zu diesem TOP verweist BM Herr Schemmel auf den als Tischvorlage verteilten, von den
Fraktionen der CDU, des B 90/Die Grünen und der FDP gemeinsam formulierten, Beschlussvorschlag.
Daran schließt sich eine kurze und kontroverse Diskussion über die unter Punkt 2 gewählte Formulierung „vorab“ an und man einigt sich auf eine getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2, wobei bei
der Abstimmung zu Punkt 2 das Wort „vorab“ durch die Formulierung „sobald der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen bekannt ist“ ersetzt werden soll.
BM Herr Schemmel gibt zu bedenken, dass bei einer Einbindung verschiedener Ausschüsse auch immer der zeitliche Aspekt zu sehen sei und es bei Projekten, die zeitnah umgesetzt werden müssen und
bei denen Flexibilität gefragt sei, durch die zur Diskussion stehende Regelung zu Verzögerungen kommen könne. Nachfolgend lässt er über die Tischvorlage abstimmen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ist bei allen Maßnahmen im Rahmen der Biotopvernetzung
und der Vorbereitung von Ausgleichsmaßnahmen, die noch nicht Bestandteil eines Bauleitverfahrens
bzw. Verkehrswegeplanes sind, zuständig. (Frühzeitige Koordination eines vorhandenen Flächenpools
und Planungen für den geeigneten Flächenerwerb).
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen und vorbereitenden Verkehrswegeplanungen, bei denen im
Hochbau- und Planungsausschuss und/oder dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Ausgleichsmaßnahmen über Ausgleichsflächen einer Größe von mindestens 0,2 ha beraten werden sollen,
ist –sobald der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen bekannt ist- durch die Verwaltung eine Stellungnahme des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz einzuholen.
Beratungsergebnis:
- 18 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 14 Enthaltung(en) -