Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
03.06.15, 09:58
Aktualisiert
03.06.15, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 4. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 07.05.2015
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:22 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Geisler (für
Herrn Rösner), Frau Lehne (für Herrn Jahn), Frau Marondel (für Herrn Hanning),
Herr Rösner, Herr Schmidt
CDU:
Herr Wehmeier (für Herrn Gräfe), Herr Daake, Herr Koch (für Frau Birkmann),
Herr Niemann, Herr Pankoke, Herr Siefert
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Kantim (für Herrn Gadow)
FDP:
Graf von der Schulenburg (mit beratender Stimme)
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Gelände ehemals Möbel Fillies
AM Herr Daake fragt nach, ob und wie es zukünftig auf dem Gelände „Möbel Fillies“ weitergehen
werde.
Derzeit verkauft eine Firma aus der Schweiz Möbel in den bestehenden Hallen.
Die Verwaltung erläutert, dass sich der Architekt und die Investorengesellschaft getrennt haben.
Dennoch soll die vorliegende Planung nach wie vor umgesetzt werden, so die letzte Auskunft des
Investors. Die dafür notwendigen Baugenehmigungen liegen alle vor. Ein weiteres Gespäch zwischen
dem Investor und der Verwaltung, welches kürzlich stattfinden sollte, ist leider abgesagt worden.
Sollte eine andere Nutzung als im Bebauungsplan Nr. 04/02 „Fillies-Gelände“ geplant sein, so ist dies
dem Ausschuss vorzulegen.
Was den derzeitigen Möbelverkauf angeht, so ist das Ordnungsamt und auch der Kreis Lippe bereits
-2-
tätig.
Leerstehende Wohnungen in Bexterhagen
AM Herr Niemann erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der leerstehenden Häuser
in Bexterhagen. Hier verweist Herr Oortman auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Spielplatz Holunderstraße
AM Herr Siefert möchte wissen, warum die Schaukeln in den neuen Spielgeräten auf dem Spielplatz
„Holunderstraße“ immer noch fehlen. Herr Oortman weist daraufhin, dass das Thema Spielplätze nicht
in diesen Ausschuss gehöre. Er werde die Angelegenheit weiterleiten.
3.
Informationen der Verwaltung
In der letzten Hochbau- und Planungsausschusssitzung ist von der Fraktion Bündnis 90/ Grüne eine
Aufklärung hinsichtlich eines Flächentausches im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der
Mennoniten „Im Schmeltebruch“ gewünscht worden.
Mit Hilfe von Übersichtskarten (s. Anlage 1) macht die Verwaltung deutlich, dass eine Fläche für den
Gemeinbedarf im Flächennutzugsplan und im rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich Bobes Feld
dargestellt und festgesetzt ist. Der Bebauungsplan nutzt die Darstellung der Fläche für Gemeinbedarf
im FNP nicht vollständig aus. Ein Teil der im FNP dargestellten Fläche für Gemeinbedarf ist im
Bebauungsplan als Ausgleichsfläche festgesetzt. Im FNP würde nur der Bereich der Ausgleichsfläche
zurückgenommen. Die Baufläche im Bebauungsplan Nr. 01/05 „Krähenholz“ bliebe daher unverändert
und steht auch zukünftig zur Verfügung.
4.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“
Beschluss über die Einstellung des Änderungsverfahrens
hier:
Sowohl die CDU-Fraktion wie auch die SPD-Fraktion hätten der Möglichkeit zur Schaffung einer
weiteren Wohneinheit zugestimmt, wenn nicht heute schon die Werte für ein Mischgebiet (MI)
überschritten würden.
Daher wird dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt. Das jetzige Wohnhaus genießt Bestandsschutz
und die ansässigen Firmen haben somit eine Aussicht auf Erweiterung, allerdings unter
Rücksichtnahme auf die vorhandene Wohnbebauung.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne weist daraufhin, dass sie immer schon Bedenken gegen die
Bebauungsplanänderung geäußert habe. Es sei nur folgerichtig und konsequent, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.
Es folgt folgender Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt aufgrund der in der Vorlage bzw. der
Abwägungstabelle des Büros Enderweit & Partner dargelegten Schwierigkeiten, das Verfahren zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" nicht weiterzuführen.
- einstimmig 5.
16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 "Askamp" im Bereich der Bachstraße,
Feldstraße und Wiesenstraße
Aufstellungsbeschluss
hier:
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass ein Schreiben eines Anwaltes vorliegt, in welchem
insbesondere auf die Erschließungsproblematik eingegangen und hingewiesen werde. Einwende, so
der Anwalt in dem Schreiben, werden ggfs. im Bauleitplanverfahren erhoben.
Der AV schlägt vor, jetzt mit dem Verfahren zu beginnen. Er erinnert daran, dass in der letzten
Ausschusssitzung Einigkeit darüber geherrscht habe, dass eine Erschließungslösung gefunden werden
solle, die keine Enteignung notwendig mache. Die SPD-Fraktion steht auch weiterhin hinter dieser
Aussage.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bedankt sich bei der Verwaltung für den Gesprächstermin und die
Informationen zum Sachverhalt. Sie macht deutlich, dass auch von ihrer Seite keiner Enteignung
zugestimmt werde und bestätigt somit die Aussage des AV. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird das
Verfahren unterstützen, wobei im Vollfahren Abstimmungen hinsichtlich Erschließung, Müllabfuhr und
ähnliches getroffen werden müssen.
Dem schließt sich auch die FDP-Fraktion an. Sie hofft, dass im Laufe des Verfahrens eine brauchbare
Lösung, besonders in Bezug auf die Erschließungssituation, gefunden werde.
-3-
Sodann lässt AV Herr Puchert-Blöbaum gem. Beschlussvorlage, Drucksache 8/2015, wie folgt
abstimmen:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“.
Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich (s. Anlage 2).
- einstimmig 6.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und
Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in
den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
- Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
hier:
öffentlicher Belange
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
AM Graf von der Schulenburg nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
Eingangs weist AV Herr Puchert-Blöbaum daraufhin, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes
bereits im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für 2015 berücksichtigt und somit
beschlossen worden sei.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne sieht sich heute nicht in der Lage, abschließend über die Änderung des
FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beschließen. Sie erinnert daran, dass sie aus
städtebaulichen Gründen bisher gegen eine Bebauung an der Stelle gewesen sei. Allerdings wolle man
auf der nächsten Klausurtagung, voraussichtlich vor den Sommerferien, das komplette Gemeindegebiet
hinsichtlich weiterer Bebauung begutachten, um dann im Anschluss eine Entscheidung zu treffen.
Die CDU-Fraktion führt mehrere Punkte auf, die für sie gegen die Ausweisung von Wohnbauflächen an
der Stelle sprechen.
Insbesondere hält sie die Aufgabe von ca. 60 Baugrundstücken im Bereich „Brunsheide-Süd“
(2. Bauabschnitt), für die Erhaltung von ca. 30 Grundstücken „südlich der Schötmarschen Straße“ für
unverhältnismäßig. Gemäß Recherchen der Fraktion, seien mittlerweile die Eigentümer der Flächen
„Brunsheide-Süd“ durchaus bereit, Flächen zu verkaufen, so dass der 2. Bauabschnitt realisiert werden
könnte. Das Regenrückhaltebecken sei bereits für das gesamte Baugebiet „Brunsheide-Süd“ (1. und 2.
Bauabschnitt) gebaut worden, was ebenfalls für eine Bebauung in Schuckenbaum spräche.
Mit dem Bau der Umgehungsstraße sei der Verkehrslärm von der Wohnbebauung weggeführt worden.
Mit der geplanten Bebauung „südlich der Schötmarschen Straße“ werde die Wohnbebauung jedoch
wieder an die Lärmquelle herangeführt. Hier befürchtet die Fraktion kostspielige Schall- und
Lärmschutzmaßnahmen.
Weiter sei der Fraktion nicht klar gewesen, dass die Fläche „Am Gieselmannkreisel“ bereits mit
600.000,00 € in der Eröffnungsbillanz der Gemeinde enthalten ist. Diesbezüglich bestehe ebenfalls
noch Aufklärungsbedarf.
Aus den vorgenannten Gründen, beantragt die CDU-Fraktion eine Vertagung des
Tagesordnungspunktes und wünscht eine Klärung der angesprochenen Punkte durch die Verwaltung.
Die Verwaltung hält dagegen, dass bekannt sei, dass die Fläche „Am Gieselmannkreisel“ bereits im
Eigentum der Gemeinde stehe. 1992 ist die Fläche gekauft worden und seit dem Bau der
Umgehungsstraße als Bauland in der Bilanz mit 600.000,00 € ausgewiesen.
Wenn die Fläche nicht als Bauland entwickelt werde, sei von Seiten der Gemeinde eine
Wertberichtigung vorzunehmen, was zu einem Verlust im Haushalt führen würde. Weiter sei zu
berücksichtigen, dass eine Summe von ca. 200.000,00 € durch den geplanten Verkauf der Grundstücke
entfallen würde.
Die Verwaltung erklärt weiter, dass die Flächen für den 2. Bauabschnitt „Brünsheide-Süd“ nicht zur
Verfügung stehen. Dies habe nicht nur mit der Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer zu tun,
sondern viel mehr mit der vorhandenen Landwirtschaft. Bis der ansässige Landwirt die Landwirtschaft
nicht offiziell aufgibt, werde es dort keine Wohnbebauung geben.
Weiter erklärt sie, dass die Aufgabe von 60 für 30 Bauplätze mit einem Überhang an Wohnbauflächen
im FNP der Gemeinde Leopoldshöhe zusammenhänge. Solange dieser Überhang besteht, werde ein
Flächentausch im Verhältnis 1 : 2 von der Bezirksregierung gefordert.
AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt vor, dass die Verwaltung die von der CDU-Fraktion angesprochenen
Punkte klärt. Es solle insbesondere die aktuelle Flächenverfügbarkeit des 2. Bauabschnittes
„Brunsheide-Süd“ geklärt werden und die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, wenn die Fläche
-4-
am „Gieselmannkreisel“ nicht als Bauland verkauft werde und infolgedessen, als Ackerfläche
abgewertet werden müsse.
Anmerkung zum Protokoll
Größe des Regenrückhaltebeckens
Aus topographischen Gründen ist es nur möglich, das Regenwasser der nördlichen Flächen im freien
Gefälle in das Regenrückhaltebecken zuleiten.
Übersichtskarte „Brunsheide“ (Anlage 3.1)
Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt (Anlage 3.2)
Der Tagesordnungspunkt wird in die Fraktionen zurückverwiesen. Es findet keine Abstimmung über
den nachfolgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung statt.
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden Planzeichnung zu
entnehmen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden
Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (22. Änderung).
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Darstellung und Begründung zur 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
6. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
Zurückverwiesen
7.
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
hier:
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB
-Satzungsempfehlung an den Rat über die 6. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“
AV Herr Puchert.-Blöbaum informiert kurz über das Bauleitplanverfahren. Er weist daraufhin, dass
lediglich der Kreis Lippe im Rahmen der Auslegung angeregt habe, die Formulierung der Festsetzung
hinsichtlich Dachaufbauten/ Dacheinschnitte bei Walmdächern genauer zu bestimmen. Der Anregung
soll gefolgt werden.
Dem stimmt der Ausschuss zu. Es wird wie folgt über die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 6.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ als SATZUNG nach § 10 (1)
BauGB zu beschließen.
3. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ ist gemäß §§ 6 (5), 10
(3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- einstimmig -
-5-
8.
26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold
„Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“
Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der
Gemeinde Leopoldshöhe
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass die Bodendeponie „Heipker Straße“ erweitert werden
solle.
In dem Zusammenhang habe der Regionalrat die Änderung des GEP beschlossen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe habe nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum geplanten GEPÄnderungsverfahren abzugeben.
Von Seiten der Politiker wird dies gewünscht. In ihrer Stellungnahme soll die Verwaltung auf das
zusätzliche Verkehrsaufkommen hinweisen und auf die jetzt schon beträchtlichen Straßenschäden.
Neben der durch die Erweiterung verbundenen Mehrbelastung der Straßen sollen auch die
ansteigenden Lärm- und Schmutzimmissionen für die angrenzende Wohnbebauung aufgeführt werden.
AV Herr Puchert-Blöbaum ist Mitglied im Regionalrat und gibt bekannt, dass hier zwar eine breite
Mehrheit für die Erweiterung bestehe, die genannten Bedenken seien jedoch bekannt und würden nicht
außer Acht gelassen.
Er selbst werde auf die verkehrliche Situation hinweisen und die Entwicklung im Blick behalten.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Verwaltung eine Stellungnahme mit den
vorgenannten Bedenken abgeben soll.
Der AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.48 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin