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Beschlußtext (26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“ Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
03.06.15, 09:58
Aktualisiert
03.06.15, 09:58
Beschlußtext (26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“
Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 4. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 07.05.2015: 8. 26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“ Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass die Bodendeponie „Heipker Straße“ erweitert werden solle. In dem Zusammenhang habe der Regionalrat die Änderung des GEP beschlossen. Die Gemeinde Leopoldshöhe habe nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum geplanten GEPÄnderungsverfahren abzugeben. Von Seiten der Politiker wird dies gewünscht. In ihrer Stellungnahme soll die Verwaltung auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen hinweisen und auf die jetzt schon beträchtlichen Straßenschäden. Neben der durch die Erweiterung verbundenen Mehrbelastung der Straßen sollen auch die ansteigenden Lärm- und Schmutzimmissionen für die angrenzende Wohnbebauung aufgeführt werden. AV Herr Puchert-Blöbaum ist Mitglied im Regionalrat und gibt bekannt, dass hier zwar eine breite Mehrheit für die Erweiterung bestehe, die genannten Bedenken seien jedoch bekannt und würden nicht außer Acht gelassen. Er selbst werde auf die verkehrliche Situation hinweisen und die Entwicklung im Blick behalten. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Verwaltung eine Stellungnahme mit den vorgenannten Bedenken abgeben soll.