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Beschlußtext (Ausbau der Straßenzüge "Am Wellenholz" und "Berkenbruch")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
03.07.15, 21:17
Aktualisiert
03.07.15, 21:17
Beschlußtext (Ausbau der Straßenzüge "Am Wellenholz" und "Berkenbruch") Beschlußtext (Ausbau der Straßenzüge "Am Wellenholz" und "Berkenbruch")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 4. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 24.06.2015: 4. Ausbau der Straßenzüge "Am Wellenholz" und "Berkenbruch" FBL Herr Oortman führt aus, dass am 08.06. und 10.06. die Anliegerversammlungen durchgeführt wurden. Bei der Anliegerversammlung der Straße „Am Wellenholz“ am 08.06. sei es sehr sachlich und konstruktiv abgelaufen. Die Anlieger haben dargelegt, dass die Straße zweifelsfrei kaputt sei und eine kostengünstige Lösung befürworten (Zitat einer Anliegerin: gleiche Straße, nur heile). Es wurden -mit Hilfe des Programms- die Ausbaumöglichkeiten dargestellt und errechnet. Z.Zt. liege der qm-Preis zwischen 15,-- € und 16,-- € je nach Anzahl der Lampen. Hier werden die Anlieger aber weiter mit eingebunden. Das Schreiben der Anlieger wurde als Tischvorlage verteilt und ist diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Kontroverser wurde es bei der Thematik des Kanals. Die Bürger sind der Meinung, dass der Kanal 1957 gebaut und von den Anliegern bezahlt wurde. Diesbezüglich haben die Anlieger ein weiteres Schreiben ihrem Votum beigefügt (ebenfalls als Tischvorlage verteilt und diesem Tagesordnungspunkt beigefügt). Hierbei handelt es sich aus Sicht der Verwaltung jedoch um eine Vereinbarung unter den Anliegern. Die Verwaltung ist nicht Gegenstand der Vereinbarung. Hier müssten die Diskussionen noch weitergeführt werden. Zusammenfassend ist zu sagen, ein Ausbau der Straße wird begrüßt, die Thematik des Kanals muss noch weiter erörtert werden. Ferner bleibt zu ergänzen, dass die Anlieger die Maßnahme lieber 2018 und nicht wie vom Rat beschlossen bereits in 2016 durchführen wollen. Die Anliegerversammlung Berkenbruch am 10.06. verlief etwas angespannter. Die Angelegenheit bzgl. des Kanals, die Frage warum die Straße kaputt gegangen sei , die Frage warum der Ausbau jetzt nach Erhöhung der Beiträge erst durchgeführt werden solle und die Regenwassergebühr sind stark diskutiert worden. Der künftige Straßenstandard solle wie Am Wellenholz möglichst einfach erfolgen. Bzgl. des Zeitpunktes der Maßnahme hat sich die große Mehrheit für 2017 ausgesprochen. Ein Anlieger wünschte 2016 und ein Anlieger 2018. Hier belaufen sich die ungefähren Kosten auf ca. 10,-- € je qm. Ein Schreiben, welches das überwiegende Votum widerspiegelt, wurde als Tischvorlage verteilt und ist dem Tagesordnungspunkt ebenfalls beigefügt. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen werden zunächst Anmerkungen zum gesamten Verfahren gegeben. Die Einladung sei bereits unglücklich gelaufen. Die dort Wohnenden seien angeschrieben worden, mit der Bitte, die Eigentümer zu informieren. Die Frist sei sehr kurz gewesen. Das gesamte Prozedere sei für unbeteiligte unerfahrene Personen sehr schwer zu verstehen, dafür würde eine Woche Entscheidungsfrist nicht ausreichen. Hier müsse künftig mehr Zeit eingeräumt werden. Bzgl. der Kanalangelegenheit müsse ebenfalls zunächst in der Fraktion und anschließend im Betriebsauschuss für Wasser / Abwasser weiter beraten werden. Ferner sei in der Anliegerversammlung die Frage -warum im Berkenbruch damals der Kanal nicht gleich mit der Druckentwässerung gebaut worden ist- sehr unglücklich seitens der Verwaltung beantwortet worden (damals sei es zu teuer gewesen). Heute mit den neuen KAG-Sätzen sei es auch sehr teuer. Hier wird seitens der Fraktion künftig ein anderes Prozedere gewünscht. Inhaltlich gehe die Fraktion mit dem Schreiben der Anwohner konform, dass die Maßnahme erst 2017 oder 2018 erfolgen solle. FBL Herr Oortman weist darauf hin, dass die Thematik des Zeitpunktes eine politische Entscheidung sei und vom Rat im Haushaltsplan so festgeschrieben sei. Eine Änderung könne nicht vom Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr, sondern nur vom Rat erfolgen. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten sodann jedoch auch andere Straßenzüge (Nienhagen, Bergsiedlung etc.) geschoben werden. Herr Wehmeier stellt klar, dass die Einladungen zur Anliegerversammlung sowohl an die direkten Anwohner verteilt als auch an alle dort nicht wohnhaften Eigentümer verschickt worden sind. Die Fristen wurden in der Anliegerversammlung zusammen mit dem Bürgermeister ausgiebig diskutiert und allerseits als ausreichend erachtet worden. Protokollnotiz: Im Fragebogen-Rückmeldung zu Ausbau der Straße- bestand darüber hinaus an zweiter Stelle die Möglichkeit anzukreuzen, dass eine Entscheidung nicht möglich sei. Dies wurde jedoch von keinem Eigentümer angekreuzt. Die SPD-Fraktion verweist auf die Einhaltung der 3-Jahres-Frist und dass sich die Verwaltung nicht hinter dem Ratsbeschluss verstecken könne. Seitens der CDU-Fraktion wird jedoch klargestellt, dass hier die Verwaltung völlig außen vor und an die Beschlüsse des Rates gebunden sei. Der Rat habe den Beschluss gefasst und der Beschluss könne auch nur im Rat geändert werden. Seitens AM Frau Marondel wird der Antrag gestellt, die Angelegenheit zurück in die Fraktionen zu geben, wenn der Rat die 3-Jahres-Frist verpasst habe. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung dieses Ausschusses eine neue Beschlussvorlage (aus Sicht der Verwaltung) zu erarbeiten. Die Angelegenheit wird zunächst zurück in die Fraktionen verwiesen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen