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Beschlußtext (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Ortsteil Greste (nördlich Pansheider Weg) hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
03.07.15, 21:17
Aktualisiert
03.07.15, 21:17
Beschlußtext (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Ortsteil Greste (nördlich Pansheider Weg)
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 5. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 25.06.2015: 8. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Ortsteil Greste (nördlich Pansheider Weg) hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hält die Festsetzung des Baumes in der Bebauungsplanänderung für lobenswert und ist der Meinung, dass die gemeindlichen Planungen somit auf dem richtigen Weg seien. AM Graf von der Schulenburg gibt dagegen zu bedenken, dass bei dieser Vorgehensweise, die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sehr viel an Flexibilität bei ihren Planungen verlieren. Anschließend lässt der AV über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ ist als 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3) und (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken-Süd“ wird beschlossen. 3. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken-Süd“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken-Süd“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -