Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.05.16, 12:04
Aktualisiert
18.05.16, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 20.04.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 30.3
Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW
Die Stellungnahme der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister
im Kreis Euskirchen vom 13.01.2016 wird zur Kenntnis
genommen.
Der Kreistag beschließt über die damit eingereichten
Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt:
1. Soweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf Hinweise und
Anmerkungen aus Vorjahren Bezug genommen wird, gelten die
dazu vom Kreistag jeweils beschlossenen Erwiderungen.
2. Dies gilt auch für die angesprochene Ausgleichsrücklage. Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bei Vermeidung
vollständigen Verzehrs ist das Ergebnis einer sachgerechten
Abwägung unter besonderer Berücksichtigung des
Rücksichtnahmegebots.
3. Die Kritik an der Detailtiefe der Darlegungen im sozialen
Bereich einschließlich der Jugendhilfe ist angesichts der bereits
im Vorfeld der Benehmenseinleitung erfolgten ausführlichen
Informationen in der Sozialkonferenz, zu der alle
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingeladen waren, nicht
nachvollziehbar.
4. Der Kreistag ist zu Diskussionen über mögliche
Standardreduzierungen jederzeit bereit. Dazu müsste das
Anliegen allerdings konkretisiert werden.
5. Der Kreistag setzt sich in jedem Jahr ausführlich mit der
Personal- und Stellensituation auseinander. Dies schließt
mögliche Reduzierungen ebenso ein wie notwendige
Erhöhungen.
6. Der Kreistag hat bei Inanspruchnahme von Förderprogrammen
generell auch den Folgeaufwand sowie die Situation nach
Auslaufen der Programme im Blick.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 185/2016