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Beschlusstext (Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.05.16, 12:04
Aktualisiert
18.05.16, 12:04
Beschlusstext (Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion) Beschlusstext (Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 20.04.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 28 Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Der Vorsitzende führt aus, dass er am 16.04.2012 letztmalig der Verpflichtung nachgekommen sei und gleichzeitig mitgeteilt habe, dass er die Veröffentlichung künftig im Internet vornehmen werde, da auch eine Änderung der Nebentätigkeitsverordnung über die Art und Weise der Mitteilung in Rede stand. Über die Nebeneinkünfte werde er dann später im nichtöffentlichen Teil unter TOP 2 berichten. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) verweist auf die entsprechende Vorschrift und die eindeutige Regelung, dass die Aufstellung dem Kreistag vorzulegen sei und insofern eine Veröffentlichung im Internet diese Pflicht nicht erfülle. Insofern bitte er künftig darum, den Kreistag in entsprechender Weise zu unterrichten. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) verdeutlicht, dass sich die Pflicht aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW ergebe und die Aufstellung dem Kreistag vorzulegen sei. Die Anzeige könne durchaus im Rahmen einer Tischvorlage oder visuellen Darstellung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Daher bitte er sehr eindringlich darum, diese Vorschriften ab sofort und künftig einzuhalten. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) fragt nach, ob diese Verpflichtung auch für die Geschäftsleitung im Hause gelte. Der Vorsitzende erläutert, dass Nebeneinkünfte unter 1.200€ pro Jahr nicht anzuzeigen sind und Nebeneinkünfte über 1.200€ pro Jahr seien dem Personalamt anzuzeigen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) bittet, falls eine Beantwortung heute nicht möglich sein sollte, im Wege einer schriftlichen Information um Benennung der Mitarbeiter/innen, die in Gremien tätig geworden sind und wie diese Mitarbeiter/innen in der Sache selbst verfahren sind bzw. ob Mittel an den Kreis Euskirchen abgetreten wurden. Herr Adams, GBL I, erläutert, dass die Mitarbeiter/innen nach § 53 LBG NRW ihre Nebeneinkünfte schriftlich anzeigen müssen, wenn diese die Grenze von 1.200€ übersteigen. Diese Vorschrift werde beachtet und entsprechende Anzeigen seien dann zur Personalakte zu nehmen. Ehrenämter seien hiervon jedoch nicht erfasst. Die bestehenden Schutzvorschriften im LBG stünden im Übrigen der Veröffentlichung im politischen Raum entgegen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) sieht seine Fragestellungen, abgesehen von der Abführung an den Kreis, damit als beantwortet an. A 110/2016 Die Verwaltung sagt zu, die Beantwortung schriftlich nachzureichen. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.