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Beschlusstext (Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten" hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.05.16, 12:04
Aktualisiert
18.05.16, 12:04
Beschlusstext (Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten"
hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 20.04.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Antrag des Kreises Euskirchen auf Gewährung einer D 19/2016 Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 im Rahmen des Ersten Aufrufs vom 16.11.2015 zur Antragseinreichung "Förderung von Infrastrukturprojekten" hier: Erklärung zum Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers Der Vorsitzende informiert über die Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Entgegennahme des Förderbescheides am 28. April. Die Höhe der Fördersumme sei allerdings noch nicht bekannt. Kreistagsmitglied Mondorf (BüFo) bittet nach Bekanntwerden der Fördersumme um eine Information wie viele der sogenannten „weißen Flecken“ mit diesem Betrag beseitigt werden können. Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 19/2016 und fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreis Euskirchen sieht dringenden Handlungsbedarf zur weiteren Optimierung der Breitbandversorgung im Kreisgebiet. Zu diesem Zweck ist er bereit, im Falle der Erteilung einer beim Bund/Land beantragten Zuwendung maximal 3 Mio. € an kommunalen Eigenanteilen bereit zu stellen. 2. Im Vorgriff auf den Beschluss über den Kreishaushalt des Jahres 2016 beschließt der Kreistag, die in der Begründung dargestellten Veranschlagungen in den Haushalt des Jahres 2016 aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig