Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.05.16, 12:04
Aktualisiert
18.05.16, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 20.04.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8
Kommunale Transparenzsatzung für den Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Der Vorsitzende fasst noch einmal die Ergebnisse aus dem
Kreisausschuss zusammen mit dem Ergebnis, dass man bis zu
einer gesetzlichen Regelung die Transparenz der
Kreisverwaltung Euskirchen weiter ausbauen werde.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) findet die Freiwilligkeit
zwar gut, stellt aber fest, dass eine Satzung für den Bürger den
Vorteil hätte, dass es eine verbindliche Rechtsgrundlage gebe
sowie für den Kreis die entsprechende Verpflichtung. Daher
würde man sich nicht nur eine pauschale Aussage zur
Transparenz wünschen, sondern eine Auflistung, aus der
hervorgeht, wo eine Regelung aufgrund der bereits hergestellten
Transparenz entbehrlich ist und wo möglicherweise andere
rechtliche Vorschriften, z. B. Datenschutz dem entgegenstehen
könnten. Insofern bitte er darum, nicht auf die gesetzliche
Regelung des Landes zu warten, sondern zu schauen, wo man
progressiv tätig werden könne.
Der Vorsitzende führt aus, dass eine solche Auflistung nicht
unerheblichen Aufwand verursache, man aber dennoch – soweit
möglich - versuchen werde, diese zu erstellen und der Politik an
die Hand zu geben.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) stellt fest, dass ihm keine
Beschwerden o. ä. aus der Bevölkerung bekannt seien, dass
keine Transparenz in der Verwaltung herrsche und er daher –
unter Berücksichtigung des entstehenden Aufwands für die
Verwaltung – hierfür keine Notwendigkeit sehe.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
fest, dass es sich hier nicht um einen Selbstzweck handele und
dass eine entsprechende Erhebung gezeigt habe, dass die
Kreise diesbezüglich durchaus gut abschneiden und man
insofern den Ausführungen des Vorsitzenden folgen könne.
Ein Antrag auf Beschlussfassung wird insofern nicht gestellt.
A 96/2016