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Beschlusstext (Kommunale Transparenzsatzung für den Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.05.16, 12:04
Aktualisiert
18.05.16, 12:04
Beschlusstext (Kommunale Transparenzsatzung für den Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 20.04.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Kommunale Transparenzsatzung für den Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Der Vorsitzende fasst noch einmal die Ergebnisse aus dem Kreisausschuss zusammen mit dem Ergebnis, dass man bis zu einer gesetzlichen Regelung die Transparenz der Kreisverwaltung Euskirchen weiter ausbauen werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) findet die Freiwilligkeit zwar gut, stellt aber fest, dass eine Satzung für den Bürger den Vorteil hätte, dass es eine verbindliche Rechtsgrundlage gebe sowie für den Kreis die entsprechende Verpflichtung. Daher würde man sich nicht nur eine pauschale Aussage zur Transparenz wünschen, sondern eine Auflistung, aus der hervorgeht, wo eine Regelung aufgrund der bereits hergestellten Transparenz entbehrlich ist und wo möglicherweise andere rechtliche Vorschriften, z. B. Datenschutz dem entgegenstehen könnten. Insofern bitte er darum, nicht auf die gesetzliche Regelung des Landes zu warten, sondern zu schauen, wo man progressiv tätig werden könne. Der Vorsitzende führt aus, dass eine solche Auflistung nicht unerheblichen Aufwand verursache, man aber dennoch – soweit möglich - versuchen werde, diese zu erstellen und der Politik an die Hand zu geben. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) stellt fest, dass ihm keine Beschwerden o. ä. aus der Bevölkerung bekannt seien, dass keine Transparenz in der Verwaltung herrsche und er daher – unter Berücksichtigung des entstehenden Aufwands für die Verwaltung – hierfür keine Notwendigkeit sehe. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält fest, dass es sich hier nicht um einen Selbstzweck handele und dass eine entsprechende Erhebung gezeigt habe, dass die Kreise diesbezüglich durchaus gut abschneiden und man insofern den Ausführungen des Vorsitzenden folgen könne. Ein Antrag auf Beschlussfassung wird insofern nicht gestellt. A 96/2016