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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
11.12.15, 21:16
Aktualisiert
11.12.15, 21:16
Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

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Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 03.12.2015 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:02 Uhr Ende: 19:15 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Banze (für Herrn Kühnel), Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Jahn, Frau Lehne (für Herrn Grünert), Herr Puchert-Blöbaum CDU: Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Meckelmann, Frau Risy, Herr Siese B90/Grüne: Herr Hachmeister, Frau Kampmann FDP: Graf von der Schulenburg (beratend) Verwaltung: FBL Herr Lange, FBL Herr Taron, Frau Schillmöller, Herr Sunkovsky, Frau Patruck Zuhörer: 1 Presse: 1 Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt BM Herr Schemmel vor, diese wie folgt zu erweitern: TOP 9: Informationen der Verwaltung Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehme diese Änderung zustimmend zur Kenntnis. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Burkamp erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Parkplatzsituation am Bahnhof Asemissen. FBL Herr Taron erklärt daraufhin, dass man derzeit noch in Verhandlungen mit dem Eigentümer stehe. Sobald es hier ein Ergebnis gebe, werde er die Politik entsprechend informieren. 3. Anregungen und Beschwerden 3.1 Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 in der "Föhrenstraße" Eingangs bezieht sich AM Herr Habicht auf die Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und -2- Verkehr am 24. Juni 2015 und berichtet, dass man zum damaligen Zeitpunkt überein gekommen sei, dass als Sofortmaßnahme die Anzeigetafel „Sie fahren …“ aufgestellt werden solle und eine Verkehrszählung/Messung erfolgen solle. Nach Abschluss dieser Maßnahmen habe man dann in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16. September 2015 beschlossen, so AM Herr Habicht weiter, den Antrag abzulehnen und keine baulichen Vorkehrungen umzusetzen. Gleichwohl sollen im Bedarfsfall Piktogramme aufgebracht werden und die Anzeigetafel regelmäßig aufgestellt werden. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 16. September 2015 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, den Antrag abzulehnen und keine baulichen Vorkehrungen umzusetzen. Die Anzeigetafel soll regelmäßig aufgestellt und ggf. ein Piktogramm aufgebracht werden. - einstimmig 3.2 Bürgerantrag der Anlieger "Am Wellenholz" zum Prioritätenkatalog Straßenbau Einleitend verweist AM Herr Habicht auf die Beschlusslage aus der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 17. April 2013, in der der Antrag erstmals beraten wurde. Damals sei beschlossen worden, den Bürgerantrag auf Ende 2015 zu schieben. In seiner Sitzung am 16. September 2015 habe sich der Ausschuss nun abschließend mit der Angelegenheit befasst und dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, dem Antrag nicht stattzugeben. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 16. September 2015 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Bürgerantrag nicht stattzugeben. - einstimmig 3.3 Bürgerantrag Aufstellung Pflanzkübel Kolmarer Straße Eingangs verweist AM Herr Habicht auf die vorletzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16. September 2015. Hier sei entschieden worden, die weiteren Details mit den Anliegern zu erörtern und den Antrag sodann in der nächsten Sitzung weiter zu beraten. Vor der letzten Sitzung des Ausschusses am 4. November 2015 sei dann jedoch bekannt geworden, dass der Antrag bezüglich der Aufstellung von Pflanzkübeln an der Kolmarer Straße nicht überall in der Nachbarschaft auf Zustimmung stößt. Da hier offensichtlich kein Konsens bestehe und in diesem Jahr auch keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sei man übereingekommen, lediglich die Geschwindigkeitsanzeigetafel hin und wieder einzusetzen, so AM Herr Habicht abschließend. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 4. November 2015 beschießt der Haupt- und Finanzausschuss, den Bürgerantrag auf Aufstellung von Brunnenringen/Pflanzkübeln in der Kolmarer Straße als Verkehrsberuhigungsmaßnahme abzulehnen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel in diesem Bereich mehrmals im Jahr aufzuhängen. Ferner könnten die Anlieger bei künftigen weiteren Geschwindigkeitsübertretungsproblemen einen neuen gemeinsam abgestimmten Antrag stellen. - einstimmig 4. Breitbandversorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Sachstandsbericht Eingangs dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel auf Drucksache 95/2015 und informiert sodann über den aktuellen Sachstand. So habe die Bundesregierung ein neues Förderprogramm zum Breitbandausbau beschlossen. Die konkreten Bedingungen seien noch nicht geklärt, die Vergabe der Fördermittel erfolge jedoch offensichtlich im „Windhundverfahren“. Generell sei es allerdings so, dass es nur dort Bundesmittel gebe, wo die Geschwindigkeit heute unter 50 Mbit liege. Da der Kreis Lippe für 2016 einen Masterplan für alle Kommunen plane, schlage er vor, diesen zunächst abzuwarten, so BM Herr Schemmel abschließend. In der sich nun anschließenden Diskussion stellt AM Herr Meckelmann für die CDU-Fraktion fest, dass er den Unmut der Bürgerinnen und Bürger in dieser Thematik durchaus verstehe, die Vorgehensweise -3- des Bundes dagegen nicht nachvollziehen könne. Der aktuelle Stillstand wirke sich nicht nur negativ auf die örtlichen Gewerbebetriebe aus, sondern werde insgesamt zu Problemen führen. AM Graf von der Schulenburg unterstreicht diese Ausführungen insbesondere in Bezug auf die Gewerbebetriebe. So führe die derzeit vorgesehene Vorgehensweise zu einer extremen Benachteiligung für einzelne Kommunen. Fraglich sei, so AM Graf von der Schulenburg abschließend, ob man im Haushalt 2016 entsprechende „Reservemittel“ veranschlagen solle, um im Bedarfsfall handlungsfähig bleiben zu können. Im Folgenden stellt AM Herr Hachmeister für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest, dass er bereits vor Jahren darauf hingewiesen habe, dass die Durchführung der Breitbandverkabelung durch Richtfunk nicht zukunftsträchtig sei. Da deshalb entsprechende Glasfaserverbindungen fehlen, sei der weitere Ausbau der Breitbandverkabelung nun noch teurer. Er plädiere deshalb für eine Zusammenarbeit mit dem Kreis, da man die zukünftigen Maßnahmen allein nicht stemmen könne. Im weiteren Verlauf schließt sich AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion seinen Vorrednern an und zieht Vergleiche zu anderen Ländern, beispielsweise den USA. AM Herr Jahn schlägt sodann vor, einen Verantwortlichen der Telekom einzuladen, um deren weiteres Vorgehen in dieser Thematik abzuklären. AM Herr Hachmeister gibt sodann zu bedenken, dass es hier auch andere Anbieter, beispielsweise die Sewikom, gebe, die dann berücksichtigt werden müssten. BM Herr Schemmel erläutert im weiteren Verlauf wie folgt das weitere mögliche Vorgehen: • Ermittlung des Bedarfs durch die Gemeinde • Weiterleitung der Bedarfsmeldungen an den Kreis Lippe • die Mitarbeiter des Kreises Lippe starten die Markterkundung • sollte es keinen Versorger geben, der die Maßnahmen kostenfrei durchführt, startet das Interessenbekundungsverfahren • anschließend kann der Förderantrag gestellt werden (die Fördervoraussetzungen sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt) • im positiven Fall erfolgt dann ein Förderbescheid • Baubeginn (und damit verbunden: Mittelbedarf). Abschließend stellt BM Herr Schemmel fest, dass somit in 2016 keine entsprechenden Eigenmittel im Haushalt zu veranschlagen seien. Darüber hinaus empfehle er nochmals, sich dem Masterplan des Kreises Lippe anzuschließen und somit die weitere Entwicklung abzuwarten. AM Herr Meckelmann weist sodann daraufhin, dass man dann im Bedarfsfall jedoch einen entsprechenden Nachtragshaushalt verabschieden müsse. AM Herr Hachmeister verweist im weiteren Verlauf auf seine berufliche Erfahrung in diesem Bereich und bietet an, den Prozess zu begleiten. Im Folgenden stellt AM Graf von der Schulenburg sodann fest, dass die Politik hier nun ein eindeutiges Zeichen setzen müsse. AM Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass diese Zielsetzung für ganz Leopoldshöhe gelten müsse. BM Herr Schemmel resümiert sodann, dass offensichtlich Konsens bestehe, den Ausbau der Breitbandversorgung in Leopoldshöhe zeitnah weiter zu verfolgen. In der Folge werde der Haupt- und Finanzausschuss zum einen zukünftig über die aktuelle Entwicklung informiert, zum anderen sollen Anregungen fachkundiger Ratsmitglieder bzw. Sachkundiger Bürger/innen bei der Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden. Diese Ausführungen werden seitens der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. 5. Gründung einer Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache und erläutert sodann kurz die Hintergründe zur Gründung einer OstwestfälischLippischen Regiopolregion. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Absichtserklärung der Städte BielefeldHerford-Bad Salzuflen zur gemeinsamen Einrichtung einer Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion mit der Regiopole Bielefeld beizutreten und dem dazugehörigen Erstentwurf für eine Erklärung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbarstädte in der Drucksache 72/2015 beigefügten Fassung zuzustimmen. - einstimmig 6. Digitale Gremienarbeit 6.1 Festlegung der Rahmenbedingungen -4- Eingangs bezieht sich BM Herr Schemmel auf die Sitzung des Rates am 10. September 2015. Nachdem die Einführung der digitalen Gremienarbeit generell beschlossen sei, gehe es nun darum, die entsprechenden Rahmenbedingungen festzulegen. In der sich nun anschließenden Diskussion äußert sich AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion enttäuscht über die Beteiligung bezüglich der Umfrage zur Akzeptanz der Einführung der digitalen Gremienarbeit. Gleichwohl finde er den Beschlussvorschlag der Verwaltung gelungen und könne diesem zustimmen. AM Herr Meckelmann erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass sich seine Fraktion weiterhin gegen eine Beteiligung an der Finanzierung der Tablets ausspreche, da hier überwiegend kein privater Nutzen gesehen werde. AM Frau Kampmann erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass man sich ebenfalls gegen eine Finanzierung der Tablets ausgesprochen habe. Dennoch müsse nun geklärt werden, was man wolle. Der Vorschlag der Verwaltung entspreche jedenfalls nicht dem in der Drucksache 94/2015 dargestellten Umfrageergebnis. BM Herr Schemmel erklärt sodann, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung u. a. darauf zurückzuführen sei, dass die Sachkundigen Bürger/innen in anderen Kommunen nicht mit Tablets ausgestattet werden und in Leopoldshöhe somit deutlich höhere Kosten anfallen. Darüber hinaus habe die Verwaltung berücksichtigt, dass die Aufwandsentschädigung nach derzeitigen Planungen im Jahr 2016 um 10 Prozent steigen werde. In der sich nun anschließenden Diskussion stellt AM Herr Puchert-Blöbaum fest, dass die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Beteiligung der Mandatsträger in Höhe von 10 €/monatlich der Refinanzierung diene und dementsprechend auch die Steuerzahler entlaste. Dennoch sei es wichtig, so AM Herr Puchert-Blöbaum weiter, dass es hier zu einer einstimmigen Beschlusslage komme. Denkbar wären beispielsweise folgende Wahlmöglichkeiten: 1. Nutzung der App mit einem bereits vorhandenen privaten mobilen Endgerät 2. Nutzung der App mit einen kostenlosen Leihgerät 3. Nutzung der App mit einem Leihgerät mit anschließendem Übergang in das Eigentum bei Zahlung eines monatlichen Betrages in Höhe von 10 Euro für 36 Monate. Nach weiterer kurzer kontroverser Diskussion schlägt AM Herr Puchert-Blöbaum vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Punkt 4 zu ändern. BM Herr Schemmel formuliert sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Punkt 4: „Allen Mandatsträgern/innen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, jedoch kein privates mobiles Endgerät nutzen möchten oder können, wird kostenlos leihweise ein Tablet „TERRA PAD 1061“ zur Verfügung gestellt. Soll das Gerät nach Ablauf von 36 Monaten in das Eigentum des/der Mandatsträgers/in übergehen, so ist von den Mandatsträgern hierfür ein monatlicher Betrag in Höhe von 10 € zu entrichten. Die private Nutzung des Geräts ist möglich.“ Dieser Vorschlag wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Abschließend weist BM Herr Schemmel klarstellend darauf hin, dass die digitale Gremienarbeit erst nach Verabschiedung des Haushaltes im März 2016 eingeführt werden könne. Anschließend empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung: (1) Die Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit ist verbindlich von den Mandatsträgern/innen schriftlich zu erklären; die Teilnahme bedingt gleichzeitig den Verzicht auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform. Die entsprechende Abfrage erfolgt seitens der Verwaltung. (2) Das Ratsinformationssystem SD.Net wird für die Umstellung auf den papierlosen Sitzungsdienst um die Softwarelösung „RICH-Client“ erweitert. (3) Mandatsträger/innen, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, wird ermöglicht, den „RICH-Client“ auf bereits vorhandenen privaten mobilen Endgeräten (z.B. Laptops, Tablets, Notebooks) zu nutzen. (4) Allen Mandatsträgern/innen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, die verbindlich ihre Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit erklären und somit auf die Zusendung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten, jedoch kein privates mobiles Endgerät nutzen möchten oder können, wird kostenlos leihweise ein Tablet „TERRA PAD 1061“ zur Verfügung gestellt. Soll das Gerät nach Ablauf von 36 Monaten in das Eigentum des/der Mandatsträgers/in übergehen, so ist von den Mandatsträgern über diesen Zeitraum hierfür ein monatlicher Betrag in Höhe von 10 € zu entrichten. Die private Nutzung des Geräts ist möglich. (5) Die für die Anschaffung der Tablets benötigten Mittel sind im Haushalt 2016 zu veranschlagen und bereitzustellen. (6) Der Umstieg auf die digitale Gremienarbeit erfolgt unverzüglich nach Verabschiedung des Haushalts 2016. -5- (7) Die Gemeinde Leopoldshöhe übernimmt weder laufende Kosten für Strom oder Mobilfunkverträge, noch für Druck, Papier oder Sonstiges. - einstimmig 6.2 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe In diesem Zusammenhang teilt BM Herr Schemmel mit, dass sich die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe aus der Einführung der digitalen Gremienarbeit ergebe. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die als Anlage zu Drucksache 90/2015 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. - einstimmig 7. Abfallentsorgung 7.1 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 AM Herr Hachmeister berichtet aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 19. November 2015 und erläutert kurz die Beschlusslage. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 19. November 2015 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen - einstimmig 7.2 Änderung der Abfallentsorgungssatzung AM Herr Hachmeister bezieht sich in seinen Ausführungen auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 19. November 2015 und erläutert kurz den Sachstand. Ohne weitere Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 19. November 2015 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 1. Änderung zu der Abfallentsorgungssatzung (Drucksache 85/2015) zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. - einstimmig 7.3 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung Nachdem AM Herr Hachmeister kurz die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 19. November 2015 erläutert hat, fasst der Haupt- und Finanzausschuss ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19. November 2015 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 84/2015) zur Beschlussfassung vorzulegen. - einstimmig - -6- 8. Friedhofsgebühren hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren In diesem Zusammenhang erläutert AM Herr Hachmeister zunächst kurz die Beschlusslage aus den letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 9. September 2015 bzw. am 19. November 2015. Seitens der SPD-Fraktion sei eine Änderung im Bereich der Verwaltungsgebühren angeregt worden. Hier sollte nach Auffassung der SPD-Fraktion bei dem Gebührensatz für Genehmigungen für die Verlängerung von Nutzungsrechten auf eine Erhöhung verzichtet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe dann als Kompromiss eine Steigerung um 5 % vorgeschlagen. Da seitens der CDU-Fraktion noch weiterer Beratungsbedarf gesehen wurde, wurde die Angelegenheit nochmals in die Fraktionen verwiesen. Die Beschlussfassung soll nach Meinung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sodann in der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen, so AM Herr Hachmeister abschließend. AM Herr Meckelmann erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass die inhaltlichen Fragen mittlerweile geklärt seien und seine Fraktion dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung wird die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe mit der Empfehlung an den Rat, diese entsprechend zu beschließen, gebilligt. Darüber hinaus wird die als Anlage zu Drucksache 60/2015 vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe – unter Berücksichtigung der Änderung zu § 1 III Abs. 4 Buchstabe d (Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten: 63,00 Euro) – mit der Empfehlung an den Rat entsprechend zu beschließen, genehmigt. - einstimmig 9. Informationen der Verwaltung Eingangs informiert FBL Herr Taron die Anwesenden darüber, dass es auch in Leopoldshöhe zukünftig eine sehr preiswerte Monatskarte der Preisstufe 1 (LeoTicket) geben werde. Aufgabenträger sei die KVG Lippe. Herr Sunkovsky ergänzt, dass das Ticket als 9-Uhr-Monatsticket zum Preis von 24,50 Euro angeboten werde und damit einem Rabatt von über 40 % entspreche. Dafür könne der Busverkehr innerhalb von Leopoldshöhe ab 9 Uhr bis Betriebsende genutzt werden. Darüber hinaus können Inhaber/innen des Tickets montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen eine weitere Person unentgeltlich mitnehmen. Das Ticket könne jedoch auch verliehen werden, da es übertragbar sei. Bei Vorlage des LeoTickets gebe es auch vergünstigte Anschlusstickets, so Herr Sunkovsky weiter. Im Folgenden führt er aus, dass es für Berechtigte nach dem SGB II bzw. für Flüchtlinge ein weiteres reduziertes Ticket für nur 19 Euro geben werde: das „LeoTicket one“. Mit diesem Ticket dürfe eine Person – ohne Übertragbarkeit und ohne Mitnahmeregelung – den ganzen Monat noch einmal günstiger fahren. Auch hierfür gebe es Anschlussregelungen. Abschließend weist FBL Herr Taron darauf hin, dass das LeoTicket im Bürgerbüro der Gemeinde Leopoldshöhe erhältlich sein wird. Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:10 Uhr. Schemmel Ausschussvorsitzender Patruck Schriftführerin