Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
11.12.15, 21:16
Aktualisiert
11.12.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 03.12.2015:
8.
Friedhofsgebühren
hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren
In diesem Zusammenhang erläutert AM Herr Hachmeister zunächst kurz die Beschlusslage aus den
letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 9. September 2015 bzw.
am 19. November 2015. Seitens der SPD-Fraktion sei eine Änderung im Bereich der
Verwaltungsgebühren angeregt worden. Hier sollte nach Auffassung der SPD-Fraktion bei dem
Gebührensatz für Genehmigungen für die Verlängerung von Nutzungsrechten auf eine Erhöhung
verzichtet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe dann als Kompromiss eine Steigerung um
5 % vorgeschlagen. Da seitens der CDU-Fraktion noch weiterer Beratungsbedarf gesehen wurde,
wurde die Angelegenheit nochmals in die Fraktionen verwiesen. Die Beschlussfassung soll nach
Meinung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sodann in der heutigen Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses erfolgen, so AM Herr Hachmeister abschließend.
AM Herr Meckelmann erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass die inhaltlichen Fragen mittlerweile
geklärt seien und seine Fraktion dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss:
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung wird die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft
erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der
Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe mit der Empfehlung an den Rat, diese
entsprechend zu beschließen, gebilligt.
Darüber hinaus wird die als Anlage zu Drucksache 60/2015 vorliegende Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde
Leopoldshöhe – unter Berücksichtigung der Änderung zu § 1 III Abs. 4 Buchstabe d (Genehmigung
Verlängerung Wahlgrabstätten: 63,00 Euro) – mit der Empfehlung an den Rat entsprechend zu
beschließen, genehmigt.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -