Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
11.10.16, 15:03
Aktualisiert
11.10.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.09.2016 im Sitzungssaal
1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Einrichtung eines Zeitvertrages für die Koordination der
Schulsozialarbeit
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und beantwortet offen
stehende Fragen.
Die Themen Befristung, Sinn und Zweck der Koordination werden
ausführlich diskutiert.
Es wird noch einmal seitens der Verwaltung verdeutlicht, dass
der Kreistag der Verwaltung den Auftrag erteilt hat, ein Angebot
"aus einem Guss" zu schaffen, das abgestimmt mit definierten
Zielen der Schullandschaft angepasst werden soll.
Die Aufgabenstellungen der Koordination werden komplexer:
Schule / Übergang Schule/Beruf
Entwicklung KAoA / Ausbildungsvorbereitung
Personalführung / Rollenklärung
Abstimmungen vor Ort
Hierzu wird die befristete Einrichtung einer 0,5 VK-Stelle zur
Unterstützung der Teamkoordinatorin als notwendig gesehen.
In der ersten Hälfte des kommenden Jahres wird über die
grundsätzliche Weiterführung der Schulsozialarbeit entschieden.
Die Verwaltung hofft, bis zu diesem Zeitpunkt seitens Bund und
Land belastbare Ergebnisse verwerten zu können.
Schulsozialarbeit hat weiterhin eine schulische Zuordnung und
sollte somit aus Landesmitteln finanziert werden.
Ansonsten müssten Mittel aus der Kreisumlage zur Finanzierung
zur Verfügung gestellt werden.
Das Mitglied Busch kritisiert, dass die AG § 78 - Offene
Jugendarbeit im Vorfeld zur Sicherung ihrer Aufgabenstellung zu
beteiligen gewesen wäre.
Das Mitglied Schneider unterstützt die Ausführungen der Vorlage.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses die Einrichtung einer 0,5 VK-Stelle für
die Koordination der Schulsozialarbeit in der Abteilung 51
befristet bis zum 31.07.2018 zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 1 Enthaltung
V 255/2016