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Beschlußtext (Beanstandung eines Ratsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 GO NRW hier: TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung des Rates am 10.12.2015 - Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 auf Bildung von zwei Abrechnungsabschnitten in der Siedlung „Berkenbruch/Kinnheide“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,2 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Beschlußtext (Beanstandung eines Ratsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 GO NRW
hier: TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung des Rates am 10.12.2015 - Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 auf Bildung von zwei Abrechnungsabschnitten in der Siedlung „Berkenbruch/Kinnheide“) Beschlußtext (Beanstandung eines Ratsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 GO NRW
hier: TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung des Rates am 10.12.2015 - Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 auf Bildung von zwei Abrechnungsabschnitten in der Siedlung „Berkenbruch/Kinnheide“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 28.01.2016: 11. Beanstandung eines Ratsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 GO NRW hier: TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung des Rates am 10.12.2015 - Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 auf Bildung von zwei Abrechnungsabschnitten in der Siedlung „Berkenbruch/Kinnheide“ BM Herr Schemmel verweist hier zunächst auf die im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr sowie im Rat der Gemeinde Leopoldshöhe geführten Diskussionen. Letztendlich habe er den Beschluss des Rates zu TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung am 10.12.2015 beanstandet, da die beabsichtigte Abschnittsbildung willkürlich und damit rechtswidrig wäre. In seinem Beanstandungsschreiben an den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe habe er den Rat, so BM Herr Schemmel weiter, darum gebeten, die Sach- und Rechtslage noch einmal eingehend zu überdenken und den Beschluss zu TOP 13.2 aufzuheben. Abschließend bittet er um die Stellungnahmen der Fraktionen. Im Folgenden verließt RM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion eine Stellungnahme zur Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015. Generell stellt er fest, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt werden könne. So sei die Abschnittsbildung eine originäre Ermessensentscheidung des Gemeinderates. Ein Ermessensnichtgebrauch sei nicht ersichtlich. Darüber hinaus sei es rechtmäßig, wenn der Rat gem. § 8 Abs. 5 KAG NRW unterschiedliche Abrechnungsabschnitte bilde. Eine Willkür sei hierbei nicht zu erkennen. Nach weiteren ausführlichen Erläuterungen erklärt RM Herr Puchert-Blöbaum, dass der Rat sein ihm zustehendes Ermessen ausgeübt habe. Gravierende Ermessensfehler, die die Entscheidung des Rates willkürlich erscheinen ließen, seien nicht erkennbar. Deshalb könne dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Beanstandung nicht gefolgt werden. In der sich nun anschließenden Diskussion macht RM Herr Meckelmann deutlich, dass sich die CDUFraktion ebenfalls intensiv mit der Angelegenheit auseinandergesetzt habe und sich entschieden habe, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen. Im Folgenden teilt RM Herr Hachmeister für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass er die Meinung vertrete, dass der Rat seinen Ermessenspielraum ausgefüllt habe und man sich somit der Auffassung der SPD-Fraktion anschließe. Im Übrigen wäre es wünschenswert, eine unabhängige Meinung zu dieser Thematik einzuholen. Beschluss: BM Herr Schemmel trägt sodann folgende Beschlüsse zur Abstimmung vor: 1. Der Rat hebt seinen Beschluss zu TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung des Rates am 10.12.2015 auf. Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut: „Entsprechend dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 beschließt der Rat im Zusammenhang mit der Kanal- und Straßensanierung im Bereich Berkenbruch die Straßen Kinnheide und Berkenbruch in zwei getrennte Abrechnungsabschnitte aufzuteilen, die voneinander getrennt abgerechnet werden.“ 2. Der Rat beschließt den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch/Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung (Teilfläche der Straße Berkenbruch –Flurstück 389, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- von Norden ab Einmündung in westlicher Richtung bis zum Ende der Sackgasse und in südlicher Richtung Teilfläche der Straße Kinnheide –Flurstück 424, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- bis zum Ende der Grenze der Außenbereichssatzung). Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 19 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -