Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,2 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 28.01.2016:
11. Beanstandung eines Ratsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 GO NRW
hier: TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung des Rates am 10.12.2015 - Antrag der Fraktionen
der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015 auf Bildung von zwei
Abrechnungsabschnitten in der Siedlung „Berkenbruch/Kinnheide“
BM Herr Schemmel verweist hier zunächst auf die im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr sowie
im Rat der Gemeinde Leopoldshöhe geführten Diskussionen. Letztendlich habe er den Beschluss des
Rates zu TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung am 10.12.2015 beanstandet, da die beabsichtigte
Abschnittsbildung willkürlich und damit rechtswidrig wäre. In seinem Beanstandungsschreiben an den
Rat der Gemeinde Leopoldshöhe habe er den Rat, so BM Herr Schemmel weiter, darum gebeten, die
Sach- und Rechtslage noch einmal eingehend zu überdenken und den Beschluss zu TOP 13.2
aufzuheben. Abschließend bittet er um die Stellungnahmen der Fraktionen.
Im Folgenden verließt RM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion eine Stellungnahme zur
Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015. Generell stellt er fest, dass dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt werden könne. So sei die Abschnittsbildung eine
originäre Ermessensentscheidung des Gemeinderates. Ein Ermessensnichtgebrauch sei nicht
ersichtlich. Darüber hinaus sei es rechtmäßig, wenn der Rat gem. § 8 Abs. 5 KAG NRW
unterschiedliche Abrechnungsabschnitte bilde. Eine Willkür sei hierbei nicht zu erkennen. Nach
weiteren ausführlichen Erläuterungen erklärt RM Herr Puchert-Blöbaum, dass der Rat sein ihm
zustehendes Ermessen ausgeübt habe. Gravierende Ermessensfehler, die die Entscheidung des Rates
willkürlich erscheinen ließen, seien nicht erkennbar. Deshalb könne dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung zur Beanstandung nicht gefolgt werden.
In der sich nun anschließenden Diskussion macht RM Herr Meckelmann deutlich, dass sich die CDUFraktion ebenfalls intensiv mit der Angelegenheit auseinandergesetzt habe und sich entschieden habe,
dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.
Im Folgenden teilt RM Herr Hachmeister für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass er die
Meinung vertrete, dass der Rat seinen Ermessenspielraum ausgefüllt habe und man sich somit der
Auffassung der SPD-Fraktion anschließe. Im Übrigen wäre es wünschenswert, eine unabhängige
Meinung zu dieser Thematik einzuholen.
Beschluss:
BM Herr Schemmel trägt sodann folgende Beschlüsse zur Abstimmung vor:
1. Der Rat hebt seinen Beschluss zu TOP 13.2 der öffentlichen Sitzung des Rates am 10.12.2015 auf.
Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:
„Entsprechend dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2015
beschließt der Rat im Zusammenhang mit der Kanal- und Straßensanierung im Bereich
Berkenbruch die Straßen Kinnheide und Berkenbruch in zwei getrennte Abrechnungsabschnitte
aufzuteilen, die voneinander getrennt abgerechnet werden.“
2. Der Rat beschließt den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch/Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der
Außenbereichssatzung (Teilfläche der Straße Berkenbruch –Flurstück 389, Flur 5, Gemarkung
Bechterdissen- von Norden ab Einmündung in westlicher Richtung bis zum Ende der Sackgasse
und in südlicher Richtung Teilfläche der Straße Kinnheide –Flurstück 424, Flur 5, Gemarkung
Bechterdissen- bis zum Ende der Grenze der Außenbereichssatzung).
Beratungsergebnis:
- 12 Ja-Stimme(n), 19 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -