Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
26.08.16, 13:01
Aktualisiert
26.08.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 26.08.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates
vom Donnerstag, den 30.06.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 113/2016
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
BauGB (Beschlussvorlage 19/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 113/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz –
2. Bauabschnitt" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2
und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722), in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit geltenden
Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung
(einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§
10 Abs. 4 BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen