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Beschlusstext (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
12.06.2017
Erstellt
11.07.17, 13:02
Aktualisiert
11.07.17, 13:02
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 12.06.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH Herr Cremer, SPD-Fraktion, äußert sich sehr positiv über die unter TOP 5 erläuterten umfangreichen Aktivitäten und Angebote der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT). Er bestärkt die NeT in ihrem Tun und merkt an, dass gute Qualität auch Geld kostet. Auf Nachfrage von Frau Kalnins, Bündnis 90/Die Grünen, erläutert Frau Poth, dass bisher bereits sechs Kommunen einen positiven Beschluss bezüglich der künftigen Finanzierung der NeT gefasst haben. Bei den übrigen Kommunen steht die politische Beschlussfassung aufgrund der erst später terminierten Gremiensitzungen noch aus. Frau Poth führt aus, dass die in der Vorlage 334/2017 angekündigte Synopse mit allen geplanten Änderungen des Gesellschaftsvertrages bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 vorgelegt wird. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung Der Kreistag beschließt 1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €. 2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH beabsichtigt. 3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt. 4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer V 334/2017 Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet. Abstimmungsergebnis: einstimmig