Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
370 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 12:03
Aktualisiert
30.06.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
9 / XVI / 2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:35 Uhr
Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Weber, Günter, Euskirchen
SPD
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden vertritt Herrn Thilo Waasem
Ramers, Markus, Blankenheim
Schulte, Andreas, Weilerswist
FDP
Reiff, Hans, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
UWV
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
BüFo
Dürer, Joachim, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Andres, Stabsstelle 12
-2Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Linden, AbtL 50
Herr Blindert, GBL V
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
SPD
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreisausschusses mit Einladung vom 07.06.2016 form- und
fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit
beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet den Kreisausschuss die Tagesordnung um
den TOP 25, Anfrage der BüFo-Fraktion zur Nutzung von
Flüchtlingsunterkünften (F27/2016) zu erweitern. Der
Kreisausschuss erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden
und stellt die Tagesordnung in der nunmehr vorliegenden
Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Einstimmig
Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom
25.06.2014
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die der Vorlage beigefügte geänderte
Fassung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen.
(redaktioneller Hinweis: zur Leseerleichterung werden die
Änderungen nachfolgend im Begründungsteil verdeutlicht)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 226/2016
-3-
TOP 4
Änderung (Aktualisierung) der Richtlinien über die
Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Kosten der
Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des Kreises
Euskirchen
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die Formulierungen in
den Punkten 2.3.1 und 3.4 des Erlasses für widersprüchlich und
bittet um Aufklärung.
Der Vorsitzende entgegnet, dass man dies im jeweiligen
Einzelfall bewerten müsse und sicherlich zu einer
einvernehmlichen Lösung kommen werde.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hätte es sinnvoll
gefunden, wenn die Änderungen wie im vorherigen
Tagesordnungspunkt deutlicher zum Ausdruck gekommen wären
und bittet daher dies künftig in einer Art Synopse
zusammenzustellen. Unabhängig davon habe man bei der letzten
Beschlussfassung gegen eine zusätzliche Fraktionsgröße im
Bereich der Personalkostenerstattung gestimmt. Da diese auch
weiterhin enthalten sei, werde man auch heute dagegen
stimmen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 KrO gewährt der Kreistag Euskirchen
den Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Einzelmitgliedern
aus Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen zu den sächlichen
und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung:
1. Sachleistungen (geldwerte Leistungen) für Fraktionen
Geschäftsraum nach Größe der Geschäftsstelle
bzw. Fraktion
Unterhaltung des Raumes (Heizung, Strom,
Reinigung)
Anschaffung, Wartung und Unterhaltung der
Büroausstattung (Mobiliar und technische
Grundausstattung wie Telefon, Fax, PC, Internet
u.ä.)
Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial, sofern
nicht fraktionsspezifisch
2. Kostenerstattung für fraktionseigenes Personal
Im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen werden den Fraktionen,
abhängig von ihrer Größe, folgende Personalkosten erstattet:
V 228/2016
-4bei 2 bis 4 Kreistagsmitgliedern:
25 % EG 9 TVöD
bei 5 bis 9 Kreistagsmitgliedern:
50 % EG 9 TVöD
bei 10 bis 17 Kreistagsmitgliedern:
100% EG 9 TVöD
bei 18 bis 24 Kreistagsmitgliedern:
100% EG 9 TVöD
sowie 50% EG 6 TVöD
ab 25 Kreistagsmitgliedern:
100% EG 9 TVöD
sowie 75% EG 6 TVöD
3. Geldzuwendungen für den sonstigen Fraktionsbedarf
Für den sonstigen Bedarf werden den Fraktionen ab 2016
jährlich 825,73 € pro Mitglied (Fortschreibung des 2011
festgesetzten Betrages von 770,40 €) zur Verfügung gestellt.
Fraktionslose Einzelmitglieder des Kreistages erhalten ab
2016 eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.122,26 €
(Fortschreibung des 2011 festgesetzten Betrages von
1.980,00 €)
Diese beiden Jahresbeträge werden wie bislang zum 01.01.
eines Jahres entsprechend der Steigerung des
„Verbraucherpreisindex insgesamt“ (alle 12 Abteilungen) des
Statistischen Bundesamtes Deutschland angepasst.
4. Gemäß § 40 Abs. 3 KrO NRW haben die Fraktionen über die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel einen Nachweis
in einfacher Form zu führen, der dem Landrat/der Landrätin
zuzuleiten ist.
5. Die Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu
den Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des
Kreises Euskirchen vom 06.06.1990 in der Fassung des 5.
Änderungs-beschlusses vom 12.04.2011 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)
Berufung von Mitgliedern der Kommunalen
Gesundheitskonferenz
hier: Ersatzwahl
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
V 205/2016
09.06.2016
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte
Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK):
Z1
-5für die Stationären Einrichtungen der Krankenversorgung:
Manfred Herrmann, Kreiskrankenhaus Mechernich, St.-ElisabethStraße 2-6, 53894 Mechernich,
-als ordentliches Mitgliedund
Hermann Gemke, Kreiskrankenhaus Mechernich, St.-ElisabethStraße 2-6, 53894 Mechernich,
-als Stellvertretersowie
für die Gesetzliche Pflegeversicherung:
Hans Veiter, Knappschaft, Hohe Straße 160-168, 50667 Köln
-als StellvertreterAbstimmungsergebnis:
TOP 6
Einstimmig
Jahresabschluss 2013 des Kreises Euskirchen
D 22/2016
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2013 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis
und
verweist
ihn
zur
Prüfung
an
den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Jahresabschluss 2015: Ermächtigungsübertragung Nachtrag -
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt die Info 164/2016 zur Kenntnis.
Info
164/2016
-6TOP 8
Umsetzung des Transparenzgesetzes im Beteiligungsbericht A 114/2016
des Kreises
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass es zum
Teil schwierig sei, gewisse Informationen aus dem
Beteiligungsbericht abzulesen. Die im Antrag aufgeführten
Punkte sollten daher dort an entsprechender Stelle ausgewiesen
werden, damit es für die Nutzer und Bürger/innen auch
transparent sei.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt vor, dass die
Verwaltung prüfen möge, bei welchen Beteiligungen diese
Angaben nicht im Jahresbericht stehen und dass die Mitglieder in
den dortigen Gremien auf eine entsprechende Aufnahme
hinwirken. Dabei sei zu beachten, dass möglicherweise auch
arbeitsvertragliche Vereinbarungen dem entgegenstehen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist grundsätzlich mit
dieser Vorgehensweise einverstanden, jedoch sollten dann die
Angaben nicht nur im jeweiligen Geschäftsbericht, sondern eben
auch im Beteiligungsbericht enthalten sein.
Aufgrund von Nachfragen stellt der Vorsitzende fest, dass dieser
Prüfauftrag aufgenommen werde, jedoch nicht bis zum Kreistag
erledigt werden könne. Da sich zudem keine Eilbedürftigkeit
ergebe, werde man bis zum nächsten Kreisausschuss die
notwendigen Informationen erarbeiten und entsprechend
vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
Einstimmig
Berufliche Bildung und Wissenstransfer in Einrichtungen
des Kreises Euskirchen
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
A 103/2016
Kreisausschuss
Kreistag
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
Z2
Z3
Z4
06.04.2016
20.04.2016
19.05.2016
06.06.2016
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) führt zunächst aus,
dass man mit Einrichtung der Arbeitsgruppe auch den Auftrag an
die Verwaltung geben solle, diese Arbeitsgruppe noch vor den
Sommerferien zu konstituieren, damit der Arbeitsauftrag zeitnah
und klar definiert werde, so dass die Arbeiten verwaltungsseitig
bereits in den Ferien beginnen können. Zudem benenne er für
seine Fraktion als ordentliches Mitglied Frau Ute Stolz und als
Stellvertreter Herrn Hans-Erhard Schneider
Für die SPD-Fraktion benennt Herr Schulte als ordentliches
Mitglied Herrn Heinz Hettmer und als Stellvertreter die
Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
-7Für die FDP-Fraktion benennt Herr Reiff als ordentliches Mitglied
Herrn Dirk van Meenen und als Stellvertreter seine Person.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN benennt Herr Grutke
als ordentliches Mitglied Herrn Wilfried Gierden und als
Stellvertreterin Frau Angela Kalnins sowie als weitere Vertretung
dann die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
Für die UWV-Fraktion benennt Herr Troschke als ordentliches
Mitglied seine Person und als Stellvertreter die
Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
Für die Fraktion DIE LINKE benennt Herr Bell als ordentliches
Mitglied Herrn Franz Josef Mörsch jun. und als Stellvertreter die
Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
Für die BüFo-Fraktion benennt Herr Dürer als ordentliches
Mitglied Herrn Klaus Dannenfeld und als Stellvertreter seine
Person. Gleichzeitig äußert er die Bitte, dass die Sitzungen nicht
schon am frühen Nachmittag beginnen.
Der Vorsitzende lässt über die Bildung und Besetzung der
Arbeitsgruppe sowie der Konstituierung vor den Sommerferien
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
Einstimmig
Metropolregion Rheinland: Sachstand zur Vorbereitung einer Info
Organisationsstruktur (Gründung eines e.V.)
157/2016
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
06.06.2016
Z1
08.06.2016
Z2
Der Vorsitzende verweist bezüglich der noch offenen Fragen auf
die an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitete Mail der
Bezirksregierung Köln. Daraus ergebe sich, dass wohl niemand
einen aktuellen Stand kenne.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) findet es eigenartig,
dass anscheinend niemand etwas zu den Gesprächen sagen
könne und er wüßte wirklich gerne wer hieran teilgenommen
habe und welche Ergebnisse es gegeben habe. Vielleicht könne
dies aber am Freitag bei der Verbandsversammlung des
Zweckverbands Aachen von der Regierungspräsidentin
aufgeklärt werden.
Der Kreisausschuss nimmt die Info 157/2016 zunächst zur
Kenntnis.
-8TOP 11
Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines
Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG
V 210/2016
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
Der Kreisausschuss
Beschlussfassung.
1.
empfiehlt
dem
06.06.2016
Kreistag
folgende
Der Kreistag stimmt
a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
(ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“
[Arbeitstitel]
als
Kommanditistin
mit
einer
Kommanditeinlage von bis zu 1.500.000 € zu. In einer
ersten Beteiligungsstufe wird sich die Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll
GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer
Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das
Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“
soll vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden.
Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei
ihre Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € erhöhen.
Die prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der
Kapitalerhöhung durch den Beitritt der weiteren
Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co.
KG“ reduzieren.
b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
(ENE) an der persönlich haftenden Gesellschafterin der
„Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark
Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem
Stammkapital von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zu.
2.
Der Kreistag nimmt die
Gesellschaftsverträge der
vorliegenden
Entwürfe
der
Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG (Anlage 1 der
Vorlage) und der
Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH (Anlage 2 der
Vorlage)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den
jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
(ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu
entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung zu
einer anderen Namensgebung wird ebenfalls erteilt.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
3.
Der Kreistag nimmt den als Anlage 3 der Vorlage
beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4 des
Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co.
-9KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die
Vertreter des Kreises in den Gesellschafterversammlungen
der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Energie Rur
Erft
GmbH
&
Co.
KG
zu
entsprechenden
Beschlussfassungen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12
Einstimmig,
bei einer Enthaltung (BüFo-Fraktion)
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die
Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
V 222/2016
07.06.2016
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen
Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und
stimmt grundsätzlich einer Übernahme der
Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis
Euskirchen
- vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten
Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und
Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten
Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt
werden, und
- vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht –
zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und
Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der
Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule
einzutreten und gleichzeitig mit der oberen
Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der
Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten
Sitzungsrunde 2017 abzuklären.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig
Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016
V 225/2016
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
07.06.2016
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) bittet darum die
einvernehmliche Kritik aus dem Fachausschuss aufzugreifen und
über den Spitzenverband LKT NRW der Landesregierung
- 10 vorzutragen. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Weitergabe
auf der politischen Schiene.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als
Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem.
§ 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung
und Inklusion übertragen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 220/2016
Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum
20172019
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.06.2016
Z1
Kreisausschussmitglied Stolz (CDU) nimmt wegen Befangenheit
an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als
Anlage beigefügten Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2017 für die Dauer
von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der
Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um
die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD
Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der
vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15
Einstimmig
Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den
V 224/2016
Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und
Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer
Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung
vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem
Diakonischen Werk Euskirchen
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.06.2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,
1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer
Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich
Z1
- 11 "Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit
Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk
Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle
Änderungen in der Vergütungsvereinbarung
vorzunehmen.
2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den
Stellenplan 2017 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 221/2016
Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit
hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.06.2016
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Bezuschussung im Sinne der
Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V 83/2010 und V 22/2013
für den Zeitraum 2017 bis 2019 fortzusetzen und die als Anlage
beigefügten Vereinbarungen für die Dauer von drei Jahren
abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden
die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der
letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre
(2014 – 2016) beträgt 2,3 %.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Einstimmig
Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen – Ü3V 223/2016
Ausbau
hier: Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises
um 10 % der vom Land anerkannten und geförderten
Ausgaben
Jugendhilfeausschuss
02.06.2016
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, Investitionen und Ausstattungen in
Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder ab
3 Jahren bis zum Schuleintritt nach Abzug der Landesförderung
gemäß Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport (MFKJKS) vom 9. März 2016 mit 10 % der vom
Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
- 12 TOP 18
Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in
diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
A 105/2016
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
Z2
17.05.2016
08.06.2016
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) merkt
an, dass die Durchführung der Naturschutzmaßnahmen, die aus
den Ersatzgeldern resultieren, nicht durch personelle Engpässe
gefährdet werden dürften. Er gehe daher von einer zeitnahen
tatsächlichen Besetzung aus, so dass bis Ende des Jahres auch
entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt dem Antrag und den Ausführungen der
Verwaltung in der Zusatzvorlage Z 1 zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 19
Einstimmig
Vergleichsvertrag VRS
hier: Ermächtigung der Vertreter des Kreises Euskirchen
D 24/2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den
entsprechenden Gremien, der Unterzeichnung des
„Vergleichsvertrages VRS“ zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Änderung der Verbandssatzung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
V 214/2016
08.06.2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt dem Beschluss der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Naturpark Rheinland zur Änderung der
Verbandssatzung vom 08.12.2015 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
- 13 TOP 21
Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis
Euskirchen und dem Kreis Düren
hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung
D 23/2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
08.06.2016
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
die Möglichkeit der Einflussnahme bei einer federführenden
Ausschreibung im Kreis Düren für sehr begrenzt. Zudem sei die
Organisation über Dritte an der Stelle nicht nachvollziehbar, so
dass man sich enthalten werde.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft
der grenzüberschreitenden Linien 208, 218, 231, 233, SB 98 und
298 auf den Kreis Düren zu. Die Details sollen in einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt
werden, zu deren Abschluss die Verwaltung ermächtigt wird.
Dabei sind die in der Begründung genannten Vorgaben zu
beachten. Die abzuschließende Finanzierungsvereinbarung
bedarf eines gesonderten Kreistagsbeschlusses.
Es wird eine linienscharfe Wirtschaftlichkeitsberechnung
aufgestellt, um so die Rentabilität der einzelnen Linien feststellen
zu können. Zudem wird die Bereitschaft zum Ausgleich des
angebotenen mittleren Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km
begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Einstimmig,
bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/
DIE GRÜNEN
Pilotprojekt Wanderbus Eifelsteig
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
V 212/2016
08.06.2016
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) greift die Änderung
der Beschlussempfehlung aus dem Fachausschuss auf und
formuliert einen entsprechenden Beschlussvorschlag.
Diesen stellt der Vorsitzende wie folgt zur Abstimmung:
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung des
Pilotprojektes „Wanderbus“ gemäß der Vorlage zu beauftragen.
Die Ergebnisse sind vor der Umsetzung erneut in dem
zuständigen Fachausschuss vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
- 14 TOP 23
Kreisweite Umsetzung der AST/TaxiBus-Integration
V 213/2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
08.06.2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich des positiven Ergebnisses
der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes, die sukzessive
Umsetzung der „AST/TaxiBusPlus-Integration“ gemäß der
Vorlage und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen
Abstimmungen mit den Kommunen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 24
Einstimmig
Erlass der Siebten Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis
Euskirchen vom 21.12.2005
V 215/2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
08.06.2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 25
Einstimmig
Anfrage zur Nutzung von Flüchtlingsunterkünften
AV Poth teilt mit, dass bei den Landesunterkünften im Kreis
Euskirchen keine Erkenntnisse über eine mittelbare oder
unmittelbare Betroffenheit von Mandatsträgern vorlägen.
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) entgegnet, dass sich die
Anfrage sowohl auf die Landeseinrichtungen als auch auf die
Unterkünfte bei den einzelnen Kommunen beziehe.
AV Poth erläutert, dass man bezüglich der Unterkünfte in den
Kommunen keine Aussagen treffen könne, hier seien die
jeweiligen Kommunen der richtige Adressat.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hält diese Anfrage, die
aufgrund eines Radioberichtes aus Mecklenburg-Vorpommern
einen Generalverdacht für das gesamte Bundesgebiet
konstruiert, für völlig unangebracht.
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erwidert, dass es nicht um
einen Generalverdacht gehe, sondern lediglich um eine
vorbeugende Anfrage.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Anfrage beantwortet wurde.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
F 27/2016
- 15 -
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
gez. Rosenke
gez. Poth
(Rosenke)
Landrat
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 23.06.2016
gez. Klein
(Klein)
Protokollierender Beamter