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Öffentliche Niederschrift (Kreisausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
370 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 12:03
Aktualisiert
30.06.16, 12:03

Inhalt der Datei

9 / XVI / 2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:35 Uhr Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Esser, Johannes, Nettersheim Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Weber, Günter, Euskirchen SPD Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden vertritt Herrn Thilo Waasem Ramers, Markus, Blankenheim Schulte, Andreas, Weilerswist FDP Reiff, Hans, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich UWV Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel BüFo Dürer, Joachim, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Andres, Stabsstelle 12 -2Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Herr Linden, AbtL 50 Herr Blindert, GBL V Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: SPD Waasem, Thilo, Bad Münstereifel Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 07.06.2016 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreisausschuss die Tagesordnung um den TOP 25, Anfrage der BüFo-Fraktion zur Nutzung von Flüchtlingsunterkünften (F27/2016) zu erweitern. Der Kreisausschuss erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der nunmehr vorliegenden Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Einstimmig Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 25.06.2014 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die der Vorlage beigefügte geänderte Fassung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen. (redaktioneller Hinweis: zur Leseerleichterung werden die Änderungen nachfolgend im Begründungsteil verdeutlicht) Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 226/2016 -3- TOP 4 Änderung (Aktualisierung) der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des Kreises Euskirchen UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die Formulierungen in den Punkten 2.3.1 und 3.4 des Erlasses für widersprüchlich und bittet um Aufklärung. Der Vorsitzende entgegnet, dass man dies im jeweiligen Einzelfall bewerten müsse und sicherlich zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hätte es sinnvoll gefunden, wenn die Änderungen wie im vorherigen Tagesordnungspunkt deutlicher zum Ausdruck gekommen wären und bittet daher dies künftig in einer Art Synopse zusammenzustellen. Unabhängig davon habe man bei der letzten Beschlussfassung gegen eine zusätzliche Fraktionsgröße im Bereich der Personalkostenerstattung gestimmt. Da diese auch weiterhin enthalten sei, werde man auch heute dagegen stimmen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 KrO gewährt der Kreistag Euskirchen den Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Einzelmitgliedern aus Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung: 1. Sachleistungen (geldwerte Leistungen) für Fraktionen     Geschäftsraum nach Größe der Geschäftsstelle bzw. Fraktion Unterhaltung des Raumes (Heizung, Strom, Reinigung) Anschaffung, Wartung und Unterhaltung der Büroausstattung (Mobiliar und technische Grundausstattung wie Telefon, Fax, PC, Internet u.ä.) Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial, sofern nicht fraktionsspezifisch 2. Kostenerstattung für fraktionseigenes Personal Im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen werden den Fraktionen, abhängig von ihrer Größe, folgende Personalkosten erstattet: V 228/2016 -4bei 2 bis 4 Kreistagsmitgliedern: 25 % EG 9 TVöD bei 5 bis 9 Kreistagsmitgliedern: 50 % EG 9 TVöD bei 10 bis 17 Kreistagsmitgliedern: 100% EG 9 TVöD bei 18 bis 24 Kreistagsmitgliedern: 100% EG 9 TVöD sowie 50% EG 6 TVöD ab 25 Kreistagsmitgliedern: 100% EG 9 TVöD sowie 75% EG 6 TVöD 3. Geldzuwendungen für den sonstigen Fraktionsbedarf Für den sonstigen Bedarf werden den Fraktionen ab 2016 jährlich 825,73 € pro Mitglied (Fortschreibung des 2011 festgesetzten Betrages von 770,40 €) zur Verfügung gestellt. Fraktionslose Einzelmitglieder des Kreistages erhalten ab 2016 eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.122,26 € (Fortschreibung des 2011 festgesetzten Betrages von 1.980,00 €) Diese beiden Jahresbeträge werden wie bislang zum 01.01. eines Jahres entsprechend der Steigerung des „Verbraucherpreisindex insgesamt“ (alle 12 Abteilungen) des Statistischen Bundesamtes Deutschland angepasst. 4. Gemäß § 40 Abs. 3 KrO NRW haben die Fraktionen über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel einen Nachweis in einfacher Form zu führen, der dem Landrat/der Landrätin zuzuleiten ist. 5. Die Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des Kreises Euskirchen vom 06.06.1990 in der Fassung des 5. Änderungs-beschlusses vom 12.04.2011 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE) Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz hier: Ersatzwahl Ausschuss für Soziales und Gesundheit V 205/2016 09.06.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK): Z1 -5für die Stationären Einrichtungen der Krankenversorgung: Manfred Herrmann, Kreiskrankenhaus Mechernich, St.-ElisabethStraße 2-6, 53894 Mechernich, -als ordentliches Mitgliedund Hermann Gemke, Kreiskrankenhaus Mechernich, St.-ElisabethStraße 2-6, 53894 Mechernich, -als Stellvertretersowie für die Gesetzliche Pflegeversicherung: Hans Veiter, Knappschaft, Hohe Straße 160-168, 50667 Köln -als StellvertreterAbstimmungsergebnis: TOP 6 Einstimmig Jahresabschluss 2013 des Kreises Euskirchen D 22/2016 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2013 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 7 Einstimmig Jahresabschluss 2015: Ermächtigungsübertragung Nachtrag - Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt die Info 164/2016 zur Kenntnis. Info 164/2016 -6TOP 8 Umsetzung des Transparenzgesetzes im Beteiligungsbericht A 114/2016 des Kreises hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass es zum Teil schwierig sei, gewisse Informationen aus dem Beteiligungsbericht abzulesen. Die im Antrag aufgeführten Punkte sollten daher dort an entsprechender Stelle ausgewiesen werden, damit es für die Nutzer und Bürger/innen auch transparent sei. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt vor, dass die Verwaltung prüfen möge, bei welchen Beteiligungen diese Angaben nicht im Jahresbericht stehen und dass die Mitglieder in den dortigen Gremien auf eine entsprechende Aufnahme hinwirken. Dabei sei zu beachten, dass möglicherweise auch arbeitsvertragliche Vereinbarungen dem entgegenstehen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist grundsätzlich mit dieser Vorgehensweise einverstanden, jedoch sollten dann die Angaben nicht nur im jeweiligen Geschäftsbericht, sondern eben auch im Beteiligungsbericht enthalten sein. Aufgrund von Nachfragen stellt der Vorsitzende fest, dass dieser Prüfauftrag aufgenommen werde, jedoch nicht bis zum Kreistag erledigt werden könne. Da sich zudem keine Eilbedürftigkeit ergebe, werde man bis zum nächsten Kreisausschuss die notwendigen Informationen erarbeiten und entsprechend vorlegen. Abstimmungsergebnis: TOP 9 Einstimmig Berufliche Bildung und Wissenstransfer in Einrichtungen des Kreises Euskirchen hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD A 103/2016 Kreisausschuss Kreistag Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 Z2 Z3 Z4 06.04.2016 20.04.2016 19.05.2016 06.06.2016 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) führt zunächst aus, dass man mit Einrichtung der Arbeitsgruppe auch den Auftrag an die Verwaltung geben solle, diese Arbeitsgruppe noch vor den Sommerferien zu konstituieren, damit der Arbeitsauftrag zeitnah und klar definiert werde, so dass die Arbeiten verwaltungsseitig bereits in den Ferien beginnen können. Zudem benenne er für seine Fraktion als ordentliches Mitglied Frau Ute Stolz und als Stellvertreter Herrn Hans-Erhard Schneider Für die SPD-Fraktion benennt Herr Schulte als ordentliches Mitglied Herrn Heinz Hettmer und als Stellvertreter die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. -7Für die FDP-Fraktion benennt Herr Reiff als ordentliches Mitglied Herrn Dirk van Meenen und als Stellvertreter seine Person. Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN benennt Herr Grutke als ordentliches Mitglied Herrn Wilfried Gierden und als Stellvertreterin Frau Angela Kalnins sowie als weitere Vertretung dann die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die UWV-Fraktion benennt Herr Troschke als ordentliches Mitglied seine Person und als Stellvertreter die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die Fraktion DIE LINKE benennt Herr Bell als ordentliches Mitglied Herrn Franz Josef Mörsch jun. und als Stellvertreter die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. Für die BüFo-Fraktion benennt Herr Dürer als ordentliches Mitglied Herrn Klaus Dannenfeld und als Stellvertreter seine Person. Gleichzeitig äußert er die Bitte, dass die Sitzungen nicht schon am frühen Nachmittag beginnen. Der Vorsitzende lässt über die Bildung und Besetzung der Arbeitsgruppe sowie der Konstituierung vor den Sommerferien abstimmen. Abstimmungsergebnis: TOP 10 Einstimmig Metropolregion Rheinland: Sachstand zur Vorbereitung einer Info Organisationsstruktur (Gründung eines e.V.) 157/2016 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 06.06.2016 Z1 08.06.2016 Z2 Der Vorsitzende verweist bezüglich der noch offenen Fragen auf die an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitete Mail der Bezirksregierung Köln. Daraus ergebe sich, dass wohl niemand einen aktuellen Stand kenne. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) findet es eigenartig, dass anscheinend niemand etwas zu den Gesprächen sagen könne und er wüßte wirklich gerne wer hieran teilgenommen habe und welche Ergebnisse es gegeben habe. Vielleicht könne dies aber am Freitag bei der Verbandsversammlung des Zweckverbands Aachen von der Regierungspräsidentin aufgeklärt werden. Der Kreisausschuss nimmt die Info 157/2016 zunächst zur Kenntnis. -8TOP 11 Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG V 210/2016 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 Der Kreisausschuss Beschlussfassung. 1. empfiehlt dem 06.06.2016 Kreistag folgende Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel] als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von bis zu 1.500.000 € zu. In einer ersten Beteiligungsstufe wird sich die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei ihre Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € erhöhen. Die prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung durch den Beitritt der weiteren Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ reduzieren. b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der persönlich haftenden Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zu. 2. Der Kreistag nimmt die Gesellschaftsverträge der   vorliegenden Entwürfe der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG (Anlage 1 der Vorlage) und der Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH (Anlage 2 der Vorlage) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung zu einer anderen Namensgebung wird ebenfalls erteilt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 3. Der Kreistag nimmt den als Anlage 3 der Vorlage beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. -9KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gesellschafterversammlungen der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Abstimmungsergebnis: TOP 12 Einstimmig, bei einer Enthaltung (BüFo-Fraktion) Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen Ausschuss für Bildung und Inklusion V 222/2016 07.06.2016 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht – zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2017 abzuklären. Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016 V 225/2016 Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 07.06.2016 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) bittet darum die einvernehmliche Kritik aus dem Fachausschuss aufzugreifen und über den Spitzenverband LKT NRW der Landesregierung - 10 vorzutragen. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Weitergabe auf der politischen Schiene. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. § 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung und Inklusion übertragen. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 220/2016 Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 20172019 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.06.2016 Z1 Kreisausschussmitglied Stolz (CDU) nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als Anlage beigefügten Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2017 für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %. Abstimmungsergebnis: TOP 15 Einstimmig Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den V 224/2016 Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.06.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich Z1 - 11 "Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle Änderungen in der Vergütungsvereinbarung vorzunehmen. 2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den Stellenplan 2017 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: TOP 16 Einstimmig Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 221/2016 Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.06.2016 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Bezuschussung im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V 83/2010 und V 22/2013 für den Zeitraum 2017 bis 2019 fortzusetzen und die als Anlage beigefügten Vereinbarungen für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Einstimmig Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen – Ü3V 223/2016 Ausbau hier: Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises um 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben Jugendhilfeausschuss 02.06.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) vom 9. März 2016 mit 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 - 12 TOP 18 Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU A 105/2016 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 Z2 17.05.2016 08.06.2016 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) merkt an, dass die Durchführung der Naturschutzmaßnahmen, die aus den Ersatzgeldern resultieren, nicht durch personelle Engpässe gefährdet werden dürften. Er gehe daher von einer zeitnahen tatsächlichen Besetzung aus, so dass bis Ende des Jahres auch entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt dem Antrag und den Ausführungen der Verwaltung in der Zusatzvorlage Z 1 zu. Abstimmungsergebnis: TOP 19 Einstimmig Vergleichsvertrag VRS hier: Ermächtigung der Vertreter des Kreises Euskirchen D 24/2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den entsprechenden Gremien, der Unterzeichnung des „Vergleichsvertrages VRS“ zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: TOP 20 Einstimmig Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Änderung der Verbandssatzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr V 214/2016 08.06.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt dem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland zur Änderung der Verbandssatzung vom 08.12.2015 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 - 13 TOP 21 Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung D 23/2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 08.06.2016 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält die Möglichkeit der Einflussnahme bei einer federführenden Ausschreibung im Kreis Düren für sehr begrenzt. Zudem sei die Organisation über Dritte an der Stelle nicht nachvollziehbar, so dass man sich enthalten werde. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft der grenzüberschreitenden Linien 208, 218, 231, 233, SB 98 und 298 auf den Kreis Düren zu. Die Details sollen in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt werden, zu deren Abschluss die Verwaltung ermächtigt wird. Dabei sind die in der Begründung genannten Vorgaben zu beachten. Die abzuschließende Finanzierungsvereinbarung bedarf eines gesonderten Kreistagsbeschlusses. Es wird eine linienscharfe Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt, um so die Rentabilität der einzelnen Linien feststellen zu können. Zudem wird die Bereitschaft zum Ausgleich des angebotenen mittleren Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km begrenzt. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Einstimmig, bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Pilotprojekt Wanderbus Eifelsteig Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr V 212/2016 08.06.2016 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) greift die Änderung der Beschlussempfehlung aus dem Fachausschuss auf und formuliert einen entsprechenden Beschlussvorschlag. Diesen stellt der Vorsitzende wie folgt zur Abstimmung: Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung des Pilotprojektes „Wanderbus“ gemäß der Vorlage zu beauftragen. Die Ergebnisse sind vor der Umsetzung erneut in dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 - 14 TOP 23 Kreisweite Umsetzung der AST/TaxiBus-Integration V 213/2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 08.06.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich des positiven Ergebnisses der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes, die sukzessive Umsetzung der „AST/TaxiBusPlus-Integration“ gemäß der Vorlage und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Abstimmungen mit den Kommunen durchzuführen. Abstimmungsergebnis: TOP 24 Einstimmig Erlass der Siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 V 215/2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 08.06.2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: TOP 25 Einstimmig Anfrage zur Nutzung von Flüchtlingsunterkünften AV Poth teilt mit, dass bei den Landesunterkünften im Kreis Euskirchen keine Erkenntnisse über eine mittelbare oder unmittelbare Betroffenheit von Mandatsträgern vorlägen. Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) entgegnet, dass sich die Anfrage sowohl auf die Landeseinrichtungen als auch auf die Unterkünfte bei den einzelnen Kommunen beziehe. AV Poth erläutert, dass man bezüglich der Unterkünfte in den Kommunen keine Aussagen treffen könne, hier seien die jeweiligen Kommunen der richtige Adressat. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hält diese Anfrage, die aufgrund eines Radioberichtes aus Mecklenburg-Vorpommern einen Generalverdacht für das gesamte Bundesgebiet konstruiert, für völlig unangebracht. Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) erwidert, dass es nicht um einen Generalverdacht gehe, sondern lediglich um eine vorbeugende Anfrage. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Anfrage beantwortet wurde. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. F 27/2016 - 15 - Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende Der Schriftführer gez. Rosenke gez. Poth (Rosenke) Landrat (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 23.06.2016 gez. Klein (Klein) Protokollierender Beamter