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Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 2017-2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: 	Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 	2017-2019)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger V 220/2016 der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 20172019 Kreisausschussmitglied Stolz (CDU) nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als Anlage beigefügten Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2017 für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %. Abstimmungsergebnis: Einstimmig