Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Änderung (Aktualisierung) der Richtlinien über die
Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Kosten der
Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des Kreises
Euskirchen
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die Formulierungen in
den Punkten 2.3.1 und 3.4 des Erlasses für widersprüchlich und
bittet um Aufklärung.
Der Vorsitzende entgegnet, dass man dies im jeweiligen
Einzelfall bewerten müsse und sicherlich zu einer
einvernehmlichen Lösung kommen werde.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hätte es sinnvoll
gefunden, wenn die Änderungen wie im vorherigen
Tagesordnungspunkt deutlicher zum Ausdruck gekommen wären
und bittet daher dies künftig in einer Art Synopse
zusammenzustellen. Unabhängig davon habe man bei der letzten
Beschlussfassung gegen eine zusätzliche Fraktionsgröße im
Bereich der Personalkostenerstattung gestimmt. Da diese auch
weiterhin enthalten sei, werde man auch heute dagegen
stimmen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 KrO gewährt der Kreistag Euskirchen
den Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Einzelmitgliedern
aus Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen zu den sächlichen
und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung:
1. Sachleistungen (geldwerte Leistungen) für Fraktionen
Geschäftsraum nach Größe der Geschäftsstelle
bzw. Fraktion
Unterhaltung des Raumes (Heizung, Strom,
Reinigung)
Anschaffung, Wartung und Unterhaltung der
Büroausstattung (Mobiliar und technische
Grundausstattung wie Telefon, Fax, PC, Internet
u.ä.)
Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial, sofern
nicht fraktionsspezifisch
2. Kostenerstattung für fraktionseigenes Personal
V 228/2016
Im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen werden den Fraktionen,
abhängig von ihrer Größe, folgende Personalkosten erstattet:
bei 2 bis 4 Kreistagsmitgliedern:
25 % EG 9 TVöD
bei 5 bis 9 Kreistagsmitgliedern:
50 % EG 9 TVöD
bei 10 bis 17 Kreistagsmitgliedern:
100% EG 9 TVöD
bei 18 bis 24 Kreistagsmitgliedern:
100% EG 9 TVöD
sowie 50% EG 6 TVöD
ab 25 Kreistagsmitgliedern:
100% EG 9 TVöD
sowie 75% EG 6 TVöD
3. Geldzuwendungen für den sonstigen Fraktionsbedarf
Für den sonstigen Bedarf werden den Fraktionen ab 2016
jährlich 825,73 € pro Mitglied (Fortschreibung des 2011
festgesetzten Betrages von 770,40 €) zur Verfügung gestellt.
Fraktionslose Einzelmitglieder des Kreistages erhalten ab
2016 eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.122,26 €
(Fortschreibung des 2011 festgesetzten Betrages von
1.980,00 €)
Diese beiden Jahresbeträge werden wie bislang zum 01.01.
eines Jahres entsprechend der Steigerung des
„Verbraucherpreisindex insgesamt“ (alle 12 Abteilungen) des
Statistischen Bundesamtes Deutschland angepasst.
4. Gemäß § 40 Abs. 3 KrO NRW haben die Fraktionen über die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel einen Nachweis
in einfacher Form zu führen, der dem Landrat/der Landrätin
zuzuleiten ist.
5. Die Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu
den Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des
Kreises Euskirchen vom 06.06.1990 in der Fassung des 5.
Änderungs-beschlusses vom 12.04.2011 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)