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Beschlusstext (Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Beschlusstext (Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) bittet darum die einvernehmliche Kritik aus dem Fachausschuss aufzugreifen und über den Spitzenverband LKT NRW der Landesregierung vorzutragen. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Weitergabe auf der politischen Schiene. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. § 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung und Inklusion übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 225/2016