Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) bittet darum die
einvernehmliche Kritik aus dem Fachausschuss aufzugreifen und
über den Spitzenverband LKT NRW der Landesregierung
vorzutragen. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Weitergabe
auf der politischen Schiene.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als
Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem.
§ 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung
und Inklusion übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 225/2016