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Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht – zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2017 abzuklären. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 222/2016