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Beschlusstext (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Beschlusstext (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich "Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle Änderungen in der Vergütungsvereinbarung vorzunehmen. 2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den Stellenplan 2017 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 224/2016