Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den
Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und
Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer
Behinderung
- Änderung der damit verbundenen
Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung
zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,
1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer
Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich
"Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit
Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk
Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle
Änderungen in der Vergütungsvereinbarung
vorzunehmen.
2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den
Stellenplan 2017 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 224/2016