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Beschlusstext (Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
30.06.16, 13:05
Aktualisiert
30.06.16, 13:05
Beschlusstext (Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren
hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21 Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält die Möglichkeit der Einflussnahme bei einer federführenden Ausschreibung im Kreis Düren für sehr begrenzt. Zudem sei die Organisation über Dritte an der Stelle nicht nachvollziehbar, so dass man sich enthalten werde. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft der grenzüberschreitenden Linien 208, 218, 231, 233, SB 98 und 298 auf den Kreis Düren zu. Die Details sollen in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt werden, zu deren Abschluss die Verwaltung ermächtigt wird. Dabei sind die in der Begründung genannten Vorgaben zu beachten. Die abzuschließende Finanzierungsvereinbarung bedarf eines gesonderten Kreistagsbeschlusses. Es wird eine linienscharfe Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt, um so die Rentabilität der einzelnen Linien feststellen zu können. Zudem wird die Bereitschaft zum Ausgleich des angebotenen mittleren Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km begrenzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN D 23/2016