Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
25.02.16, 17:06
Aktualisiert
25.02.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 25.02.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 26.01.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 238/2015
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und zur öffentlichen Auslegung
und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage Nr. 238/2015,
„Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“ Liste 2.2 „Auswertung“)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu
bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ mit textlichen
Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 [BGBl. I S. 2414] in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 [GV
NRW S. 666] in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig