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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
25.02.16, 17:06
Aktualisiert
25.02.16, 17:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 25.02.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 26.01.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 238/2015 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage Nr. 238/2015, „Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“ Liste 2.2 „Auswertung“) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 [BGBl. I S. 2414] in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 [GV NRW S. 666] in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig