Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
19 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 17.09.2015
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
20:04 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Burkamp (für
Herrn Rösner), Herr Hanning, Herr Heidemann, Herr Jahn, Herr Schmidt
CDU:
Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Daake, Herr Jorczick (für Frau
Birkmann), Herr Koch (für Herrn Pankoke), Herr Niemann, Herr Siefert
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Hachmeister
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
5
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt
3.
Informationen der Verwaltung
Im Zusammenhang mit der Planung der Stadt Bielefeld, Windenergieanlagen an der Stadtgrenze von
Bielefeld zu Leopoldshöhe zu errichten, hat die Gemeinde Leopoldshöhe im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist im Hochbau- und
Planungsausschuss abgestimmt worden. Da dieser Stellungnahme entsprochen wurde und auf die
Errichtung einer Anlage verzichtet wird, ist eine erneute Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nicht
notwendig.
-2-
4.
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 4. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Da von Seiten der Ausschussmitglieder kein Diskussionsbedarf besteht, lässt AV Herr PuchertBlöbaum über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
2. Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ wird mit
Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich
bekannt zu machen.
- einstimmig 5.
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ im Ortsteil
Greste (nördlich Pansheider Weg)
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“
Die als Anlage 1 beigefügte und in der Sitzung verteilte Tischvorlage beinhaltet den Hinweis auf die
noch fehlenden Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz (Vorschriften für
besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten).
Sodann wird über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
2. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ wird mit Text und
Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06
„Birken Süd“
gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- einstimmig 6.
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben
H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2)
Ziffern 2 und 3 BauGB
Eingangs werden folgende Unterlagen als Tischvorlagen verteilt:
- Zeichnerische Festsetzungen, hier: redaktionelle Änderung der Geschossigkeit in der Anlage 5
(S. 41) der Satzungsunterlagen (Anlage 2)
- Artenschutzrechtliches Gutachten, hier: Zusammenfassung (Anlage 3)
Mit Vorliegen des Artenschutzrechtlichen Gutachtens sind die Unterlagen für das Änderungsverfahren
vollständig, so die Verwaltung. Im Ergebnis ist festzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen Belange
-3-
gem. BNatSchG berührt sind. Die Kurzfassung ist als Tischvorlage verteilt worden. Das komplette
Gutachten steht im Ratsinformationssystem für jedermann zur Verfügung.
Im Anschluss wird wie folgt beschlossen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ist als 5. Änderung gemäß § 1 (3), (6)
BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“)
durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen,
dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann
Äußerungen hierzu möglich sind.
Die Beteiligung der Behörden zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
- einstimmig 7.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und
Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in
den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
hier: - Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Eingangs informiert AV Herr Puchert-Blöbaum über den bisherigen Verfahrensverlauf und den aktuellen
Sachstand. Anschließend gibt die Verwaltung bekannt, dass am 09.09.2015 das Gespräch mit der
Bezirksregierung bezüglich des Flächentausches stattgefunden hat. In der aktuellen
Bevölkerungsvorausberechnung des Landes NRW wird für die Gemeinde Leopoldshöhe ein
Bevölkerungszuwachs von 11,5 % bis zum Jahr 2040 erwartet.
Diese Zahl stehe erst seit kurzem zur Verfügung und ist u.a. ein Grund dafür, warum die
Bezirksregierung nun einem Flächentausch im Verhältnis 1:1 zustimmen würde.
Zusätzlich habe die Bezirksregierung zwischen der geplanten Wohnbebauung und der
Umgehungsstraße eine Fläche für nichtstörendes Gewerbe in Aussicht gestellt.
Dieser Vorschlag, so die Verwaltung, müsse gewissenhaft geprüft und ein sinnvolles Konzept erarbeitet
werden. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt die Verwaltung u.a. den erweiterten
Geltungsbereich vor (Anlage 4).
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die Fläche ebenfalls im Eigentum der Gemeinde stehe. Sie
ergänzt, dass für neue Gewerbeflächen keine Flächen getauscht werden müssen, sodass die
Rücknahme der Flächen im Bereich Brunsheide-Süd (Anlage 5) ausreichen würde. Diese Flächen
befinden sich in einem Immissionsradius einer landwirtschaftlichen Hoffläche und stehen somit nicht für
eine Wohnnutzung zur Verfügung.
Unter diesen Voraussetzung stimmt die CDU-Fraktion der Änderung des FNP und der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu. Die Möglichkeit, neben der Wohnbebauung auch nichtstörendes Gewerbe
festsetzen zu können, wird von der Fraktion als Zugewinn beurteilt.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne ist nach wie vor von der Planung nicht überzeugt.
Sie schlägt vor, dass sich die Verwaltung mit der Hochschule OWL in Detmold in Verbindung setzt und
diese bittet, für die Gemeinde Leopoldshöhe ein Konzept zu erarbeiten, wo u.a. der Schallschutz (in
Bezug auf die Umgehungsstraße), der soziale Wohnungsbau und auch barierefreies Wohnen
Berücksichtigung findet.
AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert daran, dass heute der Aufstellungsbeschluss auf der Tagesordnung
stehe. Erst im 2. Verfahrensschritt gehe es speziell darum, wie die Fläche bebaut werden solle.
Der Aufstellungsbeschluss stehe einer Anfrage bei der Fachhochschule nicht entgegen.
-4-
Im Anschluss beschließt der Ausschuss wie folgt:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes vorzubereiten.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04
„Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der Planzeichnung zu
entnehmen (Anlage 6).
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (22. Änderung).
4. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 8.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“
hier: Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche
Der Antrag auf Zulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche wird von Seiten
des Ausschusses befürwortet. Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ zu zustimmen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist, zukünftig Nebenanlagen in den straßenabgewandten
Grundstücksteilen errichten zu können.
- einstimmig 9.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne bestehen Bedenken, dem Antrag zuzustimmen, da mit dem
Gebäudeanbau die vorhandene Grünfläche verloren gehe. Diese Fläche werde von den
Bewohnerinnen und Bewohnern des Senioren- und Pflegeheimes als Garten und somit als
Aufenthaltsfläche genutzt. Vielleicht könne ein Kompromiss erzielt und die Erweiterung so gestaltet
werden, dass noch eine Gartenfläche für die Bewohnerinnen und Bewohner bestehen bleibt, so die
Fraktion.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Bauvorhaben und somit der Bebauungsplanänderung zu. Sie weist auf
die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben in der Altenpflege hin. Diese seien u.a. der Grund für die
notwendige Erweiterung des Senioren- und Pflegeheimes. Die derzeitigen Doppelzimmer werden zu
Einzelzimmern, und somit wird der neuen Gesetzeslage (80% Einzelzimmer) entsprochen.
Die derzeitigen Belegzahlen werden sich dadurch nicht nenneswert ändern, aber es werde sich positiv
auf die Wohnqualität im Hause auswirken. Die Fraktion gibt weiter zu bedenken, dass nur mit dieser
Erweiterung der Standort im Ginsterweg für die Zukunft gesichert werden könne. Weiter weist die SPDFraktion auf die vorhandene große Terrasse für den Aufenthalt im Freien hin. Den abschließenden
Vorschlag der SPD-Fraktion, der Betreiber könne mit der kath. Kirchengemeinde Kontakt aufnehmen,
um die angrenzende –im Eigentum der Kirche stehende- Grünfläche gemeinsam zu nutzen, wird von
der Mehrheit der Ausschussmitglieder positiv beurteilt.
Die CDU-Fraktion hält die Bebauungsplanänderung und damit die Erweiterung des Senioren- und
Pflegeheimes ebenfalls für sinnvoll und stimmt den Ausführungen der SPD-Fraktion zu. So könne der
Standort gesichert werden und eine Qualitätsverbesserung im häuslichen Bereich für die
Bewohnerinnen und Bewohner erreicht werden.
Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung
des Verfahrens.
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
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10. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens
Da kein Beratungsbedarf besteht, wird wie folgt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abgestimmt.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) zu und beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung des Verfahrens.
- einstimmig -
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin