Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
149 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
22.03.17, 12:02
Aktualisiert
24.03.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 10.03.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
09.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:35 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schulz, Günther, Mechernich (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Braun-Näger, Birgit, Mechernich
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Gerdemann, Rita, Zülpich
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Stolz, Ute, Kall
SPD
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Kunz, Emmanuel, Kall
Lüttgen, Sandra, Kall
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist
Totter, Oliver, Mechernich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fiebrich, Ekkehard, Kall
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Herring, Sascha, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
-2c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Klein, AL 50
Dr. Ziemer, AL 53
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Aigner-Bolten, Anke, Zülpich
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Züll, Bianca, Kall
SPD
Hecker, Andrea, Weilerswist
Heller, Wolfgang, Schleiden
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
FDP
Dr. Wolter, Manfred, Kall
DIE LINKE
Samoly, Swen, Euskirchen
Fraktionslos
Kurzmann, Frank, Mechernich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Auf die Ergänzung der Tagesordnung zu TOP 3 (Z 1 /V311/2017)
wird hingewiesen.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es
gibt keine Ergänzungswünsche.
-3Sozialangelegenheiten
TOP 3
Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Durch Herrn Schulz, CDU, wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass für diesen Ausschuss nur der Teilbereich Gesundheit und
Pflege (S. 30-57) des Inklusionsplanes relevant ist.
Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, bedankt sich für die
Arbeit der Arbeitsgruppen zur Erstellung des Inklusionsplanes und
weist auf die Schwerpunkte Bildung und Inklusion, hier
insbesondere auf die Themen Anschluss an Bildung und Zugang
zum Arbeitsmarkt hin. Er erläutert, dass es zielorientiert sei,
Angehörige und Betroffene mit in die Prozesse einzubinden.
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, macht darauf
aufmerksam, dass, wie auch im Ausschuss für Bildung und
Inklusion besprochen wurde, nur die den jeweiligen Ausschuss
betreffenden Themenfelder diskutiert werden können.
Herr Vermöhlen, SPD, betont, dass es sich um ein
demografisches Problem handelt. Insbesondere der Südkreis sei
durch den Wegzug junger Menschen betroffen. Es sei wichtig, die
Probleme vor Ort aufzugreifen und entsprechende Strukturen u.
a. unter Beteiligung älterer Menschen zu schaffen. Zudem sei eine
Netzwerkarbeit mit kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen von
maßgeblicher Bedeutung.
Herr Poth führt aus, dass der Inklusionsplan nicht statisch,
sondern ein Prozess sei, der sich ständig weiterentwickele. Als
künftiges Projekt sei, neben dem in Kall-Sistig, eine
Quartiersentwicklung im Hinblick auf altengerechtes Wohnen für
Außenorte der Stadt Euskirchen vorgesehen.
Durch Herrn Totter, FDP, wird ausgeführt, dass der
Inklusionsplan eine umfangreiche Zusammenstellung der Hilfeund Unterstützungsmöglichkeiten bietet, sodass diese
Informationen für Interessenten auf der Homepage eingestellt
werden sollten.
Es wurde durch Herrn Poth mitgeteilt, dass dies geplant ist.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Entwurf des Handlungskonzepts
„Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ in der
fortlaufend durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und
dem zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der
Fachabteilungen des Kreises und Externer weiter entwickelten
Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei 0
V 311/2017
Z1
-4Enthaltungen
TOP 4
Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung
im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur
Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW)
hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen
Regelinspektionen
Info
210/2017
Durch Herrn Schorn,FDP, wird angefragt, ob die neben den 18-19
anstehenden jährlichen Regelinspektionen erforderlichen Arbeiten
eine 0,5 Stelle „ausfüllen“, da dies pro Regelinspektion einen
Zeitansatz von ca. 14 Tagen bedeuten würde.
Hierzu wird durch Frau Wonneberger-Wrede,
Geschäftsbereichsleiterin für Bildung, Gesundheit und Soziales,
erläutert, dass jeder Regelinspektion im „schlechtesten Falle“ eine
Nachinspektion folgen kann, sodass im Hinblick auf
Regelinspektionen bis zu maximal 38 Inspektionen (2 x 19)
erfolgen können/müssen.
Zudem sei pro Jahr mit bis zu 10 Anlassinspektionen - nebst ggf.
Nachinspektionen - zu rechnen. Hinzu kämen Landesprojekte.
Derzeit sei der Kreis Euskirchen in zwei solcher landesweiten
Untersuchungsprojekte eingebunden.
Sie stellt fest, dass der Kreis sich mit dieser Stellenberechnung
im kommunalen Vergleich am unteren Rand befinde.
Herr Poth weist darauf hin, dass aufgrund gleichlautender Fragen
in der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal und Controlling noch
eine diesbezügliche Erläuterung im Rahmen einer
Verwaltungsergänzung zum Stellenplan erfolgen wird
(Z2 / V298 / 2017).
Der Ausschuss nimmt die Info 210/2017 zustimmend zur
Kenntnis.
Gesundheitsangelegenheiten
TOP 5
Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis
Euskirchen
-themenbezogener Bericht: Schuleingangsuntersuchungen
2015/2016
-8. Basisbericht Gesundheit - "Gesundheitsbericht 2016"
Frau Mende, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, fragt nach einer
Erklärung zu den unterschiedlichen Durchimpfungsraten in den
einzelnen Kommunen des Kreises.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Die
Info
211/2017
-5Durchimpfungsraten in den einzelnen Städten und Gemeinden
sind auch davon abhängig, wie insgesamt die Einstellung der
Eltern zu Impfungen ist. Dies ist leider in einzelnen Kommunen
unterschiedlich. Auch das Engagement, der in den einzelnen
Städten und Gemeinden tätigen Hausärzte und Kinderärzte, trägt
sehr dazu bei, wie hoch die Durchimpfungsraten sind. Insgesamt
ist man mit einer Durchimpfungsrate zwischen 88,9 Prozent für
Windpocken und 94,5 Prozent Tetanus zufrieden. Leider wird die
von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene notwendige
Durchimpfungsrate von 95 Prozent für Masern noch nicht
erreicht. Erst bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent kann
man davon ausgehen, dass die entsprechenden von Mensch zu
Mensch übertragbaren Erreger in der Bevölkerung aufgrund
dieser hohen Durchimpfungsrate nicht mehr zirkulieren können.
Vorgeschlagen wird, dass auch die entsprechenden Institutionen
der ärztlichen Versorgung Exemplare des Gesundheitsberichtes
erhalten,um durch ärztliches Engagement im Bereich der
niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen die Durchimpfungsraten zu
verbessern. Des Weiteren überlegt der Kinder-und
Jugendärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit, die
Impfempfehlungen nach Durchsicht des Impfausweises bei der
Einschulungsuntersuchung so zu gestalten,dass eine Information
über die vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst empfohlenen
und dann in der Arztpraxis durchgeführten Impfungen erhalten
wird.
Herr Vermöhlen, SPD, weist auf die Problematik zu Impfungen bei
zugewanderten Kindern, hier auch insbesondere auf das
Dokumentationsproblem bezüglich der durchgeführten
Impfungen,hin. Die Impfsituation sei zu verbessern.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: In den
Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge erhalten alle Personen ein
Impfangebot. Impfverweigerung gebe es so gut wie gar nicht.
Leider gehen diese Impfdokumente auch dann oft verloren.
Seitens der Abteilung Gesundheit gibt es eine Empfehlung an die
zuständigen Sozialämter, dass ohne Rückfrage an die
Sozialämter oder an das Gesundheitsamt alle notwendigen
Impfungen als Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz
abgerechnet werden können.
Über eine spezielle Impfaktion für diesen Personenkreis werde
nachgedacht.
Herr Vermöhlen betont, dass Impfungen nicht nur bezogen auf die
so genannten Kinderkrankheiten sehr wichtig sind, auch bei
Erwachsenen sollen alle notwendigen Impfungen, z.B. gegen
Hepatitis B, Keuchhusten oder Windpocken, durchgeführt
werden.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Dieser
Hinweis wird von der Abteilung Gesundheit aufgegriffen,
gegebenenfalls gibt es eine spezielle Informationen zu Impfungen
im Erwachsenenalter in lokalen Medien.
Das Ergebnis der Befragung zum Fernsehkonsum wird von
einigen Mitgliedern im Ausschluss kritisch gesehen. Fraglich sei,
ob die Eltern nicht entsprechend der sozialen Erwartung in dem
Fragebogen über das Ausmaß des Fernsehkonsums berichten.
-6Die Ergebnisse sollten auch eine Altersdifferenzierung enthalten.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer:
Bei den Einschulungsuntersuchungen werden die Eltern zu
verschiedenen, wechselnden Themen standardisiert mit einem
Fragebogen befragt. Der Rücklauf beträgt zwischen 70 und 80
Prozent. Bei Fragen über Verhalten oder Ereignisse, die in der
Vergangenheit liegen,sind immer Verzerrungen (statistisch BIAS
genannt) zu erwarten. Durch die Beantwortung dieser Fragen
erhalten wir jedoch einen guten Überblick über Tendenzen.
Die Methodik lässt nicht zu, dass die Ergebnisse nach
wissenschaftlichen Qualitätskriterien hinterfragt werden können
(wenn, dann nur mit sehr großem Aufwand). Es lässt sich aus
Sicht der Abteilung Gesundheit festhalten, dass der
Fernsehkonsum zu hoch ist. Auf bestehende Empfehlungen zum
Fernsehkonsum wird hingewiesen (https://www.schauhin.info/medien/tv-film/wissenswertes/wie-lang-duerfen-kinderfernsehen.html). Eine Altersdifferenzierung ist aufgrund der
homogenen Befragungsgruppe bei der Einschulung nicht möglich.
Herr Bell, DIE LINKE, weist darauf hin, dass nicht ausschließlich
der Fernsehkonsum relevant ist, sondern zunehmend andere
Medien (Internet/Spielekonsolen u.a.).
Um dies zu erfassen und zu differenzieren, wäre die Auswertung
entsprechend zu ergänzen.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer:
Bei allen Ergebnissen zu der gesundheitlichen Situation der
Schüler lässt sich ein stabiler Zusammenhang zwischen
Sozialstatus und gesundheitlicher Verfassung der Menschen in
befragten Bevölkerungsgruppen nachweisen. Dies gilt auch für
die Sprachentwicklung. Auch beim Fernsehkonsum lässt sich ein
Zusammenhang zwischen Sozialstatus und Höhe des
Fernsehkonsums beschreiben. Umso wichtiger ist es, dass
gezielt Institutionen oder Sozialräume mit kritischen Ergebnissen
beschrieben werden, so dass hier eine Intensivierung von
präventiven Maßnahmen erwogen werden kann. Derzeit gibt es
auf Landesebene Vorschläge für eine standardisierte
Sprachförderung in Kindergärten. Nach derzeitigem
Wissensstand ist eine alltagsintegrierte Sprachförderung
günstiger und effektiver als eine Einzelförderung.
Von Herrn Kolvenbach, CDU, wird darauf hingewiesen, dass es
wichtig sei, bestehende Standards auch beständig umzusetzen.
Ein Problem sei, dass die Arbeit zur Sprachförderung in den Kitas
zwar erfolgt, aber es leider Defizite bei der Fortführung der
Sprachförderung in den Elternhäusern von den Eltern gebe.
Zum 8. Basisbericht Gesundheit fragt Herr Bell, die Linke,
bezüglich der Statistik (hier: Seite 41) an.
Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer:
Der Basisbericht ist eine Serviceleistung des Gesundheitsamtes
für interessierte Bürger und die lokale Politik. Durch die
gemeinsame Ausarbeitung werden die vom Landeszentrum für
Gesundheit zur Verfügung stehenden statistischen Maßzahlen
jährlich aufgearbeitet und zusammengefasst für die Kreise Düren,
-7Euskirchen, Heinsberg und StädteRegion Aachen zur Verfügung
gestellt. Bei der angesprochene Tabelle handelt es sich um den
ALG II Bezug getrennt nach Geschlechtern bezogen auf 100.000
Einwohner. Dabei ist zu beachten, dass die Rate von Frauen
bezogen auf 100.000 Einwohner, sich auch dann auf 100.000
Frauen bezieht. Die Rate bei Männern bezieht sich dann auf
100.000 Männer. Die Gesamtrate bezieht sich dann auf 100.000
Einwohner (Männer und Frauen). Damit sind die angegebenen
Zahlen stimmig erklärt. Alle interessierten Ausschussmitglieder
und natürlich alle Bürger können sich bei Fragen zu einzelnen
Tabellen an die Abt. 53 (Frau Dr. Wortberg) wenden.
Der Ausschuss nimmt die Info 211/2017 zustimmend zur
Kenntnis.
TOP 6
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2017
Verwaltungsergänzung
09.02.2017
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
V 292/2017
Z1
Z2
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, bei sechs
Enthaltungen.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Schulz
Vorsitzender
Gesehen:
gez. i.V. Poth
Landrat
gez. Pagel
Schriftführer(in)