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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
149 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
22.03.17, 12:02
Aktualisiert
24.03.17, 10:04

Inhalt der Datei

Euskirchen, 10.03.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.03.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:35 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schulz, Günther, Mechernich (CDU) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Braun-Näger, Birgit, Mechernich Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Gerdemann, Rita, Zülpich Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Stolz, Ute, Kall SPD Hettmer, Heinrich, Zülpich Kunz, Emmanuel, Kall Lüttgen, Sandra, Kall Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim Vermöhlen, Karl, Kall FDP Schorn, Frederik, Weilerswist Totter, Oliver, Mechernich Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fiebrich, Ekkehard, Kall Mende, Ellen, Euskirchen UWV Herring, Sascha, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel -2c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Herr Klein, AL 50 Dr. Ziemer, AL 53 d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Aigner-Bolten, Anke, Zülpich Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Züll, Bianca, Kall SPD Hecker, Andrea, Weilerswist Heller, Wolfgang, Schleiden Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich FDP Dr. Wolter, Manfred, Kall DIE LINKE Samoly, Swen, Euskirchen Fraktionslos Kurzmann, Frank, Mechernich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Auf die Ergänzung der Tagesordnung zu TOP 3 (Z 1 /V311/2017) wird hingewiesen. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es gibt keine Ergänzungswünsche. -3Sozialangelegenheiten TOP 3 Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Durch Herrn Schulz, CDU, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diesen Ausschuss nur der Teilbereich Gesundheit und Pflege (S. 30-57) des Inklusionsplanes relevant ist. Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, bedankt sich für die Arbeit der Arbeitsgruppen zur Erstellung des Inklusionsplanes und weist auf die Schwerpunkte Bildung und Inklusion, hier insbesondere auf die Themen Anschluss an Bildung und Zugang zum Arbeitsmarkt hin. Er erläutert, dass es zielorientiert sei, Angehörige und Betroffene mit in die Prozesse einzubinden. Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, macht darauf aufmerksam, dass, wie auch im Ausschuss für Bildung und Inklusion besprochen wurde, nur die den jeweiligen Ausschuss betreffenden Themenfelder diskutiert werden können. Herr Vermöhlen, SPD, betont, dass es sich um ein demografisches Problem handelt. Insbesondere der Südkreis sei durch den Wegzug junger Menschen betroffen. Es sei wichtig, die Probleme vor Ort aufzugreifen und entsprechende Strukturen u. a. unter Beteiligung älterer Menschen zu schaffen. Zudem sei eine Netzwerkarbeit mit kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen von maßgeblicher Bedeutung. Herr Poth führt aus, dass der Inklusionsplan nicht statisch, sondern ein Prozess sei, der sich ständig weiterentwickele. Als künftiges Projekt sei, neben dem in Kall-Sistig, eine Quartiersentwicklung im Hinblick auf altengerechtes Wohnen für Außenorte der Stadt Euskirchen vorgesehen. Durch Herrn Totter, FDP, wird ausgeführt, dass der Inklusionsplan eine umfangreiche Zusammenstellung der Hilfeund Unterstützungsmöglichkeiten bietet, sodass diese Informationen für Interessenten auf der Homepage eingestellt werden sollten. Es wurde durch Herrn Poth mitgeteilt, dass dies geplant ist. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Entwurf des Handlungskonzepts „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ in der fortlaufend durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und dem zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der Fachabteilungen des Kreises und Externer weiter entwickelten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei 0 V 311/2017 Z1 -4Enthaltungen TOP 4 Aufgabenzuwachs im Bereich der Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Chemikaliensicherheit (ChemVwV NRW) hier: Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen Info 210/2017 Durch Herrn Schorn,FDP, wird angefragt, ob die neben den 18-19 anstehenden jährlichen Regelinspektionen erforderlichen Arbeiten eine 0,5 Stelle „ausfüllen“, da dies pro Regelinspektion einen Zeitansatz von ca. 14 Tagen bedeuten würde. Hierzu wird durch Frau Wonneberger-Wrede, Geschäftsbereichsleiterin für Bildung, Gesundheit und Soziales, erläutert, dass jeder Regelinspektion im „schlechtesten Falle“ eine Nachinspektion folgen kann, sodass im Hinblick auf Regelinspektionen bis zu maximal 38 Inspektionen (2 x 19) erfolgen können/müssen. Zudem sei pro Jahr mit bis zu 10 Anlassinspektionen - nebst ggf. Nachinspektionen - zu rechnen. Hinzu kämen Landesprojekte. Derzeit sei der Kreis Euskirchen in zwei solcher landesweiten Untersuchungsprojekte eingebunden. Sie stellt fest, dass der Kreis sich mit dieser Stellenberechnung im kommunalen Vergleich am unteren Rand befinde. Herr Poth weist darauf hin, dass aufgrund gleichlautender Fragen in der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal und Controlling noch eine diesbezügliche Erläuterung im Rahmen einer Verwaltungsergänzung zum Stellenplan erfolgen wird (Z2 / V298 / 2017). Der Ausschuss nimmt die Info 210/2017 zustimmend zur Kenntnis. Gesundheitsangelegenheiten TOP 5 Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis Euskirchen -themenbezogener Bericht: Schuleingangsuntersuchungen 2015/2016 -8. Basisbericht Gesundheit - "Gesundheitsbericht 2016" Frau Mende, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, fragt nach einer Erklärung zu den unterschiedlichen Durchimpfungsraten in den einzelnen Kommunen des Kreises. Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Die Info 211/2017 -5Durchimpfungsraten in den einzelnen Städten und Gemeinden sind auch davon abhängig, wie insgesamt die Einstellung der Eltern zu Impfungen ist. Dies ist leider in einzelnen Kommunen unterschiedlich. Auch das Engagement, der in den einzelnen Städten und Gemeinden tätigen Hausärzte und Kinderärzte, trägt sehr dazu bei, wie hoch die Durchimpfungsraten sind. Insgesamt ist man mit einer Durchimpfungsrate zwischen 88,9 Prozent für Windpocken und 94,5 Prozent Tetanus zufrieden. Leider wird die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene notwendige Durchimpfungsrate von 95 Prozent für Masern noch nicht erreicht. Erst bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent kann man davon ausgehen, dass die entsprechenden von Mensch zu Mensch übertragbaren Erreger in der Bevölkerung aufgrund dieser hohen Durchimpfungsrate nicht mehr zirkulieren können. Vorgeschlagen wird, dass auch die entsprechenden Institutionen der ärztlichen Versorgung Exemplare des Gesundheitsberichtes erhalten,um durch ärztliches Engagement im Bereich der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen die Durchimpfungsraten zu verbessern. Des Weiteren überlegt der Kinder-und Jugendärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit, die Impfempfehlungen nach Durchsicht des Impfausweises bei der Einschulungsuntersuchung so zu gestalten,dass eine Information über die vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst empfohlenen und dann in der Arztpraxis durchgeführten Impfungen erhalten wird. Herr Vermöhlen, SPD, weist auf die Problematik zu Impfungen bei zugewanderten Kindern, hier auch insbesondere auf das Dokumentationsproblem bezüglich der durchgeführten Impfungen,hin. Die Impfsituation sei zu verbessern. Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: In den Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge erhalten alle Personen ein Impfangebot. Impfverweigerung gebe es so gut wie gar nicht. Leider gehen diese Impfdokumente auch dann oft verloren. Seitens der Abteilung Gesundheit gibt es eine Empfehlung an die zuständigen Sozialämter, dass ohne Rückfrage an die Sozialämter oder an das Gesundheitsamt alle notwendigen Impfungen als Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz abgerechnet werden können. Über eine spezielle Impfaktion für diesen Personenkreis werde nachgedacht. Herr Vermöhlen betont, dass Impfungen nicht nur bezogen auf die so genannten Kinderkrankheiten sehr wichtig sind, auch bei Erwachsenen sollen alle notwendigen Impfungen, z.B. gegen Hepatitis B, Keuchhusten oder Windpocken, durchgeführt werden. Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Dieser Hinweis wird von der Abteilung Gesundheit aufgegriffen, gegebenenfalls gibt es eine spezielle Informationen zu Impfungen im Erwachsenenalter in lokalen Medien. Das Ergebnis der Befragung zum Fernsehkonsum wird von einigen Mitgliedern im Ausschluss kritisch gesehen. Fraglich sei, ob die Eltern nicht entsprechend der sozialen Erwartung in dem Fragebogen über das Ausmaß des Fernsehkonsums berichten. -6Die Ergebnisse sollten auch eine Altersdifferenzierung enthalten. Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Bei den Einschulungsuntersuchungen werden die Eltern zu verschiedenen, wechselnden Themen standardisiert mit einem Fragebogen befragt. Der Rücklauf beträgt zwischen 70 und 80 Prozent. Bei Fragen über Verhalten oder Ereignisse, die in der Vergangenheit liegen,sind immer Verzerrungen (statistisch BIAS genannt) zu erwarten. Durch die Beantwortung dieser Fragen erhalten wir jedoch einen guten Überblick über Tendenzen. Die Methodik lässt nicht zu, dass die Ergebnisse nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien hinterfragt werden können (wenn, dann nur mit sehr großem Aufwand). Es lässt sich aus Sicht der Abteilung Gesundheit festhalten, dass der Fernsehkonsum zu hoch ist. Auf bestehende Empfehlungen zum Fernsehkonsum wird hingewiesen (https://www.schauhin.info/medien/tv-film/wissenswertes/wie-lang-duerfen-kinderfernsehen.html). Eine Altersdifferenzierung ist aufgrund der homogenen Befragungsgruppe bei der Einschulung nicht möglich. Herr Bell, DIE LINKE, weist darauf hin, dass nicht ausschließlich der Fernsehkonsum relevant ist, sondern zunehmend andere Medien (Internet/Spielekonsolen u.a.). Um dies zu erfassen und zu differenzieren, wäre die Auswertung entsprechend zu ergänzen. Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Bei allen Ergebnissen zu der gesundheitlichen Situation der Schüler lässt sich ein stabiler Zusammenhang zwischen Sozialstatus und gesundheitlicher Verfassung der Menschen in befragten Bevölkerungsgruppen nachweisen. Dies gilt auch für die Sprachentwicklung. Auch beim Fernsehkonsum lässt sich ein Zusammenhang zwischen Sozialstatus und Höhe des Fernsehkonsums beschreiben. Umso wichtiger ist es, dass gezielt Institutionen oder Sozialräume mit kritischen Ergebnissen beschrieben werden, so dass hier eine Intensivierung von präventiven Maßnahmen erwogen werden kann. Derzeit gibt es auf Landesebene Vorschläge für eine standardisierte Sprachförderung in Kindergärten. Nach derzeitigem Wissensstand ist eine alltagsintegrierte Sprachförderung günstiger und effektiver als eine Einzelförderung. Von Herrn Kolvenbach, CDU, wird darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, bestehende Standards auch beständig umzusetzen. Ein Problem sei, dass die Arbeit zur Sprachförderung in den Kitas zwar erfolgt, aber es leider Defizite bei der Fortführung der Sprachförderung in den Elternhäusern von den Eltern gebe. Zum 8. Basisbericht Gesundheit fragt Herr Bell, die Linke, bezüglich der Statistik (hier: Seite 41) an. Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Herr Dr. Ziemer: Der Basisbericht ist eine Serviceleistung des Gesundheitsamtes für interessierte Bürger und die lokale Politik. Durch die gemeinsame Ausarbeitung werden die vom Landeszentrum für Gesundheit zur Verfügung stehenden statistischen Maßzahlen jährlich aufgearbeitet und zusammengefasst für die Kreise Düren, -7Euskirchen, Heinsberg und StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt. Bei der angesprochene Tabelle handelt es sich um den ALG II Bezug getrennt nach Geschlechtern bezogen auf 100.000 Einwohner. Dabei ist zu beachten, dass die Rate von Frauen bezogen auf 100.000 Einwohner, sich auch dann auf 100.000 Frauen bezieht. Die Rate bei Männern bezieht sich dann auf 100.000 Männer. Die Gesamtrate bezieht sich dann auf 100.000 Einwohner (Männer und Frauen). Damit sind die angegebenen Zahlen stimmig erklärt. Alle interessierten Ausschussmitglieder und natürlich alle Bürger können sich bei Fragen zu einzelnen Tabellen an die Abt. 53 (Frau Dr. Wortberg) wenden. Der Ausschuss nimmt die Info 211/2017 zustimmend zur Kenntnis. TOP 6 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 Verwaltungsergänzung 09.02.2017 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 V 292/2017 Z1 Z2 Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, bei sechs Enthaltungen. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Schulz Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Pagel Schriftführer(in)