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Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup hier: - Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Behör)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,8 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
02.10.15, 21:17
Aktualisiert
02.10.15, 21:17
Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
hier: -	Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Behör) Beschlußtext (22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup
hier: -	Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Behör)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 17.09.2015: 7. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Krentrup hier: Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Eingangs informiert AV Herr Puchert-Blöbaum über den bisherigen Verfahrensverlauf und den aktuellen Sachstand. Anschließend gibt die Verwaltung bekannt, dass am 09.09.2015 das Gespräch mit der Bezirksregierung bezüglich des Flächentausches stattgefunden hat. In der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Landes NRW wird für die Gemeinde Leopoldshöhe ein Bevölkerungszuwachs von 11,5 % bis zum Jahr 2040 erwartet. Diese Zahl stehe erst seit kurzem zur Verfügung und ist u.a. ein Grund dafür, warum die Bezirksregierung nun einem Flächentausch im Verhältnis 1:1 zustimmen würde. Zusätzlich habe die Bezirksregierung zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Umgehungsstraße eine Fläche für nichtstörendes Gewerbe in Aussicht gestellt. Dieser Vorschlag, so die Verwaltung, müsse gewissenhaft geprüft und ein sinnvolles Konzept erarbeitet werden. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt die Verwaltung u.a. den erweiterten Geltungsbereich vor (Anlage 4). Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die Fläche ebenfalls im Eigentum der Gemeinde stehe. Sie ergänzt, dass für neue Gewerbeflächen keine Flächen getauscht werden müssen, sodass die Rücknahme der Flächen im Bereich Brunsheide-Süd (Anlage 5) ausreichen würde. Diese Flächen befinden sich in einem Immissionsradius einer landwirtschaftlichen Hoffläche und stehen somit nicht für eine Wohnnutzung zur Verfügung. Unter diesen Voraussetzung stimmt die CDU-Fraktion der Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplanes zu. Die Möglichkeit, neben der Wohnbebauung auch nichtstörendes Gewerbe festsetzen zu können, wird von der Fraktion als Zugewinn beurteilt. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne ist nach wie vor von der Planung nicht überzeugt. Sie schlägt vor, dass sich die Verwaltung mit der Hochschule OWL in Detmold in Verbindung setzt und diese bittet, für die Gemeinde Leopoldshöhe ein Konzept zu erarbeiten, wo u.a. der Schallschutz (in Bezug auf die Umgehungsstraße), der soziale Wohnungsbau und auch barierefreies Wohnen Berücksichtigung findet. AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert daran, dass heute der Aufstellungsbeschluss auf der Tagesordnung stehe. Erst im 2. Verfahrensschritt gehe es speziell darum, wie die Fläche bebaut werden solle. Der Aufstellungsbeschluss stehe einer Anfrage bei der Fachhochschule nicht entgegen. Im Anschluss beschließt der Ausschuss wie folgt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der Planzeichnung zu entnehmen (Anlage 6). 3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (22. Änderung). 4. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren beteiligt. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -